Hi.
Nach dem Umzug haben wir in der neuen Wohnung Internet bei O2 bestellt, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt. Nun, 6 Wochen nach Bezug der Wohnung war der Telekom Techniker da, um die Dose freizuschalten. Er stellte dabei aber fest, dass kein Signal von unserer WOhnung beim zetralen Verteiler des Hauses ankommt, wir also aktuell überhaupt kein Telefon/Internet in der Wohnung haben können.
Also muss der Elektriker ran, und erstmal eine neue Telefonleitung installieren. Das dauert aber wohl. Jetzt die Frage: Wäre O2 berechtigt, für den Zeitraum auch ohne Internet die Kosten zu verlangen, oder müssen sie dafür auch gewährleisten, dass der Anschluss tatsächlich verfügbar ist. Außerdem muss der Techniker der Telekom wohl nochmal vorbeikommen. Auf einem Schreiben von O2 steht, dass die Kosten dafür mir in Rechnung gestellt würden (Also genau steht da, dass das der Fall ist, wenn wir den ersten Termin verpennen, was ja nicht der Fall war).
Kann ich diese Kosten, so sie entstehen sollten, an den Vermieter weitergeben? Weil ich ja nicht dafür verantwortlich bin, dass bei uns kein funktionierendes Kabel anliegt. Darf O2 überhaupt Geld verlangen, da sie uns ja versicherten, dass bei uns DSL 6000 verfügbar ist, dieses aber nun nicht ist. Nur auf Grund dieser Aussage habe ich das Internet ja überhaupt bestellt...
Ich bin ein wenig ratlos im Moment und wäre für ein paar fundierte Antworten sehr dakbar.
lG
crush