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Original von Menra
Bin zwar kein Jurist, aber der ganze Absatz nach "Bedingungen" ist für die Tonne.
Das riecht nach "verstecktem Schimmelbefall" und der Verkäufer weiß von nichts.![]()
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Original von Partizan_ch
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Original von Menra
Bin zwar kein Jurist, aber der ganze Absatz nach "Bedingungen" ist für die Tonne.
Das riecht nach "verstecktem Schimmelbefall" und der Verkäufer weiß von nichts.![]()
dazu ist dieser link recht gut für den raschen überblick
http://www.baufi-nord.de/html/mangel_bei_hauskauf.html
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Original von kOa_Borgg
was sind unter (2) Lasten? Gibts da eine Liste?
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Original von disaster
Was ein Quatsch. Er kauft nicht das Grundstück, also gehen auch keine Lasten aus dem Grundbuch auf ihn über.
Relevant ist der Pachtvertrag für das Grundstück. Den würde ich mir ansehen. Wenn das Grundstück in einer Anlage liegt, gibt es vielleicht noch eine Ordnung dieser Anlage, die zu beachten ist usw.
Im Pachtvertrag sollte auch geregelt sein, was passiert, wenn der Eigentümer tot umfällt etc.
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Original von _EA_BullFight
ansonsten ist der rest nicht verdäc
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Original von Don_Dakota
Jura, 2.Semester
Ich in sowas wahrscheinlich genauso viel/wenig Ahnung wie jeder andere, aber die Verzichte (Bedingungen) sind schon seltsam, da es gesetzliche Bestimmungen ausschließt (s.o.).
So weit ich weiss, kann man auch nicht auf die Gewährleistung beim Kaufvertrag verzichten, da die gesetzlich festgeschrieben ist.
Würde auf jeden Fall mal jemanden mit Fachkenntnis drübergucken lassen, vor allem wegen der gerichtlichen Druchsetzbarkeit.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DRDK_Jack« (12.05.2009, 08:59)
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Original von Partizan_ch
Was ich eher (wenn schon) reinnehmen würde, ist, was bei rücktritt / nichterfüllung passiert.