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Original von GWC|lazy
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Original von FunBeatle
Nazis, Mafia, Juden
aufzählungs-fail?
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Original von LXIII_universe
Kann Deutschland dem Beschaffer der Daten überhaupt Straffreiheit garantieren? Die Daten wurden doch in der Schweiz(oder in England?) geklaut.
Und noch etwas, müssen die 2.5 Mio versteuert werden?![]()
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Original von AtroX_Worf
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Original von FunBeatle
Imho verleitet das Schweizer Bankengeheimis zum Betrug, klar gibt es viele Staaten die dies ebenfalls tun, dies ist jedoch keine moralische Legitimation denen nachzueifern![]()
Andere Staaten haben eben andere Gesetze. Vielleicht hat der schweizer Staat mehr Vertrauen in seine Bürger, dass diese ihre Steuern auch bezahlen? Irre ich mich, oder ist Steuerhinzerziehung in der Schweiz nicht so ein großes Thema wie in Deutschland?! Das muss ja irgendwelche Gründe haben.
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"Das ist eine Kriegserklärung", sagte Toni Brunner, Präsident der populistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP). Es sei nun zu überlegen, was mit den Zuwanderern und Grenzgängern aus Deutschland geschehen solle - so unverblümt drohte die SVP den Hunderttausenden Deutschen, die in das Alpenland eingewandert sind.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Randy Hicky« (02.02.2010, 21:22)
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so unverblümt drohte die SVP den Hunderttausenden Deutschen, die in das Alpenland eingewandert sind.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Nemo« (02.02.2010, 22:50)
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LG Bochum (...) Kein Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch Straftaten nach deutschem und ausländischem Strafrecht (...)
1. Der gegebenenfalls strafbare Ankauf von Beweismitteln führt nicht dazu, dass im Strafverfahren hinsichtlich der Beweismittel ein Beweisverwertungsverbot angenommen werden müsste.
2. Selbst wenn ein völkerrechtliches Rechtshilfeübereinkommen (oder gar mehrere) tatsächlich umgangen worden sind, hindert dies die Verwertung in einem Fall des "Datendiebstahls" nicht. Ein Beweisverwertungsverbot wegen der Verletzung eines völkerrechtlichen Rechtshilfeübereinkommens kommt nur in Betracht, wenn die Verwertung eines Beweismittels selbst völkerrechtswidrig ist (vgl. BGHSt 37, 30). Hieran mangelt es bei einem Ankauf gestohlener Daten.
3. Im Fall des Ankaufs gestohlener Daten durch den BND ist der "Datendiebstahl" der Bundesrepublik Deutschland nicht nach der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen Nr. 56/83 über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen vom 12.12.2001/28.02.2002 nicht zurechenbar. Die Voraussetzungen der Zurechnungsregeln nach Art. 4 ff. der Resolution sind nicht erfüllt. (...)
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Kann Deutschland dem Beschaffer der Daten überhaupt Straffreiheit garantieren?
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Wer darin einen Skandal wittert, der irrt: Der Staat muss sich nicht immer wie ein normaler Bürger an die Gesetze halten - er tut es auch in anderen Fällen nicht.
Die Bundesrepublik Deutschland erpresst gelegentlich Menschen mit Informationen, die ihr auf krummen Wegen in den Schoß gefallen sind. Und sie gibt Geld an dschihadistische Terrorgruppen - mitunter sogar recht viel Geld.
Trotzdem muss man Deutschland als Rechtsstaat ernst nehmen.
Der Bundesnachrichtendienst zum Beispiel nutzt regelmäßig die Indiskretionen Dritter, um potentielle Informanten unter Druck zu setzen. Was einem normalen Bürger ein Strafverfahren wegen Nötigung oder Erpressung einbringen könnte, ist dem Auslandsgeheimdienst erlaubt. Es gilt das Opportunitätsprinzip, nicht das Legalitätsprinzip. Wenn es der Allgemeinheit nutzt und dem Auftrag entspricht, wird diese Praxis akzeptiert. Der Verfassungsschutz handelt im Inland genauso. (...)
Das Argument, der Staat habe genau so gesetzestreu wie seine Bürger zu sein, greift dann nämlich nicht. Zumal mit Blick auf den Präzedenzfall in der Liechtenstein-Affäre 2008, als offenbar vergleichbare Datensätze vom BND erworben wurden. Bisher hat noch kein Gericht geurteilt, dass diese Daten nicht verwertbar seien. (...)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ToD_RoadRunner« (03.02.2010, 10:14)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FunBeatle« (03.02.2010, 10:32)
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Original von DS_Deadpool
Die wirklich interessante Frage ist doch die, warum diese Diskussion jetzt los bricht und nicht schon vor zwei Jahren? Hat man da über die Rechtmäßigkeit der Beschaffung diskutiert?
Kein bißchen. Genau dafür hat man doch Nachrichtendienste, die sollen Informationen beschaffen, die dem Wohle des deutschen Volkes zutragen. Genau für solche Dinge hat der BND Kassen, die auf keiner Karte verzeichnet sind.
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Original von Snaile
Worf hat doch nur Angst, dass sein Heiland Guido ganz oben auf der Liste steht.
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Original von La_Nague
Kann der BND dann auch banker foltern in der schweiz, damit die die sachen rausrücken?
Stört ja keinen, solange das in nem anderen Land ist?
Und ein gefolterter banker...das wiegen 100 millionen ja wohl auf.