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23.09.2010, 18:18

Versprochen ist versprochen

Hi, eine kurze Frage an die Anwälte bzw. Leute die sich einfach mit solchen Situationen auskennen. Eine Freundin und ein Freund ziehen jetzt nach Berlin. Die haben auch schon den Mietvertrag unterschreiben. So nun zum Problem. Die Vormieter hatten eine Küche drin, die den beiden von der Maklerin versprochen bekommen haben. Die beiden stellten es sogar als Bedingung nur einzuziehen wenn die Küche drin ist. So nun haben die Vormieter die Küche verkauft. Die beiden konnten sich auch nich an die Vormieter wenden da die Maklerin sich weigerte die Nummer rauszugeben, sie meinte sie regelt das. Nun ist halt das Disaster da und die beiden haben keine Küche, nur Herd und Spüle meinte eine Sekretärin aber von den beiden Dingern steht im Vertrag auch nichts. So was kann man jetzt aber im Bezug auf die Küche machen. Irgendwas in Sachen mündlicher Vertrag oder trifft Aussage auf Aussage?

2

23.09.2010, 18:27

1.) Makler
2.) Politiker
3.) BWL Studenten

alles abgefuckte fotzen..sind so falsch wie mastubieren, wenns da nix schriftlich gibt: pech

PS: wer eine wohnung über makler sucht, der hats eigentlich eh verdient

3

23.09.2010, 18:37

Klar gilt die mündliche Absprache. Nur wenn sie diese mündliche Absprache nicht nachweisen können (Zeuge etc), sieht es sehr schlecht aus.

Und wer lässt sich eine Küche der Vormieter durch die Maklerin versprechen? Das regelt man doch selber mit dem Vormieter!
Oder haben sie geglaubt, die gehört zur Wohnung?

4

23.09.2010, 18:38

Na was willst du jetzt tun? Im Mietvertrag steht nichts von einer Einbauküche soweit ich es verstanden habe und sie haben den Mietvertrag unterschrieben.
Damit ist die Sache doch recht eindeutig.Und was sie mit der Nummer der Vormieter wollen ist mir auch nicht klar. Mal abgesehn davon ,dass ich der Maklerin den Hintern aufreißen würde, wenn die meine Nummer an Nachmieter weitergibt. Das Wohnungen bei der Besichtigung noch möbliert sind, da der Vormieter noch nicht ausgezogen ist, ist normal, deshalb besteht doch aber kein Anspruch auf die Sachen die man da sieht. Das die Vormiete ihre eigene Küche verkaufen ist doch ganz legitim und normal. Sie können froh sein, das in Berlin zumindest Herd und Spühle Standard sind(diese werden auch im Mietvertrag stehen), sonst hätten sie ein leeres Zimmer.^^
Was sie machen können ist maximal die Maklerin wegen Vortäuschung falscher Tatsachen beim Vermieter anzuzeigen, aber ne Küche werden Sie dadurch nicht bekommen. Ohne hier was schriftlich zu haben, können sie meines erachtens nichtmal die Maklergebühr einbehalten.Und auf Kulanz durch die Maklerin zu hoffen, das die ihnen ne Küche schenkt, ist eher vergebens.
Als Erfahrung abbuchen ,das man Verträge lesen sollte bevor man sie unterschreibt und sich jemanden suchen der grad auszieht und dessen gebrauchte Küche kaufen.

5

23.09.2010, 18:41

Zitat

Original von CF_Ragnarok
PS: wer eine wohnung über makler sucht, der hats eigentlich eh verdient


Ist in Berlin in bestimmten Bezirken so gut wie garnicht mehr anders möglich, wenn man niemanden persönlich kennt, der grad auszieht und man direkt Nachmieter wird.

6

23.09.2010, 18:58

ham das beide gehört dass sie das zugesagt hat ? dann hätte man ja einen zeugen. eventl muss man aber auch nicht gleich zum anwalt sprinten sondern kann nochmal mit der maklerin reden, zumindest vertragrückgängig machen sollte drin sein

7

23.09.2010, 19:04

Zitat

Original von Comadevil
Klar gilt die mündliche Absprache. Nur wenn sie diese mündliche Absprache nicht nachweisen können (Zeuge etc), sieht es sehr schlecht aus.

In Mietvertragen steht regelmäßig, dass mündliche Nebenabsprachen nicht Vertragsgegenstand sind, sondern der schriftlichen Fixierung bedürfen.
Von daher kann man wohl nicht viel machen.

8

23.09.2010, 20:19

scheint in berlin öfters vorzukommen solche abzocken. war 2 monate dort und hatte ziemlichen stress mit der vermieterin, am ende wollt sie uns ne woche vorher raus hauen als wir noch arbeiten, und kam dann irgenwann als ich bei der arbeit war vorbei und hat mein bett und die hälfte der möbel abmontiert und wegtransportiert.. alles schweine

9

23.09.2010, 21:10

Ganz ehrlich wer will bitte in Berlin wohnen?...

MfG_Chrisma

Fortgeschrittener

Beiträge: 392

Wohnort: Irgendwo im Nirgendwo

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10

23.09.2010, 21:12

Zitat

Original von CF_Icey
Ganz ehrlich wer will bitte in Berlin wohnen?...


Bayer?

11

23.09.2010, 21:13

spielt das eine Rolle?

12

23.09.2010, 21:18

Zitat

Original von CF_Icey
Ganz ehrlich wer will bitte in Berlin wohnen?...


+1

MfG_Chrisma

Fortgeschrittener

Beiträge: 392

Wohnort: Irgendwo im Nirgendwo

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13

23.09.2010, 21:18

Zitat

Original von CF_Icey
spielt das eine Rolle?


Nö, sofern dein Kommentar keine Ironie war, wollte ich nur zurückwerfen mit leeren Wortfetzen! Und da wir anscheinend gerade inner Vorurteilskiste gewühlt haben, hab ich auch eins rausgeholt!

aber hier gehts nicht um Berlin!

Blöde Makler!

14

24.09.2010, 00:16

also juristisch - d. h. zivilrechtlich - können sie ohne weiteres gegen die maklerin vorgehen
entscheidend ist, ob sie bestreitet, dass es eine absprache bezüglich der küche gab

ich würde als erstes mal in schriftverkehr (!) mit der maklerin treten und sie bitten, zu dem gesamten sachverhalt stellung zu nehmen
wenn sie schriftlich einräumt, dass sie küche zugesichert hat, stehen die jetzigen mieter schonmal deutlich besser da

um tatsächlich schadensersatz o. ä. zu erlangen, müsste dann aber auf jeden fall ein anwalt eingeschaltet werden

15

24.09.2010, 15:41

So wie toblu schreibt, schriftliche Stellungsnahme von der Maklerin.
Wenn sie es bestreitet dann gibt es nix zu machen.
Anwalt, Gericht würd ich in dem Fall nicht empfehlen

16

24.09.2010, 19:16

Als Maklerin würde ich nicht drauf antworten und einfach behaupten es wäre nichts abgesprochen, Nebenabreden wären ja sonst schriftlich vorhanden. Der Drops ist gelutscht, als Lehrgeld verbuchen und nicht mehr ärgern.