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1

12.09.2008, 16:44

ab wann darf polizei schießen?

Wenn ich sowas lese...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,577406,00.html

bin ich langsam echt dafür, dass die einfach mal mit ner MPi reinhalten dürfen. :rolleyes:. Ab wann dürfen die eigentlich schießen?

2

12.09.2008, 17:28

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (02.12.2009, 21:08)


3

12.09.2008, 17:33

Das kommt von unserem Justizsystem, das Gewalttäter erst nach 50 Straftaten mal einsperrt. Kein Wunder, daß solche Chaoten keine Grenzen mehr kennen, es passiert denen ja nix.

OoK_Isch

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4

12.09.2008, 17:34

Naja, wenn die Polizei in dem Fall geschossen hätte, wären die wahrscheinlich von den Medien gekillt worden...
"Polizist schießt Unbewaffnete auf Kirmes nieder" wäre dann bestimmt eine tolle Überschrift in einer Zeitung ;)

Und natürlich noch ein Wikipedia-Artikel dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengebrauch_der_Polizei

5

12.09.2008, 17:45

wow Polizisten aus Eisen oder haben die sich von 10 jährigen verprügeln lassen, 10 minuten lang von nem ganzen mob, immer wieder fausthiebe und bestimmt zahllose sacktritte und einer hat nen harnröhren riss, in anderen Nachrichten schlägt n 6 jähriger nen 30 jährigen mit nem tischtennisschläger tot ja ne is klar ^^ dem polizist mags ja ruhig so schlimm vorgekommen sein und der mags ja auch echt glauben aber naja ^^

6

12.09.2008, 17:52

"ich sehe glückliche Menschen"

7

12.09.2008, 17:55

Zitat

Original von hiigara
ist situationsabhängig
kann nachmwarnschuss sein kann aber auch nach dem ruf halt oder ich schieße sein kann aber gleich sofort passieren

:rolleyes:



Zitat

Original von Menra


Das kommt von unserem Justizsystem


:rolleyes: :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »_Amigo_« (12.09.2008, 17:56)


8

12.09.2008, 18:06

Zitat

Original von Menra
Kein Wunder, daß solche Chaoten keine Grenzen mehr kennen, es passiert denen ja nix.


So seh ich das auch. Leider. :(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Duke23« (12.09.2008, 18:06)


9

12.09.2008, 18:10

@Amigo: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

10

12.09.2008, 18:12

Zitat

ab wann darf polizei schießen


viel zu spät

11

12.09.2008, 18:13

das manche menschen (zunehmend) zu roher gewalt neigen hat andere, vielschichtigere ursachen, als zu "verweichlichte" polizisten und richter, die sie nicht in die schranken weisen. und davon abgesehen: nicht wenige polizisten können auch ganz gut austeilen.

12

12.09.2008, 18:36

find's gut wie's ist.
gewaltätige zu erschiessen löst das problem nicht aber so weit denken können die meisten hier wohl nicht.

13

12.09.2008, 18:50

grundsätzlich halte ich unser system auch für okay

es wird gerade von richtern allerdings zunehmend falsch verstanden/angewendet imho

in dem ersten fall im spiegel-artikel hätten sie schießen dürfen und sollen
dass sie das nicht getan haben, lag vermutlich tatsächlich an der angst vor den medien + um den arbeitsplatz...

SchuLz

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14

12.09.2008, 18:53

rasen... wie gut, dass du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SchuLz« (12.09.2008, 18:54)


TuuT

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15

12.09.2008, 18:55

"Vizechef der Polizeigewerkschaft in Bayern, spricht von "bürgerkriegsähnlichen Zuständen" auf bayerischen Volksfesten.
Das hört man im CSU-Innenministerium gar nicht gern. "Bayerns Volksfeste sind sicher", sagt ein Sprecher. Dafür sorge man schon durch Taschenkontrollen und ein erhöhtes Polizeiaufgebot."

Wenn ich das lese kocht mir schon wieder der Kessel über!! X( X( Haufenweise Polizisten entlassen, der Rest darf sich deppert rackern auf diesen Sauforgien und vor der Realität werden die Augen verschlossen ... willkommen in Bayern -.-

Ansonsten ... was hätten den beiden Polizisten, von denen am Anfang die Rede ist, Schusswaffen genutzt?? Das würde den Mob doch erst recht aggressiv machen, gewonnen hätten sie dadurch nen Dreck. Und selbst wenn, nächstes Mal haben ein paar von den Schlägerknalltüten auch Pistolen dabei, und dann? Auch wenn Attila in absehbarer Zeit hier wieder seine Rambofantasien posten wird, das ist keine Lösung ;).
Fragt mich nicht was man sonst tun könnte, wüsste ich etwas würde ich es weitergeben. Interessant wär halt auch die Frage wieso Menschen so austicken?
Aso, bevor ich hier wieder zerrissen werd von allen möglichen Leuten: ich bin NICHT dafür, dass die Deppen ungestraft bleiben ;).

16

12.09.2008, 19:00

Nie würde ja jemand von den gesetzes treuen leuten hier mal zuviel trinken und eine auseinander setzung haben.
und wenn sie es hätten wären sie natürlich dafür mal so ordentlich durchgeprügelt zu werden von ein paar knallharten Polizisten und danach ca 10 jahre knast.

17

12.09.2008, 19:01

hm unabhängig von den beschränkungen der polizei im waffengebrauch wären das schießen dort sicher eine verhältnismäßige notwehrmaßnahme gewesen, die jedem menschen zu jeder zeit zusteht, ob polizist, soldat, zivilist sonstwas

machen wir das ganze mal wie wirs gelernt haben:

"Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Gegenwärtig: +
Rechtswidrig: +
Angriff: +
Sich oder andere: +
hm aus der formulierung kann man noch die verhältnismäßgkeit ableiten:

Geeignet: +
Erforderlich: +
Angemessen: +

--> läuft

Zitat

find's gut wie's ist.
gewaltätige zu erschiessen löst das problem nicht aber so weit denken können die meisten hier wohl nicht.


pff bevor die mich umlegen... wofür haben die sonst ne knarre dabei wenn sie sich nichtmal selber verteidigen dürften


GWC|lazy, der sicher geschossen hätte


€: wenn ich was übersehen hab dann is das so, bin ja kein jurist...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC|lazy« (12.09.2008, 19:02)


18

12.09.2008, 19:20

Was wie wo wie kann man den in Bayern meckern, dass is aber Meckern auf nem ganz hohem Niveau

19

12.09.2008, 19:34

Zitat

Original von TVK_NoWaY
Nie würde ja jemand von den gesetzes treuen leuten hier mal zuviel trinken und eine auseinander setzung haben.


Ich persönlich trinke so gut wie garnix. Ein mal pro Quartal vielleicht mal 2 Bier an einem geselligen Abend.

Zitat

Original von TVK_NoWaY
und wenn sie es hätten wären sie natürlich dafür mal so ordentlich durchgeprügelt zu werden von ein paar knallharten Polizisten und danach ca 10 jahre knast.

Ja dann muss ich eben damit leben... !

Ich muss dir ganz ehrlich sagen, aus meiner sicht gibt es 2 Lösungen:

1) Verbietet alle Drogen, Alkohole usw (also alles was das Bewußtsein und die Handlungsfähigkeit einschränkt.

oder

2) man kann trinken was und so viel man will. Gebt alle Drogen frei. Von mir aus auch das härteste Zeug. Völlig wurscht. ABER: für jeden der das Zeug rein pfeifft soll absolut und ohne wenn und aber das SELBE Strafmaß gelten, wie für denjenigen, der nix eingepfiffen hätte.

DAS wäre mal ein Fortschritt. Was ist das bitte für ein Rechtssystem?? Man macht sich vorsätzlich Strafunmündig, um dann auf Mitmenschen und Staatsgewalt (defacto) straffrei einprügeln zu dürfen. Wenn du sowas wirklich toll findest hast du ganz dolle Honk im Kopf Noway (sorry). Unterhalt dich mal mit Opfern darüber. Ich fülle die dann wärend der Diskussion ab und sperr dich danach mit denen in einen Raum. hf... :baaa:

Mir persönlich wäre Regelung 2 am liebsten. Soll jeder tun wie er denkt.

20

12.09.2008, 19:45

@borgg du siehst wohl einfach schwarz und weiss.. schon ma dran gedacht dass es auch leute gibt die sich nicht so gut beherrschen können wie du? weisst du viele leute den drogen verfallen würden, wenn's nach punkt 2 laufen würde?

21

12.09.2008, 19:51

Zitat

Man macht sich vorsätzlich Strafunmündig, um dann auf Mitmenschen und Staatsgewalt (defacto) straffrei einprügeln zu dürfen.


§ 323a StGB


ok, sind nur max. 5 jahre, aber straffrei kommt man auch schuldunfähig nich davon

TuuT

Erleuchteter

Beiträge: 2 985

Wohnort: Pampa

Beruf: GER

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22

12.09.2008, 19:53

Also zunächst mal: Nicht alle Leute werden alkoholisiert aggressiv und brutal. Ich für meinen Teil hab noch nie jemanden angefallen, vermöbelt, angepöbelt oder ähnliches in der Richtung, und ich war ab und an schon sehr betrunken^^. De facto bin ich rotzbesoffen friedlicher als etliche andere Mitmenschen nüchtern :P. Auf der SenF Lan waren speziell am Samstag sowieso nur wenige nicht betrunken, die Anzahl der Schlägereien, Messerstechereien usw hat sich afaik doch einigermaßen in Grenzen gehalten ...

Alkohol mit "harten" Drogen gleichzusetzen haut auch nicht ganz hin, da gibt es schon noch eklatante Unterschiede bzgl. Suchtfaktor, Wirkung, Giftigkeit ... (was nicht heisst dass Alkohol auf die leichte Schulter zu nehmen ist, das nur am Rande).

Also dem bösen Alkohol alleine die Schuld an den ganzen Ausrastern zu geben ist imo zu einfach ;)

23

12.09.2008, 19:55

relationen sind schon was feines.

24

12.09.2008, 20:32

Zitat

Original von GWC|lazy

Zitat

Man macht sich vorsätzlich Strafunmündig, um dann auf Mitmenschen und Staatsgewalt (defacto) straffrei einprügeln zu dürfen.


§ 323a StGB


ok, sind nur max. 5 jahre, aber straffrei kommt man auch schuldunfähig nich davon


das stimmt nur zum teil: das vorsätzliche sich-betrinken, um anschließend scheinbar straffrei zu delinquieren wird über die figur der sog. actio libera in causa (alic) bestraft (die dogmatisch umstritten ist, aber in ständiger rechtsprechung angewendet wird)

das von lazy gesagte funktioniert also nicht

das problem sind die fälle, in denen sich jmd ohne böse absicht betrinkt und dann straftaten begeht
der hat tatsächlich gute aussichten, milder bestraft zu werden, als ein schuldfähiger täter

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toblu« (12.09.2008, 20:34)


25

12.09.2008, 22:00

ich behaupte mal, schlägt euch ein Polizist eins aufs Maul, weil ihr nicht einsehen wollt, was er sagt, war es unberechtigte Polizeigewalt. Die meistne, die ständig in über das labern, sind doch schon zu doof dne Unterschied Polizei und Justiz zu erkennen. Härtere Strafen helfen gar nix, wenn der Mob tobt. Ich bin auch für härtere Strafen für jugendliche Gewalttäter, aber ads ist was anders.

Ausserdem wissen die Jungs von der Polizei, was ihnen blühen kann. Jedes Mal, wenn ich die rufen musste, kamen sie zu spät, was mich geärgert hat und einmal war ich der Depp, der mit dem Mob alleine war. Da kamen sie überhaupt nicht, obwohl das Revier nur vielleicht 500m weg war. Ich bin dann getürnt, konte eh nix mehr bewachen. Manchmal kommen sie gerade rechtzeitig, aber sind zu wenig und kriegen auf die Fresse. Wenn einer von denen eine Knarre gezogen hätte, glaubt ihr Superpraktiker, der hätte noch was gezielt getroffen, wenn von überall Attacken kommen? Am Ende ballert er ausversehen genau das Kind ab, was unbeteiligt dabei steht. Sowas passiert oft, wenn Armee oder Polizei ausrasten und in eine Menge ballern. Die haben vielleihct 1-2x im Jahr Schiessübung. Wollt ihr wirklch, dass die öfter die Knarre zücken? Ausserdem verdienen sie zu wenig. Für das Geld würde ich auch nie meine Birne hinhalten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (12.09.2008, 22:03)


26

15.09.2008, 14:52

RE: ab wann darf polizei schießen?

Hier wird ja mal wieder viel Gülle verbreitet. Warnschuss.. "Halt oder ich schieße". Schwachsinn ^^

Zitat

Ab wann dürfen die eigentlich schießen?


In Deutschland ist die einzig mögliche Rechtfertigung für eine Tötung aus den Notwehr- und Nothilfeparagraphen abgeleitet. Ein Polizist hat an dieser Stelle übrigens die selben Rechte wie jeder andere Bürger auch.

Der Vertrag von Lissabon will das ändern - EU Recht steht dann über unserem Grundgesetz. Karlsruhe hätte nichts mehr zu sagen. Verfassungsbeschwerde läuft und Köhler darf bis zur endgültigen Entscheidung nicht unterschreiben. Mal sehen was dabei rauskommt ...

Dort wäre das Tötungsrecht dann so geregelt:

Zitat


a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.


c) finde ich besonders schön :/

27

15.09.2008, 15:45

Bei C muss ich irgendwie an China oder die DDR 53 denken.

28

15.09.2008, 15:52

naja bei der Bundeswehr Wache wurde einem schon gesagt das man schon schiessen darf wenn einer nicht auf Warnungen hört oder man selber bedroht ist - wobei man denjenigen dann nicht unbedingt gleich erschiessen sollte sondern vielleicht lieber erstmal in die Luft wenn der Abstand noch gross genug ist.

Waffen können ziemlich erschrecken. ;)

29

15.09.2008, 16:01

Zitat

Original von Invader
naja bei der Bundeswehr Wache wurde einem schon gesagt


Bei der Bundeswehr unterliegst du auch einer ganz anderen Gesetzgebung. Ich weiß zwar nicht genau wie das geregelt ist - das normale Zivilrecht hat dort aber afaik keine Bedeutung.

30

15.09.2008, 16:24

geregelt nach dem unmittelbaren zwanggesetz der bundeswehr (UZwGBw)