Ich hatte auch mal einen Verkäufer, der unmöglich gehandelt hatte.
Zuerst schickt er die falsche Ware, diese wird wieder an ihn zurückgesendet. Er behauptet, sie nicht bekommen zu haben. Ich zeige ihm die DHL-Seite, wo Ware ausgeliefert steht und fordere ihn auf, die richtige Ware an uns zu versenden. Nachforschungen zum Rückgang der falschen Ware kann er ja immer noch machen, eine etwaige Schuld unserseits bleibt ja auch umbenommen. Der stellt sich aber stur und sagt, solange er seine Ware nicht zurück hat, versendet er nicht neu. Bei einer Aufklärung über sein Recht als Verkäufer wurde er sehr wild und ungehalten und legte einfach auf (es war schon 5 Wochen nach Geldüberweisung und zurücksenden der falschen Ware, richtige Ware immer noch nicht da).
Letzlich stellt sich heraus, dass Nachbarin das Paket angenommen hatte. Da es ein gewerblicher Verkäufer war, muss er selbst sein geschäft so organisieren, daß soetwas nicht vorkommt. Damit hat er den Kunden nicht zu belästigen. Mir als Kunden ist vollkommen egal, welche Nachbarn die Erlaubnis haben bei ihm Pakete anzunehmen.
Die Halbweisheiten und Drohungen, welche bei Anruf am Telefon von sich gab entbehrten auch jeder Grundlage im deutschen Gesetz.
Nach ca. 6 Wochen kam die richtige Ware dann. Da er gedroht hatte die Rücksendekosten bei einer negativen Bewertung nicht zu bezahlen und diese prozentual vom Kaufpreis nicht unerheblich waren, so hatte meine Freundin (sie hatte mit ihrem Account bestellt) den Verkäufer dann sogar noch mit positiv bewertet.
PowerundHandel hieß der Shob im übrigen.