sorry, aber ich würd sagen, dass bezieht sich auf gegenverkehr und parallelverkehr, wenn ich rechts abbiege, schneiden entgegnkommende fahrzeuge nicht deinen weg und die zweite regel bezieht sich auf parallelverkehr, deshalb is ja der fußgänger extra angeführt und nicht mit den angeführten fahrzeugen in die vorrangregel mit aufgenommencyberwaldi nur für dich:
§9 Abs. 3 StVO:
Quelle: StVO (Gesetze im Internet)
Zitat
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder
mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen
benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
Damit ist es eindeutig, dass im beschriebenen Fall von skittle der Autofahrer warten müsste...
is aber auch echt spannend, wenn sich die leute gegenseitig vorwerfen, keine ahnung zu haben.mensch skittle, mit dem thread haste aber was entfacht 11
@skittle
Das musst nirgends hinschreiben das wird da unterstellt. Nur bei Verkehrskontrollen bei denen du von Polizisten rausgezogen wirst musst du sagen, dass du es nicht gesehen hast. Sonst wirds teurer wenn du sagst du hast es gesehen aber sc.. drauf ^^
schön zu sehen, dass es wenigstens einer gelesen hatWas ich jetzt immer noch nicht verstehe: Warum steht in dem Gesetz nicht einfach drin dass er "Fußgänger durchlassen muss" wies beim Gegen/Parallelverkehr steht. Rücksicht nehmen und wenn nötig warten klingt halt irgendwie eher nach "eigentlich hat das Auto Vorfahrt aber wenns nen Fußgänger erwischt hat der Fahrer Schuld"^^
Der Fußgänger hat bei skittles Beispiel definitiv Vorfahrt und das ist FAKT und keine Diskussion!
das steht so wie oben da, weil der fussgänger keine gekennzeichneten sonderfahrstreifen braucht, um die fahrbahn mit "vorfahrt" überqueren zu dürfen. der hat einfach immer vorfahrt an der stelle.Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen
benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
wenn skittle als fußgänger parallelverkehr wäre, dann würde der gesetzestext so aussehen
Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen und Fußgängern, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen
benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.