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1

24.11.2010, 12:46

Rechtsfrage Internetanschluss

Hi.

Nach dem Umzug haben wir in der neuen Wohnung Internet bei O2 bestellt, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt. Nun, 6 Wochen nach Bezug der Wohnung war der Telekom Techniker da, um die Dose freizuschalten. Er stellte dabei aber fest, dass kein Signal von unserer WOhnung beim zetralen Verteiler des Hauses ankommt, wir also aktuell überhaupt kein Telefon/Internet in der Wohnung haben können.

Also muss der Elektriker ran, und erstmal eine neue Telefonleitung installieren. Das dauert aber wohl. Jetzt die Frage: Wäre O2 berechtigt, für den Zeitraum auch ohne Internet die Kosten zu verlangen, oder müssen sie dafür auch gewährleisten, dass der Anschluss tatsächlich verfügbar ist. Außerdem muss der Techniker der Telekom wohl nochmal vorbeikommen. Auf einem Schreiben von O2 steht, dass die Kosten dafür mir in Rechnung gestellt würden (Also genau steht da, dass das der Fall ist, wenn wir den ersten Termin verpennen, was ja nicht der Fall war).

Kann ich diese Kosten, so sie entstehen sollten, an den Vermieter weitergeben? Weil ich ja nicht dafür verantwortlich bin, dass bei uns kein funktionierendes Kabel anliegt. Darf O2 überhaupt Geld verlangen, da sie uns ja versicherten, dass bei uns DSL 6000 verfügbar ist, dieses aber nun nicht ist. Nur auf Grund dieser Aussage habe ich das Internet ja überhaupt bestellt...

Ich bin ein wenig ratlos im Moment und wäre für ein paar fundierte Antworten sehr dakbar.

lG
crush
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

]DEAD[ seppL

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2

24.11.2010, 12:52

Ich kenn mich in Sachen Recht leider nicht wahnsinnig gut aus, aber ich bin mir sehr sicher, dass das nicht rechtens ist, dass sie dir Zahlungen aufhalsen, wenn du keine Leistung dafür beziehst.

Kann man nen Internetanschluss als "Dienstleistung" ansehn?
Sie stellen dir die Leitung bereit, du zahlst dafür...
Wenn die Leitung nicht freigeschaltet ist bzw. erst noch installiert werden muss, ist die Dienstleistung nicht erfüllt -> sie sehn kein Geld.

So würd ich das jetzt mal sagen... Wenn mir der Friseur gegen meinen Willen ne Glatze schneidet sieht er auch kein Geld.

Kellox_AnTe_

unregistriert

3

24.11.2010, 12:55

...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (10.01.2011, 08:51)


4

24.11.2010, 13:02

naja, der techniker der telekom war ja nur da, um die dose freizuschalten. irgendwie geht das nicht anders, wenn man ein anderes internet will als telekom, da muss erst einer von denen vorbeikommen, kA warum.

eigentlich wollen wir o2 dsl - und das bald

5

24.11.2010, 13:23

ich habe vor ein paar Tagen noch ein neues Grundsatzurteil gelesen:
Wenn du einen laufenden DSL Vertrag hast, während der Vertragslaufzeit umziehst und am neuen Ort kein DSL verfügbar ist, musst du trotzdem bis zum Ende weiter bezahlen !

Wenn das für die neue Wohnung jetzt auch ein neuer Vertrag ist, musst du natürlich nicht bezahlen, solang du nicht auch eine Gegenleistung bekommen hast.

Kellox_AnTe_

unregistriert

6

24.11.2010, 13:30

...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (10.01.2011, 08:51)


Kellox_AnTe_

unregistriert

7

24.11.2010, 13:33

...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (10.01.2011, 08:51)


CF_Molsch_

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8

24.11.2010, 13:38

Da hab ich doch auch ne nette Anekdote...


Kurzfassung:

- ich bestelle mir nen UMTS-Stick bei der Telekom
- der online-Verfügbarkeitscheck gibt für meinen Standort eine volle Bandbreite für UMTS an
- das ding kommt an und nach Installation habe ich in meinem Arbeitszimmer KEINEN eEmpfang
- der Service will das System Überprüfung
- das ganze dauert über 1 1/2 Wochen mit dem Ergebnis, dass alles einwandfrei funktioniert
- mittlerweile sind 14 tage vorbei und meine Kündigung trifft 3 Tage! nach Ablauf bzgl. Widerrufsrecht bei der Telekom ein

--> ich soll 2 Jahre zahlen...

das freut doch den treuen Kunden...

9

24.11.2010, 13:40

Da gab es gerade ein Grundsatzurteil zu. Steht ein kurzer Artikel in der aktuellen c't. Wenn du umziehst und dann nix mehr verfügbar ist, ist das allein dein Problem. War bei einem 1und1 Kunden so. 1und1 konnte an diesem Wohnort tech. generell keine Leistungen anbieten. Ein OLG meinte dazu dass der Provider nix dafür könne. Der Kunde musste zahlen.

Wie das in deinem Fall aussieht bin ich mir nicht sicher. So wie sich das anhört ist ein Anschluss ja generell von Provider Seite aus möglich, nur halt gerade "defekt" oder was auch immer. Jedenfalls temporär bis auf Weiteres nicht verfügbar. Ob das gleichzusetzen ist mit einem techn. defekt der alten Leitung ohne Umzug? ...k.a.

Die einfache Formel "Keine Leistung kein Geld" würde ich jedoch nicht so unterschreiben.

10

24.11.2010, 13:44

Zitat

Original von CF_Molsch_

- das ding kommt an und nach Installation habe ich in meinem Arbeitszimmer KEINEN eEmpfang

Sowas prüft man ja auch nicht mit nem online check, sondern mit ner anderen Karte von bekannten etc vor Ort. Für bauliche Missstände kann doch die Telekom nichts...

Frage: Wenn du dich aufs Dach (bzw. vor, hinter, neben euer Haus) stellst, hast du dann Empfang?

CF_Molsch_

Fortgeschrittener

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11

24.11.2010, 13:46

aufm balkon hab ich empfang, wenn auch nur zu ca. 46 %

im wohnzimmer hab ich teilweise mal umts, mal nur edge

Kellox_AnTe_

unregistriert

12

24.11.2010, 13:47

...

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Kellox_AnTe_

unregistriert

13

24.11.2010, 13:59

-...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (10.01.2011, 08:52)


15

24.11.2010, 14:47

ich bin aber nicht mit dem vertrag umgezogen, ich habe den vertrag neu beantragt ...

16

24.11.2010, 14:54

hast du bei o2 schon angerufen? falls du handyvertrag oder ähnliches hast sind die serviceanrufe ja kostenfrei.. normal sind die schon sehr kulant!

Ich hab z.B. son SMS Paket nie benutzt und dafür 30€ Gutschrift erhalten.
Von 1und1 hingegen halte ich nicht soviel... weiss noch das sie einem Bekannten von mir versprochen haben das Fastpath bald möglich ist, nach 2 Jahren war das immer noch nicht verfügbar und er hat sehr gerne Shooter gespielt.

Kellox_AnTe_

unregistriert

17

24.11.2010, 15:17

....

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (10.01.2011, 08:52)


18

24.11.2010, 15:29

die frage ist doch eher ob du mieter oder eigentümer der immobilie bist?!

19

24.11.2010, 15:30

Zitat

Original von DM_Shan__
die frage ist doch eher ob du mieter oder eigentümer der immobilie bist?!


Eigentümer=> Bauherrenhotline der DTAG kostenübernimmst du.
Mieter => Vermieter soll Bauherrenhotline anrufen kosten übernimmt besitzer

:edit: zu doof zum edit button finden:

ALso für die Inhausverkabelung APL - TAE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DM_Shan__« (24.11.2010, 15:31)


20

25.11.2010, 13:07

bin mieter - und sie haben das kabel heute gelegt. jetzt muss halt nur nochmal der techniker von der telekom kommen - und den werde ich nicht bezahlen. soll das der vermieter oder o2 machen, mir egal.

vielen dank soweit für die antworten

21

25.11.2010, 13:37

rein rechtlich gesehen musst du den vertrag zahlen,weil der techniker da war und dadurch o2 alle seine pflichten erfüllt hat.

wie bekommst du dein geld wieder?

ganz wichtig im mietvertrag muss stehen das die wohnung keine mängel hat bzw irgendwo sollte ein vermerk sein,wenn welche da sind.wenn das nicht der fall ist,kannste deinen vermieter auf schadensersatz verklagen.weil du als mieter davon ausgehst das alles zur übergabe in ordnung war.

22

25.11.2010, 13:49

ich würd das eher über kulanz mit o2 regeln, ist nicht normal, dass man für DTAG Techniker zahlt als Kunde.

Bei meiner Schaltung über Vodafone musste die DTAG 10 mal raus und ich hab nichts bezahlen müssen ;)