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1

07.03.2008, 14:10

14 Tage Rückgaberecht bei online kauf

Hallo

hab ne Frage

habe ein halbdefektes Gerät bei einem Onlinekauf bekommen, und habe fristgerecht von meinem 14 tägigen rückgaberecht gebraucht gemacht.

Nun hat der Händler angerufen und will nur 90% zurückerstatten, da das Gerät Kratzer auf der Unterseite hat.

Die lassen sich aber beim macbook gar nicht verhindern und zählen Meiner Meinung nach zu den üblichen Gebrauchsspuren.

Hab gelesen dass die üblichen Gebrauchsspuren nicht in Rechnung gestellt werden dürfen.

Aber wer bestimmt denn jetzt was übliche Gebrauchsspuren sind und was nicht?

2

07.03.2008, 14:19

Kratzer bei Apple Produkten sind nach dem ersten Anhauchen völlig normal. Untaugliches Material das die immer nehmen...

Aber wie hier die Rechtslage aussieht kann ich leider nicht sagen, ich würde erst mal verweigern und eine mahnung deinerseits schicken, somit bist du auf einer sicheren Seite.

3

07.03.2008, 14:38

die rechtslage sieht eigtl relativ eindeutig aus:


das produkt darf benutzt und getestet werden, wie es dir beim kaufen und testen in einem normalen ladenlokal möglich gewesen wär. erst gebrauchsspuren, die darüber hinaus entstehen, dürfen vom händler in form von weniger rückerstattung angerechnet werden.

ich würde einfach darauf bestehen, die 100% zu bekommen. im notfall musst du leider einen rechtsanwalt einschalten.

4

07.03.2008, 14:59

nen Anwalt für 90 Euro ?(

so ne scheiß Firma

des blöde ist dass ich nicht genau nachgeschaut habe wie die unterseite vor dem verschicken ausgeschaut hat.

hab jetzt verlangt, dass sie mir ein foto von der unterseite schicken. Haben sie raumgemault: wird schwierig wegen spiegelnder oberfläche usw.

5

07.03.2008, 17:49

Zitat

Original von jens
die rechtslage sieht eigtl relativ eindeutig aus:


das produkt darf benutzt und getestet werden, wie es dir beim kaufen und testen in einem normalen ladenlokal möglich gewesen wär. erst gebrauchsspuren, die darüber hinaus entstehen, dürfen vom händler in form von weniger rückerstattung angerechnet werden.


glaubst du die kratzer wären im laden auch entstanden?

6

07.03.2008, 19:06

wenn er damit die winzigen kratzer auf den glänzenden oberflächen sämtlicher blöder apple produkte meint, dann ja. da muss man nur einmal mitm finger drüber packen und es sind kratzer drin. ganz zu schweigen von auf-den-tisch-stellen ;)


wenns natürlich richtige kratzer sind, die durch brutale verwendung des gerätes entstanden sind, sieht die lage ganz anders aus. ich ging einfach davon aus, dass der te damit nix böses gemacht hat- sonst sollte er sich mit 90% mehr als zufrieden geben, find ich dann nämlich noch ein sehr faires angebot.

7

07.03.2008, 20:06

kratzer ,hin oder her, du hast dein umtauchsrecht ,und damit ist die sache erledigt ,denn niemand kann beweisen das du die kratzer verursacht hast .
wenn das ein einigermaßen kulanter laden ist ,nimmt er das gerät ohne zu zucken zurück.
im übrigen muß er das auch ,bei voller rückerstattung des preises.
hf

8

07.03.2008, 20:19

Zitat

Original von Spooner
denn niemand kann beweisen das du die kratzer verursacht hast .


das is aber - wie schon gesagt - auch völlig irrelevant
du bist auf jeden fall im recht

9

07.03.2008, 20:39

Zitat

Original von toblu

Zitat

Original von Spooner
denn niemand kann beweisen das du die kratzer verursacht hast .


das is aber - wie schon gesagt - auch völlig irrelevant
du bist auf jeden fall im recht


das ist nicht irrelevant

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (07.03.2008, 20:39)


sylence

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10

07.03.2008, 21:03

Poste auf geizhals.de einfach zum entsprechenden Shop eine negative Bewertung, aus der eindeutig hervorgeht, wer du bist (also der mit den Kratzern). Weise den Händler notfalls unterschwellig darauf hin. Da kommen dann oft diverse, rechtlich nicht relevante Drogungen - wenn du die alle gekonnt ignorierst, solltest du spontan besseren Service und freundlicheren Kontakt erwarten dürfen, v.a. wenn du die Bewertung wieder zurücknimmst.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sylence« (07.03.2008, 21:03)


11

07.03.2008, 22:36

Die Penner wollen das Gerät nur nicht zurücknehmen, weil sies nimemr gscheid verkaufen können.

Inzwischen wurde das macbook ja von aplle bisschen aufgepimp und der preis leicht gesenkt...

haben mir angeboten das gerät zu reparieren... aber bei so vielen fehlern nach 1 Woche, hab ich da kein bock drauf...

12

08.03.2008, 14:35

Zitat

Original von toblu

Zitat

Original von Spooner
denn niemand kann beweisen das du die kratzer verursacht hast .


das is aber - wie schon gesagt - auch völlig irrelevant
du bist auf jeden fall im recht



das stimmt eindeutig nicht.

du hast ein umtauschrecht nur bei unbeschädigten geräten. wenn du das halb kaputt zurück geben willst, muss dir der händler nicht den vollen preis erstatten.

da beim macbook dieses mikroskopischen lackkratzer aber unvermeidlich sind (wenn die wirklich gemeint sind), kannst du trotzdem aufs volle geld bestehen.

13

08.03.2008, 17:04

Zitat

Original von jens
da beim macbook dieses mikroskopischen lackkratzer aber unvermeidlich sind (wenn die wirklich gemeint sind), kannst du trotzdem aufs volle geld bestehen.


ich bin natürlich davon ausgegangen, dass diese gemeint sind ?(
hat er doch weiter oben geschrieben...

14

08.03.2008, 17:50

ich weiß nicht welche kratzer der händler gesehen haben will


ich hab nix gesehen vor dem wegschicken

15

09.03.2008, 09:27

Ja, was willst Du denn noch hören, wurde doch schon alles gesagt. Bestehe auf komplette Rückerstattung des Kaufpreises und lasse Dich auf nichts ein, was Du nicht musst (90% oder gar Reparatur).

Wenn der Versender nun trotzdem auf seinen 90% beharrt, dann musst Du wohl oder übel einen RA einschalten (vielleicht erstmal über den Verbraucherschutz) ansonsten kommst Du nicht an Dein Geld. Kannst es ja auf dem üblichen Wege machen: Mahnung (mit Fristsetzung) und dann irgendwann gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn der versender aber einfach alles ignoriert und erst gegen den gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erhebt wirst Du wohl oder übel das Geld einklagen müssen.

16

09.03.2008, 09:52

du soltes eine reklamation durch für keine rückgabe bei der rückgabe wären die 90 % richtig da sie so sagen das sie die wahre nciht wohlen

sie wohlen die ware aber wegen mängel nciht dies ist ein unterschied

man bekommt bei der 14 tägigen rückgabe nur das gesamt geld wieder wenn die ware orginal verpackt oder sie nur wie sie es in geschäft hätt tun gekönnen geprüft hätten

18

09.03.2008, 19:01

Oha, Duke-Nukem, hast Du die ganzen Fehler mit Absicht eingebaut? Ansonsten: Mein Beileid :D

19

09.03.2008, 19:15

Zitat

Original von DUKE-NUKEM
oder sie nur wie sie es in geschäft hätt tun gekönnen geprüft hätten


wtf :stupid:

20

09.03.2008, 19:19

da ist man mal nen jahr nciht mehr hier und keienr kennt mich mehr

sylence

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21

09.03.2008, 21:14

Muss das Jahr der Rechtschreibung gewesen sein. Schön war's... ;(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sylence« (09.03.2008, 21:14)


22

10.03.2008, 08:53

Dabei seit: 22.September 2004
Beiträge: 717


war also mal schlimmer :-) vielleicht back to topic ?