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1

09.04.2007, 18:39

kfz Unfall : wirt. Totalschaden

Hi Leute,

wollte mal hören ob mir jemand weiter helfen kann. Mein Auto wurde bei einem Unfall beschädigt, und es besteht die Möglichkeit, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Erfahre ich erst diese Woche. War halt Ostern und morgen wird es dann einem Gutachter vorgestellt. Ich habe mich im Web mal schlau gemacht und finde Formulierungen die imho recht schwammig sind.

1) Wiederbeschaffungswert: „Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für sein eigenes Fahrzeug vor dem Unfall bei einem seriösen Händler hätte aufwenden müssen“. Tja was ist bitte ein „seriöser Händler“? Im Netz find ich keine Definition. Ich würde aus dem Bauch heraus sagen: Alle Eckverkäufer, die einfach irgendwo einen Parkplatz in einen Autoverkauf umgewandelt haben nicht. Für mich kämen nur Autos in Frage, die bei einem ordentlichen Neuwagenhändler mit rum stehen, also quasi eine Werkstatt mit dran haben und einen Neuwagenverkauf, egal welcher Marke. Weiß jemand konkretes?

2) Gleichwertig : „Die Anschaffung einer ‚gleichwertigen’ Ersatzsache ist eine mögliche Form des Schadensersatzes.“ Tja hier ist die Frage: was ist gleichwertig? Es ist ein ca. 8 Jahre alter Skoda Octavia. Ich werde wohl kaum einen 8 Jahre alten Skoda mit gleicher Ausstattung(also Schiebedach usw.) und gleichem Kilometerstand (155Tkm) finden. Zumal der Wiederbeschaffungswert nach „regionalen“ Gegebenheiten Berechnet wird. Wobei hier die Frage ist: Was ist hier Regional? 10km? 20km? 100km? In einigen Texten steht sogar „örtlich“ anstatt „regional“. Angenommen ich finde nix gleichwertiges im regionalen Umkreis. Ist es legitim ein sagen wir 1 Jahr jüngeres Fahrzeug mit 120Tkm zu kaufen, und dann den Wert (Kaufpreis-Wrackrestwert) zu verlangen? Immerhin hab ich nicht Lust und Zeit ½ Jahr zu suchen/warten bis ein „gleichwertiges“ Fahrzeug auf dem Markt auftaucht. Wie weit ist die Spanne von „gleichwertig“, z.b. was die Kilometerzahl angeht? Mehr käme imho gar nicht in Frage. Muss ich mich auf ein 160TKm Fahrzeug verweisen lassen, sofern eins vorhanden ist?

Maybe weiß ja jemand was oder hat Erfahrung.

Beiträge: 2 649

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09.04.2007, 18:54

afaik wird zur Wertberechnung die Schwackeliste herangezogen

http://www.gratisdinge.de/autotippsundtr…wacke-liste.php

Mehr wirst du von der Versicherung nicht bekommen. Die Neuanschaffung obliegt Dir allein. Eventuell kannst Du über die Kosten der Verschrottung des beschädigten Fahrzeuges verhandeln. Dabei wirst du wohl eine Quittung vorlegen müssen.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Smoerrebroed« (09.04.2007, 19:01)


3

09.04.2007, 19:06

bah, vergiss es, du bist geflachst bei nem totalschaden mit nem alten auto!! mein schöner opel omega wurde mir von ner tussi total geschrottet! hatte noch 2 jahre tüv, gerade erst durch gewesen, leider baujahr 92. im endeffekt habe ich 1000.- euro bekommen. der wiederbeschaffunswert lag laut schwanke oder dat bei ca. 1000.- €, alles an reperaturkosten hätte ich selber zahlen müssen, natürlich völlig unrentabel bei so einem auto, dabei war das echt top! für das geld bekommste im leben kein auto, an dem man selber gebastelt und hand angelegt hat. allein das sportlenkrad war mehr wert... :D

meine prognose. es läuft auf auszahlung der kohle hinaus und du hast kein auto mehr und darfst dir ein neues kaufen, welches niemals auch nur annähernd für den preis deines alten erhältlich ist und du schaust dumm aus der röhre. tip von mir, geh heute noch ins krankenhaus, lass dich krankschreiben, dann bekommst du wenigstens noch schmerzensgeld.

und such dir einen eigenen gutachter aus, hast du das recht drauf, du musst keinen der gegnerischen versicherung akzeptieren, da es sich um einen totalschaden handelt. anwalt schadet auch nicht, wenn du schmerzensgeld haben willst.

aber scheinbar ist dir beim unfall ja nichts passiert, also sieh es so, es hätte auch viel schlimmer kommen können. mein cooles altes auto hat nen renault megane mit 50 in der fahrer seite überstanden und mich wenigstens einmal noch protected, allein dafür war es sein geld wert! hatte nur nen fußballgroßes loch in der tür...  8)

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09.04.2007, 19:35

Schwacke/DAT ist nicht die einzig maßgebliche Quelle. Die Preise schwanken regional bedingt erheblich! Schwacke/DAT sind überregionale Listen, die Mittelwerte über alle Regionen legen. Wenn ich nachweislich für das Geld nix gleichwertiges bekomme muss man da doch was machen können. Es steht auch explizit überall geschrieben, dass die _regionalen_ Preise entscheidend sind. Es ist nicht zumutbar ein Auto in München zu kaufen wenn man in Magdeburg wohnt bspw. Naja der Gutachter wird von 'nem Kumpel besorgt, in dessen Werkstatt auch das Auto ist. Dass da keine von der Versicherung ran kommt versteht sich von selbst ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (09.04.2007, 19:36)


5

09.04.2007, 19:51

Zitat

Die Preise schwanken regional bedingt erheblich!


Naja also kann ja sein das ein Jeep in den Bergen mehr wert ist als aufm platten Land aber seit dem Internet Handel glaub ich kaum das da erheblich grosse Preisunterschiede sind

Zitat

Wenn ich nachweislich für das Geld nix gleichwertiges bekomme muss man da doch was machen können.


Das ist eigentlich wurst ....
Wenn laut irgendweiner Liste deine Gurke nur 1000Euro wert ist bekommste die und fertig
Obdu dafür wasgleichwertiges bekommst interressiert die Versicherung nicht die Bohne

Wirt. totalschaden lohntsichnur bei Autos die 4-5 Jahre alt sind .. bei neuwagen wird eh immer repariert und man hat dann je nachschwere des unfalls ne schiefe kiste die man nicht mehr los wird
Bei alten Autos bekommste halt nur den Marktwert und das ist halt nix um sich ne andere Gurke zu kaufen

Zitat

Naja der Gutachter wird von 'nem Kumpel besorgt, in dessen Werkstatt auch das Auto ist. Dass da keine von der Versicherung ran kommt versteht sich von selbst


Wenn der Versicherung das nicht passt machen die nen Gegengutachten mit IHREM gutachter ^^
Der Bruder meiner Freundin hatte nen Golf3 mit wirt. Totalschaden .. Die lauferei will ich nicht haben .. mit Anwalt 10 Gutachtern usw .. zum kotzen :D

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »_JoD_Dragon« (09.04.2007, 19:54)


6

09.04.2007, 20:37

Wer war an dem Unfall schuld? Bzw. welche Versicherung zahlt?

Bei einem Eigenschaden und evtl. Regulierung über Vollkasko bekommst du:
Wiederbeschaffungswert - Restwert - Selbstbehalt.

Wurde der Unfall von einem anderen verursacht bekommst du von dem seiner Versicherung:

Wiederbeschaffungswert zzgl. einer Unkostenpauschale von 20€.

7

09.04.2007, 20:45

Zitat

Original von _JoD_Dragon

Zitat

Die Preise schwanken regional bedingt erheblich!


Naja also kann ja sein das ein Jeep in den Bergen mehr wert ist als aufm platten Land aber seit dem Internet Handel glaub ich kaum das da erheblich grosse Preisunterschiede sind



http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=2ju4rasn4ax

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=2g11oirm2g2

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=p2npqdkxflz


3x quasi das selbe.

Baujahr 02/99 ~130TKM. 100 PS
Preise von 4800-6400. Ich find 33% ne ganze Menge. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (09.04.2007, 20:45)


8

09.04.2007, 22:58

Also der Restwert wird vom Gutachter bestimmt und festgelegt. Wenn du das Auto repariert haben willst, zahlt die Versicherung REparaturkosten bis zu ner Höhe von 130% der Fahrzeug Restwertes
War bei mir so, Auto hatte nen Restwert von 2300€, REparatur 2780€ und wurde komplett von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

9

09.04.2007, 23:26

@Borgg:
warst selbst verschuldet am Unfall oder Unfallopfer?
Tritt dann Vollkasko oder gegnerische Haftpflicht in Kraft?

Solltest Unfallopfer sein und der Schadensbetrag über 1000€ liegen: Anwalt nehmen. Den muss die gegnerische Versicherung ebenso zahlen.
Der listet Dir auch noch eine hübsche Palette an Möglichkeiten zur Geldeintreibung auf.

Also Mietwagenpauschale, Schmerzensgeld, neutraler Gutachter, Ausfallszeiten, etc pp.
War bei mir damals so das anstatt 3500DM Restwert von der Karre knapp 6000DM aufs Konto geflossen sind :P

Als Bemessungsgrundlage für den Wagen wird von Versicherungen gerne die Schwackeliste genommen und so schlecht ist die gar nicht.
Wie Bastrup es auch gut erklärt hat: das was einem der Wagen persönlich wert ist, wird man niemals als Geld rausbekommen.

10

10.04.2007, 10:35

Gründsätzlich: ist ein Haftpflichtschaden. Ich war also nicht schuld.

@Ratbo:
Ich hänge jetzt nicht an dem Auto. Nur laut Schwacke ist die Karre ~3900 Wert. Ich brauch aber Ersatz. Ich finde _nirgends_ einen Skoda Octavia für 3900€ mit <=150TKM ab Baujahr 11/98. Ich seh nicht ein was schlechteres kaufen zu müssen. Die Angebote die ich finde im Netz, fangen bei knapp 4000€ an. Aber dann entweder weit weg von Magdeburg oder nur für Export/Händler. Also nicht für Endkunden wenn ich das recht verstehe. Maybe bin ich ja zu blöd zum suchen. Wenn jemand ein gutes angebot kennt/sieht bitte melden :) Kombi oder Fließheck ist egal. Altes Fahrzeug war Fließheck.

Edit: dass man in der Kathegorie wenig findet liegt imho auch daran, dass die meisten Autos dieser Klasse direkt in den Export gehen und auf dem hiesigen Markt garnicht mehr auftauchen... :(

Bist dir sicher mit dem Anwalt? Werde meinen Anwalt dann mal anrufen. Oder ist es klüger denen erstmal mit Anwalt zu drohen. Wenn sie gleich etwas mehr zahlen, sparen sie ja so immerhin die Anwaltskosten. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (10.04.2007, 10:36)


CoK_a_cola

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11

10.04.2007, 10:54

anwalt wird in jedem fall vom gegner bezahlt... hatte das vor 2 jahren auch mit dem wirtschaftlichen totalschaden, habe es nicht reparieren lassen (wurde gerichtet), auto fährt heute noch! es fängt zwar an zu rosten, aber den wiederbeschaffungswert damals hätte ich nirgendwo anders bekommen...

12

10.04.2007, 11:16

@kOa_Borgg
hast du nicht Kopfschmerzen seit dem Unfall ?
Zu 99,99% hat man ein Schleudertrauma nach einem Unfall, an dem man nicht Schuld war. Früher gabs dafür 1000,- DM Schmerzensgeld.

13

10.04.2007, 11:27

Nunja. Der Polizist hat gefragt ob jemand verletzt ist, und ich hab geistesabwesend nein gesagt :(. Und das ganze war Donnerstag abend (vor ostern also). Und bis heute war ich halt nicht beim Arzt. Wäre bissl unglaubwürdig jetzt noch zu kommen oder?

edit: aber mir fällt auf dass meine Schulterverletzung wieder schlimmer geworden ist. Und das ist jetzt nichtmal gesponnen. Ob es am Fußballspiel danach lag oder am Unfall lässt sich schwer sagen...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (10.04.2007, 11:29)


Yezariael

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14

10.04.2007, 11:34

geh doch heute zum arzt und sag du hast dich bis sonntag relativ gut gefühlt aber kopfschmerzen /schuterverletzung sind schlimmer geworden...

wer reagiert nach nem unfall schon normal?
einen leichten schock hat da jeder :)

CoK_a_cola

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15

10.04.2007, 11:58

naja besonders nach einem unfall ist doch durch die adrenalinausschüttung das schmerzempfingen nur gering bis überhaupt nicht vorhanden... als mir vor zwei jahren ne dame beim ANfahren reingefahren ist, habe ich an den ersten beiden tagen keine schmerzen gehabt, danach habe ich 3 tage dauerkopfschmerz gehabt und meine nackenwirbel standen werweißwo... von daher ist ein schmerzempfingen gerade nach einem unfall eher nicht vorhanden, der polizist fragt das immer, dafür bekommt dein gegner direkt ne anzeige wegen körperverletzung wenn du ja sagst...

16

10.04.2007, 16:44

Hmm Gutachter war heute da. Er teilt meine Ansicht, dass die Schwackeliste für diesen Wagentyp für den hiesigen Regionalmarkt den WBW unterbewertet. Er wird sich an Händlerpreisen Orientieren, die er hier lokal (Umkreis 50 km) einholt :) .

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17

11.04.2007, 11:29

Borgg nimm dir einen anwalt und gut !

Ohne Ihn vergist du nur einige Euros die dir zustehen und kosten wird es dich 0,00 Euro !

CoK_a_cola

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18

11.04.2007, 13:39

Zitat

Original von WW_Eisenherz
Borgg nimm dir einen anwalt und gut !

Ohne Ihn vergist du nur einige Euros die dir zustehen und kosten wird es dich 0,00 Euro !


!!!!!!!

MfG_Chrisma

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19

11.04.2007, 15:23

Zitat

Original von Imp_Vmax_

wurde komplett von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

20

11.04.2007, 15:59

Zitat

Original von MfG_Chrisma

Zitat

Original von Imp_Vmax_

wurde komplett von der gegnerischen Versicherung bezahlt.


Damals hatt ich nen Benz und der der mir die Vorfahrt genommen hat nen BMW.
Schön anvisiert und richtig in die Seite gefahren :evil: