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04.10.2011, 20:40

Post hat Brief in falschen Briefkasten gesteckt

Hi Leute, ich bin hier gerade bissl am Überlegen,

erstmal genau was mir passiert ist. Irgend ein Postdepp hat nen Brief von nem Amt in einen Briefkasten mit der falschen Hausnummer geworfen. Diese Hausbesitzer sind heute hier vorbei gekommen. Die wohnen normal im Westen und sind nur sporadisch hier. Brief hab ich jetzt aufgemacht und gelesen, der ist vom 29.8. !!!
Es handelt sich um einen Bescheid, gegen den innerhalb von einem Monat widerspruch eingelegt werden kann.

Ich brauch gegen den Bescheid im Prinzip keinen widerspruch einlegen weil er stimmt aber ich bin gerade echt stinksauer und überlege wie und ob ich der post bescheid sage, schreibe oder ganz krass eins reinwürge. letzteres hängt davon ab ob ihr schon ähnliche situationen hattet und sie auf irgend eine für euch zufriedenstellende art gelöst habt.

ich überlege von anruf mit ner normalen beschwerde bis zu schadensersatz. kann ja nicht angehen. diese postdeppen können ja nicht einfach nen brief in das falsche haus stecken. wie kann man eine 2 mit ner 8 verwechseln. man stelle sich vor da wäre was drin gewesen wo man sich wirklich schnell rucken muss.

so, ihr dürft :)

2

04.10.2011, 20:55

wie können sie es nur wagen !!! alle abknallen !

3

04.10.2011, 20:55

imo sollte das Amt den Brief per Einschreiben schicken, wenn es so wichtig ist.
Denke nicht, dass du innerhalb einer Frist Einspruch einlegen musst, von der du wegen der Post gar nichts weißt.

4

04.10.2011, 20:55

ich ärgere mich bei sowas viel mehr über die unverschämte deutsche bürokratie die einen stark verwaltet und wenn man widerspruch einlegt, bekommt man 1 jahr später dann den bescheid dass der widerspruch aus irgendwelchen willkürlichen gründen abgelehnt wurde. wenn man will kann man dann klagen, das dauert dann nochmal 2 jahre bis der prozess angesetzt ist, den verliert man dann aus sachfremden gründen, wenn man dann wenn man kein jurist ist oder einen dummen anwalt hat

5

04.10.2011, 20:59

...kein jurist ist oder einen dummen anwalt hat


aus eigener Erfahrung(auch nach längerem Rechtstreit): der eigene Anwalt versemmelt die entscheidende Frist und sagte "verklagen sie mich doch"....

6

04.10.2011, 21:11

imo sollte das Amt den Brief per Einschreiben schicken, wenn es so wichtig ist.
Denke nicht, dass du innerhalb einer Frist Einspruch einlegen musst, von der du wegen der Post gar nichts weißt.
willst du mich veräppeln? wieviele bescheide ob steuerbescheid oder sonstwas hast du denn schon per einschreiben bekommen? ich glaub ich hab meine ec karte oder pin nichtmal per einschreiben bekommen, weiß es aber nicht mehr genau.

SIM_Hexe_S

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7

04.10.2011, 21:32

imo sollte das Amt den Brief per Einschreiben schicken, wenn es so wichtig ist.
Denke nicht, dass du innerhalb einer Frist Einspruch einlegen musst, von der du wegen der Post gar nichts weißt.


Lol... wie schön wär das denn. Ich hatte mal nen Fall, da hab ich trotz ordnungsgemäßer Ummeldung und deutlich nach den drei Monaten, die der Nachsendeantrag läuft, einen Bescheid wegen irgend 'nem Verkehrsdelikt, Falschparken oder so, erst nach etlichen Umwegen bekommen, von denen ich natürlich nichts wissen konnte, weil ich auch nichts erwartet habe. Ich hab beim Amt angerufen und mich beschwert. Ist denen egal. Die inzwischen aufgelaufenen Mahn- und Blabla-Gebühren mußte ich bezahlen. Die können das theoretisch in irgendeinen Briefkasten werfen lassen, damit ist es rechtskräftig.
Man ist selbst dafür zuständig, daß einen die Post erreicht, auch die, von der man nichts weiß und die irgendwo in einem falschen Briefkasten verrottet. Theoretisch müßte man jeden Tag die Nachbarschaft absuchen, um nach fehlgeleiteter Post zu fragen. Und sicherheitshalber auch einmal täglich alle ehemaligen Wohnsitze abklappern, denn es ist ja nicht sichergestellt, und dafür zuständig sind die natürlich auch nicht, daß das Einwohnermeldeamt auch zeitnah Deine neue Adresse an die Verkehrsirgendwasbehörde weiterleitet.

Alternativ könnte man natürlich auch den Postboten verprügeln. Nur kann der natürlich auch nichts dafür, daß auf dem Brief eine veraltete Adresse steht. Die ihm aber vielleicht noch bekannt vorkommt und er es deshalb einwirft, da ja nach mehreren Monaten auch kein Nachsendeantrag mehr läuft.
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8

04.10.2011, 22:42

imo sollte das Amt den Brief per Einschreiben schicken, wenn es so wichtig ist.
Denke nicht, dass du innerhalb einer Frist Einspruch einlegen musst, von der du wegen der Post gar nichts weißt.
willst du mich veräppeln? wieviele bescheide ob steuerbescheid oder sonstwas hast du denn schon per einschreiben bekommen? ich glaub ich hab meine ec karte oder pin nichtmal per einschreiben bekommen, weiß es aber nicht mehr genau.


Die Widerspruchsfrist beginnt ab Bekanntgabe zu laufen, d.h. in deinem Fall als die anderen Leute dir den Brief übergeben haben.

9

05.10.2011, 00:14

wenn man in urlaub ist und der brief zu hause landet gilt das aber nicht oder ?

ach ja ich hab dann noch vergessen zu erwähnen, dass man im fall einer niederlage noch die starken gerichtskosten zahlen muss sehr ärgerlich alles, das ist kein rechtsstaat das ist einfach mist.

SIM_Hexe_S

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10

05.10.2011, 00:30

Wobei die Niederlage der Regelfall ist.

Urlaub ist irrelevant. Genau wie alle anderen Erklärungen, die man nach gesundem Menschenverstand eigentlich gelten lassen müßte.
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11

05.10.2011, 07:05

Urlaub gilt nicht, da es in deinen Machtbereich gelangt ist (Briefkasten) und du entsprechend vorsorgen musst.

Ansonsten kann man immer noch behaupten, den Brief nie bekommen zu haben. Die Behörde muss nachweisen, dass du ihn bekommen hast und das kann sie im Regelfall nicht. Dann gibt es einen neuen Bescheid und eine neue Widerspruchsfrist. ISt natürlich nicht wirklich legal. ;)

SIM_Hexe_S

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12

05.10.2011, 13:19

Nein, genau das eben müssen sie nicht. Das ist es ja eben. Hab mich mit der Tante vom Amt auseinandergesetzt.
Würde man normal so erwarten, aber so isses nicht. Ist ne Schweinerei. Mußt nur mal nen unzuverlässigen Postboten haben (hatte ich schon mal) und schon hast Du die Arschkarte. Die Post kriegste dafür aber auch nicht dran.
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13

05.10.2011, 14:10

Die Frist begint in der Regel sobald der Bescheid im Bereich der Verfügungsmacht des Empfängers ist. Dies ist in der Regel bei Einwurf in den Briefkasten. Allerdings kann man und das sind meine Erfahrungen mit jedem Amt reden, den Sachverhalt schildern und eine Frist so aussetzen, stunden bzw. oder wie auch immer. Zu mal sich hier ja klar beweisen lässt, dass

Zitat

KEINE Verfügungsmacht




vorliegt, da der Brief falsch eingeworfen wurden.

Und sorry aber bei der Post arbeiten auch nur Menschen. Das die mal Fehler machen ist woh klar bei der Menge. Macht dieser ja nicht Kraft seriöser Willkür oder ? :)
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »chrisdewolf« (05.10.2011, 14:55)


14

05.10.2011, 15:02

freundin hat auch nen brief mal gar nicht bekommen und weiß bis heute nicht, wo der ist. wird irgend ein nachbar behalten haben^^ gg's.
war auch noch ne studienplatzzusage, ist natürlich bitter sowas.
MfG

Zitat

"If there was no darkness -
how could we see the light?"

15

05.10.2011, 15:18

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-Woody Allen

SIM_Hexe_S

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16

05.10.2011, 16:06

Sowas hängt sehr vom Wohlwollen des betreffenden Richters/Beamten ab. Meistens haben die aber keinen Bock auf extra-Arbeit, die das dann für sie bedeutet.
Meine Erfahrungen mit Ämtern sind leider nicht ganz so positiv.

Da ich beruflich oft viel unterwegs bin und auch mal aus Gründen der Fahrtkostenreduzierung zwischen zwei Events weg bleibe, hab ich öfter mal mit knappen Fristen zu tun. Klar müßte ich dann dafür sorgen, daß sich jemand um meinem Kram kümmert, aber da hab ich hier vor Ort niemanden zuverlässigen, dem ich das anvertrauen würde. Das ist natürlich persönliches Pech in meinem Fall.

Nur das mit dem Schreiben an eine Adresse, die schon seit mehr als sechs Monaten nicht mehr aktuell und ordnungsgemäß umgemeldet ist, daß das Schreiben trotzdem als rechtskräftig zugestellt gilt finde ich eine Sauerei und Willkür. Nur wegen 40 Euro den Postboten oder besser noch (und ohne Aussicht auf Erfolg) das Amt zu verklagen..... steht dann auch in keinem Verhältnis. Konsequenterweise hätte ich das tun müssen, aber mein Anwalt hat Null Bock signalisiert. Der wußte auch schon warum. Wenn ich damals schon Verkehrsrechtsschutz gehabt hätte und meinen Staranwalt, dann hätte ich es durchgezogen.
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17

05.10.2011, 16:26

Zitat

Sowas hängt sehr vom Wohlwollen des betreffenden Richters/Beamten ab

Also Gesetze gibt es ja nicht von ungefähr. Klar gibt es rechtliche Grundlagen, die viel Ermessungsspielraum für ein Urteil oder einen Richter lassen, aber in diesem Falle ist das eher nicht gegeben wie ich meine. (Halbwissen als Jurist:)

Amigo hat das korrekt belegt. Wiedereinsetzung in den voherrigen Stand ist das was mit noch fehlte in meiner Erinnerung aus dem Lesen der AO. :)
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18

05.10.2011, 16:43

Ich habe just in diesem Moment in einem anderen Zusammenhang genau mit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu tun, ist mir durchaus ein Begriff.
Ich zitiere mal meinen Anwalt wörtlich: "Das hängt sehr vom Wohlwollen des Richters ab. Meistens haben die aber keinen Bock auf die Mehrarbeit."
Ich gehe mal davon aus, daß mein Anwalt Vollwissender in dem Bereich ist ;)

Gesetzgebung/Rechtsprechung hat nicht unbedingt was mit gesundem Menschenverstand oder Gerechtigkeit zu tun.
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19

05.10.2011, 16:46

Zitat

Gesetzgebung/Rechtsprechung hat nicht unbedingt was mit gesundem Menschenverstand oder Gerechtigkeit zu tun.

Damit erschütterst Du mich in den Grundfesten ....bitte mach mir keine Angst! :love:

Über unseren Rechtsstaat kann man sagen was man will, aber in welchem Land dieser ERde läuft es besser? :)
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20

05.10.2011, 17:26

Bei Gelegenheit erzähle ich Dir mal die Geschichte, wie mich freenet um 24k Euronen beschissen hat und die Richterin zu mir sagte: "Ich glaube Ihnen das, aber ich kann nichts machen", der freenet-Mitarbeiter in der Mediationsverhandlung sagte "Äh, ja, das stimmt" und dann in der Gerichtsverhandlung nicht mehr da war (wenn er seinen Job überhaupt behalten hat.)

Jetzt geh ich aber lieber erst mal joggen..... wenn Du Dich stark genug fühlst, Deine Grundfesten erschüttern zu lassen, sag Bescheid.
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21

05.10.2011, 18:03

hör doch mal auf dich immer von allen bescheissen zu lassen

SIM_Hexe_S

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22

05.10.2011, 19:00

wär 'n guter Ansatz....... aber immer wenn ich was gelernt hab, denken die sich was neues aus ;)
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23

06.10.2011, 10:07

Bei Gelegenheit erzähle ich Dir mal die Geschichte, wie mich freenet um 24k Euronen beschissen hat und die Richterin zu mir sagte: "Ich glaube Ihnen das, aber ich kann nichts machen", der freenet-Mitarbeiter in der Mediationsverhandlung sagte "Äh, ja, das stimmt" und dann in der Gerichtsverhandlung nicht mehr da war (wenn er seinen Job überhaupt behalten hat.)


ich wär bereit :O

24

06.10.2011, 13:59

Ja ich auch, leg los :)
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