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Original von hiigara
ist situationsabhängig
kann nachmwarnschuss sein kann aber auch nach dem ruf halt oder ich schieße sein kann aber gleich sofort passieren
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Original von Menra
Das kommt von unserem Justizsystem
This post has been edited 2 times, last edit by "_Amigo_" (Sep 12th 2008, 5:56pm)
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find's gut wie's ist.
gewaltätige zu erschiessen löst das problem nicht aber so weit denken können die meisten hier wohl nicht.
This post has been edited 1 times, last edit by "GWC|lazy" (Sep 12th 2008, 7:02pm)
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Original von TVK_NoWaY
Nie würde ja jemand von den gesetzes treuen leuten hier mal zuviel trinken und eine auseinander setzung haben.
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Original von TVK_NoWaY
und wenn sie es hätten wären sie natürlich dafür mal so ordentlich durchgeprügelt zu werden von ein paar knallharten Polizisten und danach ca 10 jahre knast.
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Original von GWC|lazy
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Man macht sich vorsätzlich Strafunmündig, um dann auf Mitmenschen und Staatsgewalt (defacto) straffrei einprügeln zu dürfen.
§ 323a StGB
ok, sind nur max. 5 jahre, aber straffrei kommt man auch schuldunfähig nich davon
This post has been edited 1 times, last edit by "toblu" (Sep 12th 2008, 8:34pm)
This post has been edited 1 times, last edit by "Ede G" (Sep 12th 2008, 10:03pm)
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Ab wann dürfen die eigentlich schießen?
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a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.