Abgesehen davon, daß es wirklich ziemlich unverschämt ist, hast Du, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, erst nach 4 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeberh, in den ersten 4 Wochen muß die Krankenkasse zahlen, sofern Du überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist (also nicht als Student z.B. für den nur Beiträge zur Rentenversicherung vom AG bezahlt werden)
Ist natürlich auch eine Frage des Arbeitsvertrags, den Du hast ... wenn Du z.B.am ersten Arbeitstag krank wirst, ist der Vertrag nicht zustande gekommen, ansonsten wird Dir jeder AG im Krankheitsfall bei so nem kurzen Vertrag sofort kündigen und ob man sich wegen 2 Tage mit der Krankenkasse rumstreiten will, sei jedem selbst überlassen
Oder wenn z.B. im Vertrag steht, daß nur die geleisteten Stunden bezahlt werden, dann ist dem auch so und Krankstunden sind keine Arbeitsstunden
Ansonsten
guck mal da