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18.09.2006, 15:36

An die Anwälte hier ;)

Hallo,

folgendes Problem hier :

Wir haben eine Reise gebucht von München nach Chalkidiki. Am 19.09 sollte ursprünglich der flieger gehen.

Nun krieg ich heute eine Mail, dass der Flieger gestrichen wurde und wir sollen jetzt von Stuttgart und einen halben Tag später losfliegen. Wir verpassen somit das Abendessen, dass wir bezahlt haben.

Immerhin stellen die kostenlos einen Mietwagen zur Verfügung, um von München nach Stuttgart zu fahren.

Nun meine Frage: Haben wir rechtlich einen Anspruch auf Minderung des Preises, den wir für die Reise bezahlt haben, da ja erhebliche unannehmlichkeiten entstehen??

MfG
Michi

2

18.09.2006, 15:40

ich würde im reisebüro anrufen und darauf bestehen

egal ob man im recht ist oder nicht :D

3

18.09.2006, 15:49

also nach dem allg. schuldrecht:
du hast nur anspruch auf schadensersatz nach §280 bgb, wenn der schuldner (reiseveranstalter) die sache zu vertreten hat. das hat er nach §276 bgb nur bei vorsatz oder fahrlässigkeit, d.h. wenn er die im verkehr nötige sorgfalt außer acht lässt.

hab aber noch grad im speziellen schuldrecht (dem reisevertrag) folgendes gefunden: nach § 651d i.V.m. §638 BGB kannst du Minderung verlangen, vorausgesetzt der "Reiseveranstalter erbringt die Reise nicht so, das sie die zugesicherten Eigenschaften enthält".

Ist halt Auslegungssache, ob das der Fall ist. Immerhin verlierst du dadurch 1/2 bezahlten Tag, weil ich wohl richtig in der Annahme gehe das der halbe Tag nicht hinten ran gehängt wird.

Also wenn die Reise für 14 Tage gebucht war, wäre 1/28 Minderung wohl durchaus denkbar.

Ist aber meine Einschätzung eines nicht-juristen, lern nur grad Recht für meine BiBu-Prüfung am Donnerstag, da musste ich einfach antworten ^^

4

18.09.2006, 16:27

danke schonmal

noch andere Vorschläge oder so ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OoK_Michi« (18.09.2006, 16:27)