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1

08.06.2007, 14:22

WoW rechtliche Frage...?!

Mir hat einer 2000 Gold geschickt, ohne zu fragen oder ohne dass ich die bestellt habe. Er hatte ihm Brief geschrieben, dass es für einen alten Freund ist. Ich ging also davon aus, dass es für mich ist. Nun wo ich die Kohle aufgebraucht habe, will er plötzlich die 2000 wieder haben oder ich soll ihm per Paypal 35 € überweisen. Sonst droht er mit rechtlichen Schritten. :D

Ich sehe das eigentlich so, dass mir unaufgefordert was zugesandt wurde und ich davon ausgehen konnte das es halt für mich ist, habe viele alte Freunde da rum rennen. Also § 241a BGB würde da vielleicht ziehen.

Ist Euch auch schon mal so etwas passiert?

2

08.06.2007, 14:27

Wenn er Dir unaufgefordert was schickt, ist das erst mal sein Problem. Ggf. hätte er das Recht es zurückzufordern, aber wenn dann nur die 2000g ingame, denn ein Gegenwert von 35 Euro lässt sich rechtlich nicht nachweisen, zumal der Handel bzw. "Tausch" gegen Euro unzulässig ist.

Ich würde den Depp am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Soll er mal kommen mit "rechtlichen Schritten".

Entweder ist er saublöde, oder es ist ein neuer Verkaufstrick, auf den man anspringen kann oder eben nicht. ;)

3

08.06.2007, 14:47

Zitat

Original von disaster
Entweder ist er saublöde, oder es ist ein neuer Verkaufstrick, auf den man anspringen kann oder eben nicht. ;)

Du glaubst doch selber nicht, das das ernst gemeint war :D
100 pro ein Abzockertrick.

4

08.06.2007, 14:49

saudummer abzockertrick wär das :rolleyes: er schickt mir 2k gold in der hoffnung, dass ich schiss bekomm und ihm echtes geld als schadensersatz schicke? klar... :rolleyes:

außerdem hat man 2k gold wenn mans drauf anlegt locker in ner woche wieder drin, soll sich mal ned so anstellen...

5

08.06.2007, 14:50

verbrauchst halt die 2000 gold, was willst ihm noch zurückgeben wenn du nichts mehr hast ^^ geld wohl kaum

6

08.06.2007, 15:02

Dude spielt WoW? 8o

einfach nicht reagieren, was will er denn machen?

7

08.06.2007, 15:32

Zitat

Original von CF_Ragnarok
saudummer abzockertrick wär das :rolleyes: er schickt mir 2k gold in der hoffnung, dass ich schiss bekomm und ihm echtes geld als schadensersatz schicke? klar...


Eben,
drum vermute ich auch eher, da hat einer den falschen Empfänger angegeben ..

Dumm isser in jedem Fall. ;)

8

08.06.2007, 15:50

RE: WoW rechtliche Frage...?!

Zitat

Original von Le_Smou
Nun wo ich die Kohle aufgebraucht habe, will er plötzlich die 2000 wieder haben oder ich soll ihm per Paypal 35 € überweisen. Sonst droht er mit rechtlichen Schritten. :D


Ich gehe davon aus, dass du das Spiel nicht laufend an hast. Wie kann man 2000G so schnell verbrauchen? Das alleine braucht doch Jahre. Kann man überhaupt soviel auf einmal versenden? oO

9

08.06.2007, 16:04

spellstrike set + spellcloth set = $$$

sind WEIT über 2k gold

10

08.06.2007, 16:05

RE: WoW rechtliche Frage...?!

Zitat

Original von myabba|schoki
Ich gehe davon aus, dass du das Spiel nicht laufend an hast. Wie kann man 2000G so schnell verbrauchen? Das alleine braucht doch Jahre.oO

ähm lol? Schonmal WoW gezockt?

Antares, der 2000g in einer Sek ausgeben könnte

11

08.06.2007, 16:26

Jo a geht einmal in SW in den Puff und das wars dann... :D


Wieso sollte ich nicht WoW spielen?

Hummi

Erleuchteter

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12

08.06.2007, 16:31

naja seit BC ist 1 G halt etwas weniger wert als vor 2 Jahren ;)

13

08.06.2007, 17:12

Hab seit anderthalb Jahren nicht gespielt. Und soviel Gold habe ich damals nicht ansatzweise angehäuft.

14

08.06.2007, 17:43

mal ne andre frage: wenn mir jetzt so irgendn mensch 1000€ in den briefkasten tut "für nen freund", darf er das geld dann wiederhaben?

15

08.06.2007, 17:55

Zitat

Original von soratax
mal ne andre frage: wenn mir jetzt so irgendn mensch 1000€ in den briefkasten tut "für nen freund", darf er das geld dann wiederhaben?


Also wenn ichs noch hätte dann, würd ichs ihm sehr wahrscheinlich zurückgeben, wenn das ein Missgeschick war, oder Ähnliches.
Passiern kann dir natürlich nix, wenn dus ihm net gibst, er is ja selber Schuld.

16

08.06.2007, 19:14

man kann doch bei WoW nich des normale recht anwenden..

der muss sich erst mal an Blizzard wenden :P
also würd mir da erst irgendwelche gedanken machen, wenn sich blizzard meldet.
wenn du nett bist, kannstes ihm ja zurückzahln ^^
aber die 35€ klingen schon nach so ner masche (wenn auch ner saublödn^^)

17

08.06.2007, 20:32

Dude was spielst Du für nen Char. Gnom ?

18

09.06.2007, 15:40

LOL, lass dich von dem Idioten nicht verarschen. :P