Dagegen könnte man im Zweifel vor Gericht ziehen?
Gemäß der Nutzungsbedingungen, die man akzeptiert, kann blizzard machen, was sie wollen. Inwiefern das rechtlich dann auch standhält, ist natürlich eine andere Frage, aber da muss sich erst mal ein Kläger finden, der den Weg geht. Auch die Beweisführung dürfte schon schwer fallen. Versuch mal Blizzard nachzuweisen, dass Du ein konkretes Item gekauft hast, welches dann anschließend von blizzard gelöscht wurde. Es ist ja nicht so, dass man bei Käufen im RMAH eine Quittung bekommt, auf der nachvollziehbar wäre, WAS Du gekauft hast.
Du kannst schwer nachweisen, was Du konkret gekauft hast (Screenshot des Namens im RMAH + Screenshot des Items + Paypal-Abrechnung wäre das Maximum).
Du kannst gar nicht nachweisen, dass es Dir verlustig ging aufgrund Fremdverschulden (Blizzard) und Du es nicht selbst zerlegt / gedroppt / verkauft / weitergegeben hast.
Viel Spaß. ^^