die meisten deutschen fussballclubs sind doch vereine. für diese gilt folglich vereinsrecht.
wenn jetzt so ein fussballverein im laufe der jahre vermögen erwirtschaftet, zb. trainingsplätze, zuschauereinnahmen, sponsorengelder etc ...
kann man sagen, dass dieses vermögen de facto den vereinsmitgliedern gehört ?
ich gehe davon aus, dass die mitgliederversammlung die vereinssatzung bestimmt und den vorstand wählt d.h. letztendlich kann die mitgliederversammlung die liquidierung des vermögens beschliessen.
ist da ein denkfehler ?
ich möchte jetzt nicht hören, dass das unrealistisch ist etc, es geht mir nur um die rechtliche situation.