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OLV_Conqueror

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1

30.10.2004, 14:29

Besteuerung von Ausbildungsgehalt?

auf ausbildungsgehalt zahlt man bis zu grenze von 896,99 keine lohnsteuer. nur liege ich darüber und muss diesen teil dann mit lohnsteuerklasse 1 versteuern.

bekomme ich mit der steuererklärung diesen teil wieder, weil das versteuerte noch unter dem grundfreibetrag von 7500€ liegt oder bekomme ich nichts, weil ich mit meinem ganzen ausbildungsgehalt die 7500€ übersteige?
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DaltS_Nero

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2

30.10.2004, 15:12

Wen ich mich Recht Erinnere, Kriegste es wider, mit der Lohnsteuerabrechnug im folgendem Jahr.Aber bin mir nicht mehr 100% sicher ^^

3

30.10.2004, 15:19

Falls du mehr verdienen wirst bekommst es normalerweise zurück so lange du ein Azubi bist da du ja nich soo viel verdienst.

Da reichen normalerweise schon die pauschalen Werbungskosten von 1.044 €.

Wie weit ist es in die Arbeit dh wie viele Km fährst du zur Arbeit ?
Schreib dir auf wie oft du länger als 8 Stunden von zuhause weg bist.
Falls du für die Berufsschule Lerngruppen hast oder nicht schreibt euch die Fahrten zueinander auf und wann ihr euch wo getroffen habt ^^

Fazit:

Normalerweise bekommst es wieder musst eben ne Steuererklärung machen was aber kein Problem darstellen sollte ;)

DS_Teckö

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4

30.10.2004, 18:21

Lerngruppe 2 mal die woche mit 25 KM einzelfahrt und du bist fein raus !

OLV_Conqueror

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5

30.10.2004, 20:31

danke erst mal! so wie ich das seh meint ihr, dass für den grundfreibetrag mein ganzes gehalt zählt.

is etwas kompliziert. ich geh jetzt mal von meinem bsp aus:

ich verdien 1245€ brutto! zieht man die 896,99€ freibetrag ab, versteuere ich nur 348.01€ mit lohnsteuerklasse 1. davon werden mir also 60.58€ lohnsteuer abgezogen. und die will ich wieder.

fall 1: 12 monate x 348,01€ = weit unterhalb des grundfreibetrags. ich bekomm mein geld wieder!

fall 2: 12 monate x 1245€ = weit überhalb aller möglichen freibeträge und absetzmöglichkeiten. und erst im dem fall wär ich auf eure abschreibungstricks angewiesen.

man is doof, wenn man keinen steuerberater privat kennt. focus hat imho nicht umsonst letzte woche geschrieben, dass deutschlands steuersystem, das komplizierteste und ineffezienteste wäre.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »OLV_Conqueror« (30.10.2004, 20:34)


6

30.10.2004, 21:44

als Bemessungsgrundlage werden deine kompletten Einnahmen zugrunde gelegt.

Da muß man mal ein paar Minuten investieren Chris

:D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OLV_Pontifex« (30.10.2004, 21:52)


7

31.10.2004, 00:31

Die Bemessungsgrundlage ist aber nicht das Bruttogehalt. Ich bin zwar aus Österreich aber vermute in BRD ähnliche Handhabung.

Es steht aber auf deinem Lohnzettel drauf, was die Bemessungsgrundlage ist. Zähl das von allen Lohnzetteln des Kalenderjahres zusammen (oder noch einfacher: lass dir von deinem Arbeitgeber einen Jahreslohnzettel ausstellen) und alles was davon über 7500 liegt ist steuerpflichtig

Und wenn Du drüber liegst musst Du dann den ganzen Kram mit werbungskosten einreichen. Also alle Rechnungen für Fachliteratur, Lerngruppen & Co. Aber vorsorglich sammeln solltest es sowieso jedes jahr.

OLV_Conqueror

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8

31.10.2004, 12:25

nun is mir klar. ich zahl ganz normal nach lohnsteuertabelle für lohnsteuerklasse I auf mein gesamtes gehalt lohnsteuer.

darum, werd ich ab nächstes jahr eure tipps aufgreifen und alles, was sich absetzten lässt, sammeln. danke!

imho sollte ne steuerklärung wirklich auf nen bierdeckel passen ;(