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1

11.05.2009, 18:27

Kaufvertrag....

kann man irgendwer, der kompetent ist drüber schauen bitte ob da irgend ein lunker drin ist?

Danke
»kOa_Borgg« hat folgende Datei angehängt:
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2

11.05.2009, 18:48

Bin zwar kein Jurist, aber der ganze Absatz nach "Bedingungen" ist für die Tonne.

Das riecht nach "verstecktem Schimmelbefall" und der Verkäufer weiß von nichts. ;)

3

11.05.2009, 18:56

Das bedeutet doch nur, dass der Verkäufer (vermutlich privat und nicht gewerblich) keine Garantie für eine gebrauchte Immobilie übernimmt. Quasi Kauf wie besichtigt. Versteckte Mängel - die nicht offensichtlich sind - kennt er keine. Man sollte sich halte sehr genau ansehen, was man kauft.

Viel spannender sind in diesem Zusammenhang Bedingungen, die NICHT in diesem Vertrag stehen. Verkauft wird ja nur das Gebäude, nicht aber das Grundstück. Man sollte sich also zunächst mit dem Eigentümer des Grundstücks auseinander setzen, ob man überhaupt einen Pachtvertrag bekommt, ob das Gebäude rechtmässig dort errichtet ist, ob man ggf. verpflichtet ist, das Gebäude auf eigene Kosten zu entfernen, wenn der Eigentümer des Grundstücks den Pachtvertrag nicht verlängern will etc.

Partizan_ch

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4

11.05.2009, 18:58

Zitat

Original von Menra
Bin zwar kein Jurist, aber der ganze Absatz nach "Bedingungen" ist für die Tonne.

Das riecht nach "verstecktem Schimmelbefall" und der Verkäufer weiß von nichts. ;)



dazu ist dieser link recht gut für den raschen überblick

http://www.baufi-nord.de/html/mangel_bei_hauskauf.html

5

11.05.2009, 19:32

Zitat

Original von Partizan_ch

Zitat

Original von Menra
Bin zwar kein Jurist, aber der ganze Absatz nach "Bedingungen" ist für die Tonne.

Das riecht nach "verstecktem Schimmelbefall" und der Verkäufer weiß von nichts. ;)



dazu ist dieser link recht gut für den raschen überblick

http://www.baufi-nord.de/html/mangel_bei_hauskauf.html


Arglistiges Verschweigen nachweisen? Stelle ich mir unlustig vor. ?(

6

11.05.2009, 19:33

Hast Du schon mal etwas gebrauchtes verkauft Menra?
Vermutlich nicht...

7

11.05.2009, 19:40

also mit dem verpächter ist alles geregelt. der wird beim verkauf anwesend sein und mit mir im selben moment den pachtvertrag abschließen (so ist es jedenfalls abgesprochen). ich habe selbst mit dem verpächter telefoniert.

das gebäude wurde voriges jahr komplett saniert von innen. das ist alles top. vor sowas hab ich keine angst bei dem kauf.

was mich interessiert:

was sind unter (2) Lasten? Gibts da eine Liste?

und unten: was passiert, wenn der verpächter vor meinen augen tot umfällt. Dann hab ich ein bungalow ohne pachtvertrag O_o

Partizan_ch

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8

11.05.2009, 19:54

Zitat

Original von kOa_Borgg
was sind unter (2) Lasten? Gibts da eine Liste?


http://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit

es steht im grundbuch, welche Lasten auf einem grundstück lasten :p

9

11.05.2009, 20:05

Was ein Quatsch. Er kauft nicht das Grundstück, also gehen auch keine Lasten aus dem Grundbuch auf ihn über.

Relevant ist der Pachtvertrag für das Grundstück. Den würde ich mir ansehen. Wenn das Grundstück in einer Anlage liegt, gibt es vielleicht noch eine Ordnung dieser Anlage, die zu beachten ist usw.

Im Pachtvertrag sollte auch geregelt sein, was passiert, wenn der Eigentümer tot umfällt etc.

Partizan_ch

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10

11.05.2009, 20:30

Zitat

Original von disaster
Was ein Quatsch. Er kauft nicht das Grundstück, also gehen auch keine Lasten aus dem Grundbuch auf ihn über.

Relevant ist der Pachtvertrag für das Grundstück. Den würde ich mir ansehen. Wenn das Grundstück in einer Anlage liegt, gibt es vielleicht noch eine Ordnung dieser Anlage, die zu beachten ist usw.

Im Pachtvertrag sollte auch geregelt sein, was passiert, wenn der Eigentümer tot umfällt etc.


Hör einfach nicht auf disaster.

11

11.05.2009, 20:44

Zitat

Original von Partizan_ch
Hör einfach nicht auf disaster.

12

11.05.2009, 22:11

Zitat

Original von disaster
Hast Du schon mal etwas gebrauchtes verkauft Menra?
Vermutlich nicht...


Hatte es noch nie nötig, mein Hab und Gut zu verscherbeln, um nicht zu verhungern. :P

13

11.05.2009, 22:20

die bedingungen sind eigentlich eine einverständniserklärung von dir auf dein recht zu verzichten ;das da ware die pacht ist "frei von sachmängeln" §434BGB

mein tp schau das da alles funktioniert evtl.wasser strom versorgung

frage wieso er das grundstück verkaufen will wenn es frisch saniert ist?

ansonsten ist der rest nicht verdäc

14

11.05.2009, 22:48

Zitat

Original von _EA_BullFight
frage wieso er das grundstück verkaufen will wenn es frisch saniert ist?


Meine Güte. Er will das Grundstück nicht verkaufen, es gehört dem Besitzer des Bungalows nicht mal. :rolleyes:

15

11.05.2009, 22:58

Zitat

Original von _EA_BullFight
ansonsten ist der rest nicht verdäc


?(

im übrigen hat disa imho aber ganz gut verstanden, worum es geht ;)

zumindest der abschnitt, in dem du darauf verzichtest, forderungen gegen die andere partei zu erheben, geht recht weit
kenne aber die rechtsprechung dazu nicht, daher kann ich nicht wirklich sagen, wie die einzelnen abschnitte üblicherweise zu verstehen sind

je nach kaufpreis würde ich aber lieber mal nen anwalt fragen, der sowas täglich macht...

16

11.05.2009, 23:53

Ist halt das alte DDR-Modell

Pachtland-> auf Pachtland steht ein Bungalow. Pachtland gehört Person X, Bungalow Person Y.

Das Haus ist okay. Wasser Strom ist alles i.O. Verkauft wird, weil seine Mutter die es genutzt hat gestorben ist. Er selbst hat EFH in der Nähe. Kein Bedarf für sowas (leuchtet ein).

17

12.05.2009, 00:53

Jura, 2.Semester
Ich in sowas wahrscheinlich genauso viel/wenig Ahnung wie jeder andere, aber die Verzichte (Bedingungen) sind schon seltsam, da es gesetzliche Bestimmungen ausschließt (s.o.).
So weit ich weiss, kann man auch nicht auf die Gewährleistung beim Kaufvertrag verzichten, da die gesetzlich festgeschrieben ist.

Würde auf jeden Fall mal jemanden mit Fachkenntnis drübergucken lassen, vor allem wegen der gerichtlichen Druchsetzbarkeit.

Partizan_ch

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18

12.05.2009, 01:51

Zitat

Original von Don_Dakota
Jura, 2.Semester
Ich in sowas wahrscheinlich genauso viel/wenig Ahnung wie jeder andere, aber die Verzichte (Bedingungen) sind schon seltsam, da es gesetzliche Bestimmungen ausschließt (s.o.).
So weit ich weiss, kann man auch nicht auf die Gewährleistung beim Kaufvertrag verzichten, da die gesetzlich festgeschrieben ist.

Würde auf jeden Fall mal jemanden mit Fachkenntnis drübergucken lassen, vor allem wegen der gerichtlichen Druchsetzbarkeit.


Jura, fertig, 11 Semester "genossen" und hab beruflich mit Immobilienverkauf zu tun ;) : unter privaten kann Gewährleistung in Deutschland ausgeschlossen werden. dann wird die Sache "so wie sie ist" verkauft. Der Verkäufer darf aber keine ihm bekannten Mängel verschweigen. man muss ihm dann bei nachträglich erkannten Mängeln seine Arglist nachweisen. An diesem Vertrag ist nichts komisch. Wer ein wenig Sachenrecht und Obligationenrecht hatte und evtl Römisches Recht, wird hier nichts aussetzen. Der Verkäufer sichert sich lediglich rundum ab. Dies ist bei gebrauchten Immobilien nichts aussergewöhnliches.

Was der Käufer des auf Pachtgrund gebauten Immobilie beachten muss, ist dass das Haus frei irgendwelchen Hypotheken ist und dass im Grundbuch nichts steht, dass das betroffene Grundstück keinem anderen dient (also keine Grund- und persönliche Dienstbarkeiten) und keine Nutzniessungen drauf sind. Das 2. ist konkludent auszuschliessen, da der Verkäufer sagt, dass die Grossmutter dort lebte und es jetzt leer steht.

Das einzige, was abzuklären bleibt, ist (wie es disaster richtig sagte) was passiert, wenn der Pachtvertrag endet. Die Folge der "Wertsteigerung" des Grundstücks sollte von Anfang an bekannt sein. Wenn du das Haus dann abreissen musst, mindert dies den Wert des Hauses bereits. Wenn es nicht fest mit dem Grund verbunden ist, kann es ja dänn evtl entfernt werden.

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19

12.05.2009, 07:53

Zitat

Original von Partizan_ch
... Wenn du das Haus dann abreissen musst, mindert dies den Wert des Hauses bereits...


stimmt

20

12.05.2009, 08:22

Der Grundstückseigentüme rhat mir ein Kaufrecht zugesichert. Ich habe ohnehin vor das Ding in absehbarer Zeit zu kaufen. Daher ist dieser Punkt relativ egal. Grundsätzlich ist es aber so, dass ich die Hütte auf sein Verlangen hin abreißen müsste wenn ich einseitig kündige. Wenn er kündigt gibt es einen gesetzlich geregelten (via Sachrechtsbereinigungs- , Schuldrechtsbereinigungsgesetz) Ausgleich. Diese beiden Gesetze sind Gesetze, die ausgefertigt wurden um diesen alten Pachtverträge aus DDR Zeiten ins BGB zu überführen, weil es soweit ich gelesenhatte sowas im BGB nicht gibt. Eigentum (Bungalow) auf fremden Eigentum (Grundstück).

Ich übernehme quasi diese Rechtslage (soweit ich das verstanden und gelesen habe). Da gibt es wohl irgendwelchen Sonderschutzklauseln (Kündigung, Auslgeich etc), die bis 2015 bzw 2022 gelten.

Jetzt finde ich aber teilweise Grundstücke auch im Westen, wo Leute ihr Ferienhaus, dass auf Pachtland steht, verkaufen (inkl. des Pachtrechts dann). Das macht mich dann etwas stutzig. Wozu eine Sonderegelung für Ostbungalows, wenn dieser Sachverhalt auch im BGB offensichtlich möglich ist? ?(

21

12.05.2009, 08:56

Hi Borgg

Zum Sachrechtsbereinigungsgesetz wuerde ich zur Vorsicht raten, hatte sehr negative Erfahrungen mit einem haus, wo meine Familie nun schon seit ueber 15! Jahren (seit das Gesetz erlassen wurde nach der Wende) darauf wartet endlich das Land zum gesetzlich festgeschriebenen Preis kaufen zu duerfen. Die naechste Instanz ist auf Bundesebene und der Land Besitzer ist schon in den Widerspruch gegangen. Ist aber kein Pachtvertrag.

Wo kaufst du (Rein aus Interesse)?

Zum KV, er sieht (sorry) sehr unprofessionell aus. Je nach Investitionsvolumen wuerde ich schon in einen Anwalt investieren, alles andere erscheint mir Leichtsinnig.

Es wir nichtmal die Wohn / Nutzungsflaeche, oder Baujahr angegeben.

Beste Gruesse,
Jack

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DRDK_Jack« (12.05.2009, 08:59)


22

12.05.2009, 09:12

Grundstück ist nahe Magdeburg (Pretzien/Grüner See). Preis für den Bungalow ist 12500€. Ist jetzt kein Vermögen. Den Kaufvertrag hat er selbst zusammen gestückelt. Wir hatten uns darauf verständigt das ohne Notar etc zu machen, um Kosten zu sparen. Ich unterstelle ihm daher keine Arglist, höchstens Unwissenheit, wenn irgendwas an dem Ding faul ist. War alles sehr vertraulich bei Besichtigung usw. Er hat auch Familie mit Kindern usw. Wir waren auch schnell auf einer Wellenlänge.

Der Grundstückseigentümer ist ein 65 Jahre alter Mann der auch recht unkompliziert und freundlich ist (am telefon aber recht kautzig rüber kommt). Er hat da wohl mehrere Grundstücke in der Anlage rücküberführt bekommen nach der Wende, die er (so sagt er jedenfalls) auch verkaufen würde. Nebenan ist ein etwas verwahrloster Bungalow von ihm (ohne Pächter), da steht auch dran: "Zur Miete, Pacht, oder verkauf + Telefonnummer". Daher geh ich davon aus, dass sein Anliegen aufrichtig ist. Nur über den Preis schweigt er sich bisher aus. Ich geh mal davon aus, dass das die Sorte Mensch ist, die am Telefon über sowas nicht spricht. Der will das Face-to-Face machen. Ausserdem will er mich auch mal "sehen". Sein größtes anliegen ist wohl, dass da keine Idioten in die Anlage kommen (der hat mich tierisch ausgefragt am Telefon, was ich damit vorhabe, wie ich wohne, wo ich arbeite, ob ich Familie habe usw). Das hört sich alles nach jemand an, der ehr besorgt ist, als dass er jemand anders übers Ohr hauen will. *hoff* ;)

23

12.05.2009, 09:19

Hi Borgg,

hoert sich doch grundsaetzlich gut an, bei 12,500 EUR kannst du doch sicher noch 200-300 EUR extra bezahlen und du hast

a.) ein Gutachten - ~150-200 euro bei einen Bungalow (ich hatte 200 fuer 62qm wohnung und 300 fuer 120 qm2 haus inkl. Land bezahlt in Potsdam).
b.) einen vernuenftigen KV.

Beste Gruesse,
Jack

24

12.05.2009, 10:01

Da das ganze morgen mittag über die Bühne gehen soll ist da jetzt nicht mehr die Zeit ein Gutachter einzuberufen ;). Und ehrlich: das möchte ich auch garnicht. Meine Eltern haben selbst ein EFH, dass ich selber mit ausgebaut/renoviert habe, des weiteren ein Mietshaus, dass wir teilweise selbst umgebaut haben. Ich denke mal sooo viel mehr sieht ein Gutachter auch nicht. Wir hatten im Mietshaus 2x einen Gutacher wegen paar Streitigkeiten...lachhaft. Darauf kann ich verzichten.

Anwalt -> Vertrag. Hmm ja magst du recht haben. Aber abgesehen davon, dass es kein Anwaltsdeutsch ist, seh ich in dem Vertrag nichts anstößiges, dass es rechtfertigen würde 300€ dafür auszugeben. Dass die Sprache etwas "volkstümlich gehalten ist" ist mir eher sympathisch, weil verständlich. ;)

Partizan_ch

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25

12.05.2009, 10:11

Ich finde es ganz normal, dass der KV "unprofessionell" aussieht. Es wird hier ja auch von privat "so wie es ist" verkauft. ich würde mich da als privatperson-verkäufer auch nicht auf irgendwelche m2-diskussionen einlassen, sondern den interessenten sagen, dass sie das gebäude besichtigen sollen. Was hat der Borgg denn davon, wenn hier die m2 stehen? m2 machen nur dann sinn, wenn die zugesicherte eigenschaft auch einen bezug zur liegenschaft hat. hier wird aber keine wohnung (i.s.v. € / m2) verkauft. Meiner ansicht nach sind das unnötige Kosten und selber nachmessen würde ich auch nicht. Das Baujahr einsetzen kann man.

Was ich eher (wenn schon) reinnehmen würde, ist, was bei rücktritt / nichterfüllung passiert.

Der Gang zum Notar wird auch spätestens dann anfallen, wenn du das dazugehörige Grundstück kaufst.

26

12.05.2009, 11:23

Zitat

Original von Partizan_ch
Was ich eher (wenn schon) reinnehmen würde, ist, was bei rücktritt / nichterfüllung passiert.


Rücktritt von was? bzw Nichterfüllung von was? Vom Kaufvertrag? geht sowas Nachträglich? Was dumm ist, wenn der Eigentümer halt vor mir tot umfällt, _bevor_ ich den Pachtvertrag mit ihm geschlossen hab. Dann hab ich das Restrisiko, dass die Erben nicht verpachten wollen. Das ist aber im Schuldrechtsbereinigungsgesetz geregelt. Dann wird der Kauf rückabgewickelt.

27

12.05.2009, 13:13

Du hast auch ein Risiko, wenn der Verpächter nicht tot umfällt, aber plötzlich von selektiver Amnesie betroffen ist und sich an mündliche Absprachen mit Dir nicht erinnern kann. :P

Ich würde mir vertraglich zusichern lassen, dass das Haus frei von finanziellen Belastungen ist und Eigentum des Verkäufers, an dem sonst niemand Rechte hat (z.B. offene Rechnungen für die Sanierung).

Dass man einen Grundbuchauszug erhält, wenn man ein Grundstück pachtet ist eher selten und man kann im Pachtvertrag regeln, dass im Grundbuch nichts steht / eingetragen werden darf, was für Dich von Nachteil ist.

Versuch doch mit beiden (Verkäufer & Verpächter) zugleich einig zu werden und unterschreib Kauf- und Pachtvertrag im selben Termin. Damit sollte sich das Risiko in Grenzen halten.

Streng genommen müsste man eventuell noch prüfen, ob der Bungalow eine Baugenehmigung hat. Nicht dass irgendein Futzi vom Bauamt zuföllig beim Spatzieren vorbei kommt, einen schlechten Tag hat und Dich zwingt, die Hütte auf eigene Kosten abzureissen ...

28

12.05.2009, 14:15

Das passiert alles gleichzeitig (kauf- und pachtvertrag) bei einem ortstermin inkl. Geldübergabe.

29

12.05.2009, 14:18

klingt eigentlich so als ob du alles richtig machst....

ich schätze einfach mal deine nervosität rührt daher, dass es um einen relativ großen geldbetrag geht.