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02.03.2011, 10:23

kleine Mietrecht Frage

Hallo,

Meine Mitbewohnerin und ich bewohnen seit 1 Jahr ein Geschoss eines kleinen Hauses. Jeder hat sein Zimmer und Bad+Küche Mitbenutzung.

Sie zieht nun aus, ich bleibe.

Im Standardmietvertrag steht, dass man bei Auszug Wände streichen usw. muss. Wer muss nun die Kosten für Wände streichen und Co zahlen ?



M

2

02.03.2011, 10:46

Kenne das nur von der Freundin die früher viel in WGs gewohnt hat.
Bezahlen muss immer der, der auszieht. Sprich deine Mitbewohnerin streicht ihr Zimmer beim Auszug. Vorzugsweise in weiß... Wenn du dich noch gut mit ihr verstehst, würde ich vorschlagen, dass sie dann einfach den Rest Farbe für den gemeinsam genutzten Bereich zB die Küche da lässt. Sollte ja kein Akt sein, sich da einig zu werden.
IdR geht Ein- Auszug bei WGs ja ineinander über. Hab es bei ihr öfter erlebt, dass sie sich mit der vorherigen Bewohnerin geeinigt hat, zB hat die Ausziehende der Einziehenden 30,- - 50,- für die Farbe gegeben und die neue hat selbst gestrichen, da mans eh "bunt" haben will. Somit ist die Ausziehende auch die Arbeit los.

Ich denke man einigt sich da einfach in nem vernünftigen Gespräch. Solltest du dort alleine weiter wohnen wollen, überleg dir halt, was dir lieber ist.

3

02.03.2011, 11:36

Dass sie ihr Zimmer macht is klar, darum gehts nicht.

Es geht um Bad und Küche.
Sie will eben, dass wir uns die Kosten dafür teilen, weil wirs ja beide benutzt haben.

Habe nur Bedenken, dass ich irgendwann, wenn ich ausziehe, nochmals die vollen Renovierungskosten tragen muss.

4

02.03.2011, 11:40

Naja seh da jetz weniger das Problem darin...

Sie streicht ihr Zimmer (ich nehme an du wirst es nicht benutzen)
Du lässt alles andere wie gehabt und ihr teilt euch die Kosten für die gemeinsam genutzten Räume.
Wenn du ausziehst musste dann halt diese Räume streichen und du trägst trotzdem nur die halben Kosten, weil ja deine ex Mitbewohnerin die Hälfte gezahlt hat...

5

02.03.2011, 11:46

warum zum teufel willst du bad und küche nach 1 jahr renovieren? O.o
lass es doch wie es ist.

6

02.03.2011, 11:47

Kann nur sagen, dass in den bisherigen WGs noch nie die Küche oder Bad gestrichen wurde :)

Ansonsten wie bereits vorgeschlagen, schätzt was das Streichen dort kosten würde, und lass dir die Hälfte davon von ihr bar geben.

7

02.03.2011, 12:25

Das Problem ist, dass der Vermieter es jetzt gestrichen haben will. Gut, darüber lässt sich mit ihm noch reden vll.

Im Bad hat sich ein wenig Schimmel gebildet an der Decke an einer Stelle.
In der Küchte sind dort, wo die Kaffeemaschine steht, die Wand leicht verschmutzt.

Also:

Was empfiehlt ihr mir wenn der Vermieter darauf besteht Küche/Bad jetzt zu machen?
Da hab ich eben die Befürchtung dass ich jetzt die Hälfte zahle und später bei meinem Auszug nochmal die Hälfte oder sogar Voll.

8

02.03.2011, 12:44

habt ihr gestrichen, als ihr eingezogen seid ? haben die vormieter gestrichen, bevor ihr eingezogen seid ?


nach einem jahr kann euch keiner verpflichten, zu streichen (wenn die wohnung in ordnung aussieht). egal was im mietvertrag steht.

9

02.03.2011, 12:52

Ich weiß ja nicht was für Farbe ihr da nehmt, aber sofern du einigermaßen über Streichutensilien verfügst oder sie dir leihen kannst, ist das doch echt keine große Summe oder habt ihr ein paar hundert m²?

10

02.03.2011, 12:53

Zitat

Original von jens
habt ihr gestrichen, als ihr eingezogen seid ? haben die vormieter gestrichen, bevor ihr eingezogen seid ?


nach einem jahr kann euch keiner verpflichten, zu streichen (wenn die wohnung in ordnung aussieht). egal was im mietvertrag steht.


Als wir eingezogen sind, war es frisch gestrichen, kA von wem.

Es geht um ca 25 m²

11

02.03.2011, 12:55

http://www.internetratgeber-recht.de/Mie…raturen/sa3.htm


tl;dr: ihr müsst nach einem jahr definitiv nicht renovieren, außer ihr habt die wand mit bierflaschen beworfen oder sonstige schweinereien an den wänden veranstaltet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (02.03.2011, 12:56)


12

02.03.2011, 14:09

Ahh cool.

Soll ich sie auffordern mit trotzdem was zu zahlen, fürs renovieren bei meinen späteren auszug