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02.09.2005, 14:15

Aushilfsarbeit / Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Hoi, der Titel sagt eigentlich alles:

Meiner Meinung nach habe ich auch mit einem befristeten Aushilfsarbeitsverhältnis ANspruch auf Lohnfprtzahlung im Krankheitsfall. hab das jetzt gerade auch nochma ergoogelt und keine Seite besagt in irgendeiner Form das Gegenteil.

Nur wollte mir vorhin jemand erklären das ich gerade dieses Recht nicht habe, weil es sich um ein Aushilfsarbeitsverhältnis handelt. Das sollte durch ein paar Absätze aus diversen Büchern bewiesen werden, über die ich eigentlich nur lachen kann da dort nirgends explizit stand das Aushilfen von diesen regelungen ausgenommen werden.

Bevor ich mich weiter mit dem Thema auseinandersetze wollte ich nur hier ma Fragen ob jmd was weiss.

Danke :)

3

02.09.2005, 14:41

Jo ähnliche Quellen ahb ich auch gefunden. Was ich gerade aufgeschnappt habe ist,das es einen Unterschied macht ob ich auf Stundenlohnbasis angestellt wurde...allerdings auch nur von einer einzigen Quelle gefunden.

Alles andere entspricht dem was du hier gepostet hast.

CoK_a_cola

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4

02.09.2005, 15:14

hmm mal andersrum wieviel stunden arbeitest du denn als aushilfe? bei meiner kollegin gibt es das auch nicht, die arbeitet auf 400 € basis 32 std./monat! bei krankheit kann sie zwar zuhause bleiben, muss die stunden aber nacharbeiten...

bei der leistung finde ich es aber auch frech, wenn sie dann von 8 arbeitstage auch noch 4 fehlt wegen krankheit und die paar stunden nicht anderswo nachholen müsste!

5

02.09.2005, 15:20

Befristetes Arbeitsverhältnis vom 11.7 - 30.7
Bis jetzt würde ich nur gegen die 4 Wochen Forderung verstossen, die wird allerdimgs auch nicht überall genannt.

6

02.09.2005, 16:17

für die kurze Zeit wirste du keinen Pfennig sehen

7

02.09.2005, 16:35

sorry, aber bei einer arbeit von nicht mal 4 wochen find ichs unverschämt überhaupt daran zu denken geld zu wollen wenn man da auch noch krank ist. da braucht man sich echt nicht mehr wundern dass keiner mehr bock hat leute für ein befristetes, kurzes arbeitsverhältnis einzustellen...

CoK_a_cola

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8

02.09.2005, 16:51

find ich allerdings auch! sicherlich kannst auch nix dafür, dass du krank wirst, aber der arbeitgeber sicher auch nicht

9

02.09.2005, 20:33

Abgesehen davon, daß es wirklich ziemlich unverschämt ist, hast Du, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, erst nach 4 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeberh, in den ersten 4 Wochen muß die Krankenkasse zahlen, sofern Du überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist (also nicht als Student z.B. für den nur Beiträge zur Rentenversicherung vom AG bezahlt werden)

Ist natürlich auch eine Frage des Arbeitsvertrags, den Du hast ... wenn Du z.B.am ersten Arbeitstag krank wirst, ist der Vertrag nicht zustande gekommen, ansonsten wird Dir jeder AG im Krankheitsfall bei so nem kurzen Vertrag sofort kündigen und ob man sich wegen 2 Tage mit der Krankenkasse rumstreiten will, sei jedem selbst überlassen :D

Oder wenn z.B. im Vertrag steht, daß nur die geleisteten Stunden bezahlt werden, dann ist dem auch so und Krankstunden sind keine Arbeitsstunden :)

Ansonsten guck mal da

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »SIM_morgaine« (02.09.2005, 20:49)


10

02.09.2005, 21:11

Werd mich ma am Montag zu paar Fachkundigen begeben und da nochma nachfragen, da im Arbeitsvertrag schon was in der Art steht.

Und das ihr das unverschämt findet is mir im Prinzip egal :D

danke für die Infos!

Partizan_ch

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11

02.09.2005, 21:32

Bei aushilfsjobs auf STUNDENLOHNBASIS kommts drauf an ob du eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hast. falls ja wird dir in der periode, für die du vom arzt ein zeugnis ausgestellt bekommst, von der Krankenkasse über den Arbeitgeber Taggeld geleistet.

Ich war auch schon einige Male in der Situation, habe das Taggeld aber nie gefordert, weil ich meist nur 1-2 Tage krank war und ich eine Franchise von 1000 euro jährlich bei meiner Krankenversicherung habe, so dass es sich nicht lohnt desswegen zum Arzt zu gehen, weil mich das schon mehr kosten würde als ich durch diese 1-2 Tage verdienen würde.