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04.05.2006, 00:37

Rechtsfrage zum Rütrittsrecht

Hi Leute! Es geht um einen Vertrag für die Mitgliedschaft bei einem Fitnesscenter. Kann man von einen solchen Vertrag zurücktreten, obwohl es in dem Vertrag nicht erwähnt wird? Also nach kurzer Zeit meine ich. Oder gibt es keine gesetzliche Pflicht für solche Vertragssteller wie Fitnesscenter.
Wenn einmal angemeldet muss gleich ein Monat + Startgebühr bezahlt werden oder muss das Studio den Rücktritt akzeptieren, wenn er innerhalb einer kurzen Zeitdauer nach der Vertragsschließung eingereicht wird?

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04.05.2006, 05:40

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »SC_Yamashiro« (04.05.2006, 05:45)