Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

03.11.2004, 22:06

Frage betreffend Lehrstelle

Habe vor 9 Tagen mündlich eine Lehrstelle als Kaufmann in einem Spital angenommen.
Heute habe ich positiven Bericht bei einer Bank bekommen, bei der ich mich auch beworben habe.
Ist es nun möglich, dass ich da zusagen kann und die andere Lehrstelle nach mündlicher zusage noch absagen kann?

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »LiVe4_Chiller« (03.11.2004, 22:07)


DS_Teckö

Fortgeschrittener

Beiträge: 464

Wohnort: Heiligenstadt

Beruf: GER

  • Nachricht senden

2

03.11.2004, 22:21

Die Unterschrift ist entscheident !

Mündliche Verträge gibt es nicht mehr ! :)

3

03.11.2004, 22:22

lol thx ^^

Beiträge: 856

Wohnort: "Made-in-Taiwan"

Beruf: GER

  • Nachricht senden

4

04.11.2004, 00:10

lol, mündliche Vereinbarungen gelten immer noch, aber Dir kann es egal sein, denn: Du hast eine Probezeit von 3 Monaten, in diesen 3 Monaten können beide Parteien ohne einen Grund zu nennen sofort kündigen...

5

04.11.2004, 17:12

ja, ich habe die lehre ja noch nicht angefangen, will nur den lehrvertrag zurück schicken und eine andere lehrstelle annehmen...

6

04.11.2004, 19:12

selbst einen unterschriebenen ausbildungsvertrag kannst du noch, bevor die ausbildung begonnen hat, kündigen.

7

04.11.2004, 19:17

lol?

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

8

04.11.2004, 19:49

Zitat

Original von DS_Teckö
Die Unterschrift ist entscheident !

Mündliche Verträge gibt es nicht mehr ! :)


omg?? da würde sich jeder jurist im grab umdrehen. Was meinst du, was du tust, wenn du im supermarkt etwas kaufen gehst? Einen schriftlichen Vertrag an der Kasse unterschreiben?

ich zitiere:

Zitat

Ein Vertrag kommt durch die gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung der Parteien zustande (Konsens). Gemöss Obligationenrecht ist ein Vertrag in seiner Form frei, es besteht also keine Pflicht zur schriftlichen Dokumentation. Auch mündliche Verträge (mit oder ohne «Handschlag») zwischen zwei oder mehreren Personen sind somit gültig.

9

04.11.2004, 20:26

dh ich kann muss jetzt diese lehre absolvieren und kann die andere nicht annehmen? ?(

10

04.11.2004, 20:30

Die Sache bei mündlichen Verträgen ist, dass erstmal jemand beweisen soll, dass es diesen Vertrag auch wirklich gab.

11

04.11.2004, 20:32

Nein, Partizan Bezog sich jetzt allein auf DS_Teckö.
Also du hast einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen.

Aber wie Trickstar schon richtig sagte, kannst du ihn jederzeit kündigen. Theoretisch müsstest du es ihnen nichtmal sagen (sondern einfach nicht hingehen), das sollte man aber, damit sie einem anderem die Shance auf die Stelle anbieten können.

12

04.11.2004, 20:34

Vertrag einfach nicht zurückschicken hat damals bei mir auch geklappt,haben dann einen anderen die Stelle gegeben.
Genug Lehrstellsuchende und Arbeitlose haben wir ja leider ?(

13

04.11.2004, 21:13

lol in der schweiz ist das genau so..bis auf die arbeitslosen :P
bei der bank waren es rund 300 Bewerbungen für 10 Lehrstellen, ich war dann der 11. und da er mir nicht absagen wollte, hat er bei den Chefen der bank und in den abteilungen nachgefragt, ob es möglich wäre noch einen zusätzlichen zu nehmen.
Ich dachte eigentlich nicht, dass es klappt, aber hab jetzt doch noch eine Zusage bekommen.

also thx für die antworten
gb

€: ist hier jemand lehrmeister?
wann schickt ihr den leuten die absagen?
wenn die lehrverträge unterschrieben sind oder sobald jemand mündlich zugestummen hat?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LiVe4_Chiller« (04.11.2004, 23:35)