Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Em_« (13.09.2003, 18:08)
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Original von Em_
GmbH & Co KG ist nur ein Teil des Firmennamens. Ganz schön dreist![]()
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Original von kOa_DrohhyN_
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Original von Em_
GmbH & Co KG ist nur ein Teil des Firmennamens. Ganz schön dreist![]()
das sollte heutzutage sofort auffallen:
GmbH & Co KGs werden heute kaum noch gegründet, da man einfach eine normale GmbH gründen kann - die steuerlichen Vorteile gibt es nicht mehr.
Zur Klärung:
eine GmbH & Co KG ist eine KG bei der der Vollhafter (Komplementär) eine GmbH ist. Die GmbH haftet ja nur mit eingebrachtem Vermögen - ist also sozusagen wiederum teilhafter...
Wie gesagt, die ehemals steuerlichen Vorteile gibt es nicht mehr: kein Grund eine GmbH & Co KG zu gründen.
Zitat
Original von -=)GWC(RaMsEs
undder witz war früher das man nur 50.00 mark gebraucht hat um ne gmbh zu gründen, sprich der ganze laden haftete nur mit 50 k DM.
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GmbH-Stammkapital und EUR
(8.9.01)
Der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft m.b.H. ist nach den gesetzlichen Bestimmungen so anzupassen, daß das Stammkapital auf einen in EUR bestimmten Nennbetrag zu lauten hat. Das Stammkapital muß mindestens EUR 35.000,00 betragen.
Auch sind bestimmte Eintragungen in das Firmenbuch seit dem 1.1.2002 nur mehr dann möglich, wenn diese Umstellung bereits erfolgt ist.
Um Gerichtsgebühren beim Firmenbuch zu vermeiden, ist vor dem 1.1.2003 ein Notar mit der Umstellung des Stammkapitals der Gesellschaften m.b.H. auf EUR zu beauftragen. Beachten Sie aber bitte dabei, daß es bei dieser Umstellung zu keinen ungewollten Stimmrechtsverschiebungen kommt. Es kann auch sinnvoll sein, gleichzeitig eine Kapitalerhöhung durchzuführen, um glatte EUR-Beträge zu erreichen. Ihr Notar wird Sie auf diese Möglichkeit und die damit allerdings verbundenen Kosten hinweisen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (16.09.2003, 14:06)