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61

16.12.2011, 09:12

haste da wenigstens saftiges schmerzensgeld kassiert?

Kevinho

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62

16.12.2011, 09:21

fährst du da einfach eiskalt durch?! 3x erwischt werden ist schon arg
alle nicht geblinkt wtf?!

da wär ich aber ganz schön ausgerastet ihr werdet euch ja sicher kurz unterhalten haben ^^

also ich fahre mit dem fahrrad nur durch wenn ich wirklich gesehen habe, dass der autofahrer mich sieht, ansonsten immer ausweich/anhaltbereit..
stört natürlich gewaltig, da ich auch nicht gerade wie eine oma auf dem rad unterwegs bin

ich finde diese abbiegesituationen auto vs fahrrad generell extrem gefährlich, oft sieht man es als autofahrer auch einfach total beschissen, finde es selbst (mit besserer sicht) aufm roller nervig


nichtblinker bringen mich immer richtig in rage, nicht nur in dieser eh schon gefährlichen situation, da fluche ich schonmal laut dem auto hinterher auch als fußgänger
=)

63

16.12.2011, 09:27

Ich bin auch schon zweimal "erwischt" worden mit dem Fahrrad in genau derselben Situation, beide male war ich aber schon etwas langsamer geworden und konnte so bremsen, dass bis auf einmal ne leichte Beule im Auto und das andere mal verbogenes Schutzblech nichts passiert ist. Seitdem war ich schon noch vorsichtiger unterwegs und immer auf der Suche nach Blickkontakt - so sehr das auch andere Radfahrer hinter mir nervt, aber seit dann vor 2 Monaten eine Bekannte von mir hier um die Ecke in der selben Situation mit einem LKW zu tun hatte, der sie völlig übersehen hatte und sie jetzt nur noch ein Bein hat, ist meine Vorsicht vor rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen nochmal verdreifacht worden.

Cyberwaldi

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64

16.12.2011, 09:50

cyberwaldi nur für dich:

§9 Abs. 3 StVO:

Zitat

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder
mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen
benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
Quelle: StVO (Gesetze im Internet)

Damit ist es eindeutig, dass im beschriebenen Fall von skittle der Autofahrer warten müsste...
sorry, aber ich würd sagen, dass bezieht sich auf gegenverkehr und parallelverkehr, wenn ich rechts abbiege, schneiden entgegnkommende fahrzeuge nicht deinen weg und die zweite regel bezieht sich auf parallelverkehr, deshalb is ja der fußgänger extra angeführt und nicht mit den angeführten fahrzeugen in die vorrangregel mit aufgenommen
wenn sogar im gesetz steht, besondere rücksicht nehmen, wär für mich klar, dass er keinen vorrang hat

65

16.12.2011, 09:54

magst dich nicht in nem eigenen thread tummeln mit chrisdewolf? ihr habt euch sicher viel zu berichten über eure sicht des lebens ...
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

66

16.12.2011, 09:55

Das beweist mal wieder wie schlecht geschult die meisten Autofahrer sind. Für irgendwelche lächerlichen Berufe (sorry nen jetzt lieber keine Beispiele) muss man 3 Jahre die Schulbank drücken aber um Auto zu fahren macht man mal kurz ein paar Stunden und kurvt dann mit einem Auto in der Gegend rum.

Lächerlich ist zB die Tatsache, dass man weniger bestraft wird wenn man was nicht weiß. Fahr ich also mit Vorsatz (LOL) 20 km/h auf der Autobahn schneller anstatt zu behaupten, dass ich die Schilder nicht gesehen habe bekomm ich eine höhere Strafe. Sorry aber was ist schlimmer?
Ein Spacko der so blind durch die Gegend fährt und Schilder nicht sieht und vermutlich noch einiges andere nicht oder einer der bewusst 20 km/h schneller fährt? Ist beides nicht ok, keine Frage, aber ersterer würde mir mehr angst machen.


@Fahrradfahrer

Ich hoffe ihr habt immer die Polizei geholt!

btw ist meine Schwester dieses Jahr auch von so nem Blinden umgefahren worden. Da gabs sogar Schmerzensgeld ^^


@Cyberwaldi

Normal sollte man deinen Führerschein sofort einziehen. Sowas ignorantes wie dich hab ich schon lange nicht mehr erlebt. Du bist das beste Beispiel dafür, dass man ab einem gewissen Alter regelmässig Fahrprüfungen ablegen sollte.
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

67

16.12.2011, 10:00

Eisbär kauft bestimmt auch mp3s

Zitat

"I played a game vs edie where he asked me for save and eixt cause he "deleted tc". SO i did save. I checked rec and saw he lost 2 vils on boars (and he lost his scout). He didnt even bother to "delete his tc to at least make a better lie."

68

16.12.2011, 10:05

oha hab da grad nen aktuellen Fall auf meinem Schreitisch liegen, wo muss ich da denn angeben dass ich das 70er-Schild nicht gesehen habe? :O
und ist hier n verkehrpolizist der sich auch mal dafür schämt im nirvana direkt hinter nem 70er schild zu blitzn und dann wegen 6km/h Bescheide über 10euro zu verschicken? ?(

69

16.12.2011, 10:18

mensch skittle, mit dem thread haste aber was entfacht 11

Cyberwaldi

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70

16.12.2011, 10:21

Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen
benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.


wenn skittle als fußgänger parallelverkehr wäre, dann würde der gesetzestext so aussehen


Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen und Fußgängern, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen
benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.



@yellow crush, eisbär
vielleicht besucht ihr mal ne gerichtsverhandlung (kann man sich einfach so dazu setzen, kost auch nix), wenns um verkehrsrecht geht, da wird nur um solche gesetzestexte herum diskutiert bzw. meistens gestritten

warum soll ich auf jemanden besondere rücksicht nehmen, wenn er ja im recht ist???
und ja, ich bin größtenteils selbst fußgänger und radfahrer

Cyberwaldi

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71

16.12.2011, 10:23

mensch skittle, mit dem thread haste aber was entfacht 11
is aber auch echt spannend, wenn sich die leute gegenseitig vorwerfen, keine ahnung zu haben. ;)

72

16.12.2011, 10:27

@Raegan

Das es ein Unterschied dabei gibt ist dir schon klar oder? Hier geht es um Wissen bzw Nicht-Wissen das andere töten kann. Sorry aber das mit Mp3s zu vergleichen ist maximal dämlich.


@cyberwaldi

Wird es nicht! Im Fall meiner Schwester wurde sofort an Ort und Stelle von der Polizei festgestellt, dass der Autofahrer schuld hat. Das ist FAKT da wirds keine Diskussion geben weil kein halbwegs normaler Anwalt wegen sowas vor Gericht gehen würde.
Ach ja und das Schmerzensgeld kam von der Versicherung! Komisch weil die müssten es doch besser wissen oder?


@skittle

Das musst nirgends hinschreiben das wird da unterstellt. Nur bei Verkehrskontrollen bei denen du von Polizisten rausgezogen wirst musst du sagen, dass du es nicht gesehen hast. Sonst wirds teurer wenn du sagst du hast es gesehen aber sc.. drauf ^^
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

73

16.12.2011, 10:47

@skittle

Das musst nirgends hinschreiben das wird da unterstellt. Nur bei Verkehrskontrollen bei denen du von Polizisten rausgezogen wirst musst du sagen, dass du es nicht gesehen hast. Sonst wirds teurer wenn du sagst du hast es gesehen aber sc.. drauf ^^


na das gut zu wissen^^
dachte bisher das kostet immer gleich viel 8o wurd aber bisher auch immer nur im Nachhinein zur Kasse gebeten :O

@Thema:

Was ich jetzt immer noch nicht verstehe: Warum steht in dem Gesetz nicht einfach drin dass er "Fußgänger durchlassen muss" wies beim Gegen/Parallelverkehr steht. Rücksicht nehmen und wenn nötig warten klingt halt irgendwie eher nach "eigentlich hat das Auto Vorfahrt aber wenns nen Fußgänger erwischt hat der Fahrer Schuld"^^

Cyberwaldi

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74

16.12.2011, 11:03

Was ich jetzt immer noch nicht verstehe: Warum steht in dem Gesetz nicht einfach drin dass er "Fußgänger durchlassen muss" wies beim Gegen/Parallelverkehr steht. Rücksicht nehmen und wenn nötig warten klingt halt irgendwie eher nach "eigentlich hat das Auto Vorfahrt aber wenns nen Fußgänger erwischt hat der Fahrer Schuld"^^
schön zu sehen, dass es wenigstens einer gelesen hat
versteht auch die diskussion mit unfall nicht, die frage war, muss skittle stehen bleiben oder nicht und so wie ich das lese, muss er stehen bleiben.
wenn du einfach drüber gehst und das auto erwischt dich, wirst vor gericht wahrscheinlich "gewinnen", aber du kannst mir glauben, dass wird mehr als eine verhandlung
darum kostet übrigens die auto rechtschutzversicherung ungefähr das 4 fache wir ne gewöhnlichen rechtschutzversicherung

75

16.12.2011, 11:33

Der Fußgänger hat bei skittles Beispiel definitiv Vorfahrt und das ist FAKT und keine Diskussion!


Fußgänger fahren also vor? :D
Der ganze Satz ist sehr geiles Deutsch, aber über Ösis schelten, Respekt.

Wenn, dann hat er Vorrang und wie Cyberwaldi argumentiert, ist schon nachvollziehbar.
Letztlich ist es für den Fußgänger aber auch (fast) egal, wer Recht hat.
Er muss sich so oder so defensiv verhalten, sonst kann es übel enden.

76

16.12.2011, 12:25

Ich finde die Gesetze diesbezüglich auch sehr undurchsichtig. Aber jemanden als Idioten abstempeln, weil er anderer Meinung ist ( gell Eisi ) ist nicht in Ordnung.

Irgendwelche Paragraphen raussuchen bringt in der Regel auch nicht viel. Ich suche dann andere Paragraphen die die ersten aufheben....ist halt sehr schwammig.

Meine persönliche Meinung ist: Fußgänger hat Vorang !



Ist hier kein Fahrlehrer, der Licht ins dunkle bringt ?

77

16.12.2011, 12:41

@skittle

weil Gesetze einfach immer und überall so schwammig formuliert werden. Wenn das anders wäre würde man nicht so viele Gerichtsverfahren brauchen sondern nur jemand der das Gesetz dann einfach umsetzt bzw die Strafe für evtl. Übetreten.


@cyberwaldi

Das geht nur bei einem PSycho über mehr als 1 gerichtsverfahren wegen Schmerzensgeld ansonsten wird das immer teurer. Das zahlt dir auch keine Rechtschutz mehr.


@Disa

Wie lautet denn der Threadtitel? Die Frage war nicht wie muss bzw sollte sich der Fußgänger aus Selbstschutz verhalten sondern wer hat Vorfahrt !


@Ritter

Ich bin mit dem Fahrlehrer von damals gut bekannt und dort hat definitiv der Fussgänger Vorrang. Alleine die Tatsache, dass das hier nicht allen klar ist, ist schon erschreckend.
Ich stempelt niemand als Idiot ab weil er anderer Meinung ist. Ich habe in diesem Fall keine Meinung sondern ich WEIß es und das ist der Punkt. Er hat einen Führerschein, woher auch immer, also MÜSSTE er es auch wissen. Sich darauf zu berufen, dass das Gesetz schwammig ist, ist einfach nur lächerlich. Es steht auch nirgends im Gesetz das man einen Schulterblick machen muss aber zur Sicherheit sollte man es machen. Wahrscheinlich kratzt ihr auch nur das bisschen Sichtfenster im Winter frei und nicht das ganze Auto wie es eigentlich Pflicht ist. Im Winter sieht man ja so oder so besser also reicht ein kleiner Streifen zum Durchschauen.
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

78

16.12.2011, 13:07

Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen
benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.

wenn skittle als fußgänger parallelverkehr wäre, dann würde der gesetzestext so aussehen


Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen und Fußgängern, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen
benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.


das steht so wie oben da, weil der fussgänger keine gekennzeichneten sonderfahrstreifen braucht, um die fahrbahn mit "vorfahrt" überqueren zu dürfen. der hat einfach immer vorfahrt an der stelle.

aber im zweifelsfalle würde ich als fussgänger (und tue ich auch) an der stelle immer erstmal gucken, man ist ja schließlich das schwächste glied. diese diskussion hier zeigt mir auch, dass ich da weiterhin aufpassen sollte ^^

79

16.12.2011, 16:11

§ 1 Grundregeln



(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Rücksichtslosigkeit und gegenseitige Beleidigungen.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß nur Andere geschädigt, gefährdet oder nicht weniger, als nach den Umständen unvermeidbar,verletzt oder belästigt werden.

80

16.12.2011, 16:27


Ich bin mit dem Fahrlehrer von damals gut bekannt.


Wow, Eise kennt einen Fahrerlehrer, persönlich! Das macht ihn natürlich zum Verkehrsexperten. :D
Dass der Fußgänger in der abgebildeten Situation Vorrang hat, ist eh klar.
Der Gesetztext ist dennoch kagge formuliert - wie so einige.

81

16.12.2011, 16:29

ich meine mich erinnern zu können dass in meinen theorieschulungen immer betont wurde dass "vorrang" nur ein Zug hat und alles andre immer nur "vorfahrt"?^^

82

16.12.2011, 16:40

Ein Fußgänger kann perse nicht Vorfahrt haben. Sonst ist es kein Fußgänger. :P

83

16.12.2011, 16:41

habs bisher auch immer als "Vorgang" bezeichnet :D