Rechtlicher Hintergrund
Zu dieser Maßnahme sind wir leider gezwungen, weil das Bundeskartellamt in krassem Widerspruch zu unserem ordnungsrechtlichen Auftrag und zu den gesetzlichen Regelungen im Bundesland Bayern, eine Öffnung des Spielangebots auch über unsere Landesgrenzen hinaus angeordnet hat.
Wir sind bestürzt darüber, dass auch die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts das Bundeskartellamt nicht beeindruckt haben; wir halten dieses Vorgehen für einen Angriff auf den kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik, müssen uns aber derzeit der Anordnung des Amtes beugen.
Dies heißt nicht, dass dies dauerhaft so bleibt. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um unseren ordnungsrechtlichen Auftrag zukünftig wieder vollumfänglich erfüllen und Ihnen unser Angebot wieder unterbreiten zu können. Daher werden wir Ihre Registrierung und Ihre Daten bis auf weiteres nicht löschen, damit Sie – sobald wir unser Internet-Spielangebot wieder aktivieren können – ohne Probleme wieder bei uns spielen können. Auch hierüber werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Für die Zwischenzeit würden wir uns natürlich freuen, wenn Sie uns trotzdem weiterhin Ihr Vertrauen schenken und Ihre Spielaufträge in einer unserer ca. 4000 bayerischen Annahmestellen abgeben.
Unsere Annahmestellen halten attraktive Angebote für Sie bereit, so etwa die Möglichkeit, über einen Dauerauftrag (Abo) dabei zu sein oder sich über die LOTTO-Kundenkarte alle erzielten Gewinne zu sichern.
Ihre persönliche LOTTO-Kundenkarte können Sie in jeder bayerischen Annahmestelle kostenlos anfordern.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an:
info@staatliche-lotterieverwaltung.de
Ihr Lotto Bayern Team