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03.12.2009, 15:59

Steuererklärung/Freie Mitarbeit

Kleine Frage, weil ich mich auf dem Gebiet bisher gar nicht auskenne: Ich arbeite seit ca. anderthalb Jahren als freier Mitarbeiter bei einer Online-Redaktion. Dort verdiene ich seit März/April diesen Jahres ca. 300 € im Monat. Davor schwankte es zwischen 0-100€. Da ich mich auf dem Gebiet überhaupt nicht auskenne habe ich bisher einfach meine Rechnungen gestellt und das Geld für meine Leistungen erhalten, Steuererklärungen oder ähnliches habe ich nie angefertigt und mich auch nicht als freier Mitarbeiter irgendwo ausgewiesen. Jetzt meine Frage: Kann mir das im Nachhinein irgendwie wehtun? Und welche Sachen sollte ich auf jeden Fall erledigen, damit ich nicht irgendwann Stress mit dem Finanzamt oder ähnliches kriege? Wie gesagt, bisher ist das einfach aus Unwissenheit nicht geschehen, weil ich dachte, dass ich mich da um nichts kümmern muss, solange ich unter den gesetzlichen Steuerfreibetrag falle.
<@OoK_Isch> och wisst ihr was?
<@OoK_Isch> ihr könnt mich mal gern haben
@OoK_Isch (Isch@ACB4959F.ipt.aol.com) has left #mastersgames.de (Ciao)

2

03.12.2009, 21:46

Ich bin enttäuscht, ich dachte das Masters hilft in allen Lebenslagen und reagiert nicht nur halbgar auf Snaile's Getrolle.:O

3

03.12.2009, 21:49

Eisbär hat da glaube ich Ahnung von. Eventuell den mal im ICQ/Mail/PM anquatschen. :)

4

03.12.2009, 21:49

Na ok.

Frage 1:

Hast du deine Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer gestellt?

Frage 2:

Was genau machst du? Bist du künstlerisch tätig oder als Journalist?

Frage 3:

Was machst du hauptberuflich bzw hast du noch andere Einnahmen?


Antwort 1:

Gar nichts machen kannst du nicht! Würde ich dir nicht empfehlen.

5

03.12.2009, 21:52

1. Keine Umsatzsteuer
2. Freie journalistische Mitarbeit
3. Keine anderen Einnahmen, ich studiere

7

04.12.2009, 16:33

Solltest eine Steuererklärung abgeben so oder so.
Eine große Aktion wird das aber nichts.

Heute Abend hab ich mehr Zeit da geh ich genau darauf ein.
Muss gleich noch mal weg.

Das gilt übrigens für alle die gerade in ihrem ERststudium sind auch ohne Job.
Diese Ausgaben sind jetzt nämlich als Verlust vortragsfähig.

Zahlen wirst du so oder so nichts da du Aufwendungen dagegen rechnen kannst dh zB den PC usw und unterm Freibetrag bleibst.


Die Frage ist nur ob die Studenten das hier interessiert was sich da aktuell im Steuerrecht geändert hat. Zu ihren Gunsten ^^