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1

23.01.2009, 10:52

einschreibefrist für uni verpasst

ich hab von 05-08 in bremen studiert und bin jetzt 08/09 in münster, würd aber zum sose 09 wieder zurück nach bremen, hab allerdings die einschreibfrist 15.1. verpasst.

kann man da wenn der bewerbungsantrag abgelehnt wird (was er auf jedenfall ja wird) widerspruch einlegen, bzw. sich einklagen, und wie hoch sind da die chancen?

Edit: falls das von relevanz ist: es handelt sich um das 2. Semester Master Physik, und in Bremen studieren das gerade mal 20 Leute
I_MeSoPoTaMia_I: "Ich glaube du hast es mit dem Verzerr von Mohnköpfen ins Maßlose getrieben.Mir scheint dein Haupt genauso undicht."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »zecher_soratax« (23.01.2009, 10:53)


2

23.01.2009, 10:57

Warum wird sowas eigentlich zuerst im internet gefragt anstatt dort zuerst mal anzurufen und die sachlage schildern ?

Wenn ich einklagen schon höre lol die lachen sich doch kapputt. Bis du da überhaupt klagst sind 10 neue semester vorbei :D

3

23.01.2009, 11:19

du willst dich einklagen, obwohl es zu 100% deine schuld ist? super geschichte :respekt:

4

23.01.2009, 11:31

einfach anrufen und fragne.. bei nem Studiengang mit nur 20 Leuten freuen die sich doch eher über noch einen mehr, wenn man bedenkt, dass sicher noch der ein oder andere abbricht!

5

23.01.2009, 11:33

Zitat

Original von OLV_TRuNKs_
einfach anrufen und fragne.. bei nem Studiengang mit nur 20 Leuten freuen die sich doch eher über noch einen mehr, wenn man bedenkt, dass sicher noch der ein oder andere abbricht!


Bei Masterstudiengängen sind 20 Leute nicht unbedingt wenig ;)


Aber stimmt schon, anrufen und nachfragen - wenn sich was machen lässt, dann klappt das schon, wenn nicht nützt dir auch klagen gar nix (weil deine schuld und "10 semester").

6

23.01.2009, 11:37

ich hatte mal ein ähnliches problem:
auf der uni war ich nebenfachstudent psychologie, eingetragen war ich aber (ohne dass ich das selber wußte) in philosophie. obwohl mein ausweis bei allen prüfungen kontrolliert worden war, hat nie einer was gesagt und hab brav alles in psychologie mitgeschrieben. am tag der anmeldung zur abschlussprüfung fällt denen auf, dass ich gar nicht mitschreiben dürfte, weil ich in dem studiengang gar nicht eingeschrieben bin!

Die waren drauf und dran mich nicht mitschreiben zu lassen, alle scheine abzuerkennen in dem nebenfach (immerhin 2,3 durchschnitt ohne je irgendwas wiederholt zu haben) und mich zu zwingen die philosophie (was mich mal 0 interessiert) scheine nachzuholen, das hätte bedeutet studiumsdauer + 3 semester minimum!!

hab dann alle stellen abgeklappert vom fachbereichsleiter über studentenkanzlei bis zum stellv. dekan - ergebnis: gnade vor recht, scheine werden anerkannt.
die eigentliche "umschreibung" hat ganze 10 sekunden gedauert, lediglich NF-nr. von 07 in 09 geändert. rofl...

fazit: gras mal alle stellen ab, die irgendwie damit zu tun haben, irgendwo gibts einen, der das letzte wort hat und wenn der zustimmt isses eine sache von 5 minuten. wenn nicht, hast du massiv pech gehabt, nie im leben lassen die das bei eigenverschuldung vor gericht durchgehen.

7

23.01.2009, 12:47

ich hatte bei der uni-verwaltung bereits angerufen, und die meinten, dass widerspruch bzw. einklagen die einzige möglichkeit ist.

dass ich das versäumt hab ist auch klar, aber ein standortwechsel gestaltet sich nicht so einfach, da man zunächst prüfen muss wieviel anerkannt wird usw.

EDIT: der fachbereich würde auf jedenfall mich wieder aufzunehmen,... die kennen mich ja schließlich, aber es geht ja um die uni-verwaltung.

Und was bedeutet 10semester? sose 2009 wär für mich semester 8

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »zecher_soratax« (23.01.2009, 12:52)


8

23.01.2009, 13:12

Zitat

Original von _JoD_Dragon
Bis du da überhaupt klagst sind 10 neue semester vorbei :D

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

9

23.01.2009, 16:30

erinnert mich an einen kumpel der sich jede menge verbockt hatte weil er den wichtigsten termin eines abiturienten, die einschreibefrist für die ZVS, einfach verbummelt hat.
unnötig zu erwähnen das er dann bei ner uni die in dann noch im letzten nachrückverfahren am arsch der welt noch uafgenommen hat es auch verbummelt hat und im 6,. semester wegen blödheit weil er ne frist verpasst hat rausgeflogen ist und nun ne lehre macht mit 30 jahren. :-D

Klagen kannst du vergessen das dauert ewig, versuch dich durchzurufen wenn nötig beim dekan bzw fachbereichsleiter und mach auf nett strebsam und einmalig fehler! Wenn deine noten ok sind sollte das eigentlich möglich sein ...

10

23.01.2009, 16:53

Ich würd klagen. Oder ihnen auf den Tisch kacken.

12

23.01.2009, 17:58

Zitat

Original von GWC|lazy
du willst dich einklagen, obwohl es zu 100% deine schuld ist? super geschichte :respekt:
Doch sowas ist heute normal, ich werde täglich verklagt.

13

23.01.2009, 18:02

wobeis da wohl auch zu 100% deine schuld ist :rolleyes:

14

23.01.2009, 18:03

Zitat

Original von WW|VisioN
nackt?


man merkt, dass du den flori getroffen hast^^

15

23.01.2009, 18:14

Zitat

Original von nC_$kittle_
wobeis da wohl auch zu 100% deine schuld ist :rolleyes:
Ja klar warum besorge ich einen Menschen auch einen gutbezahlten Job oder förder Weiterbildung usw. für sowas gehört man einfach verklagt. Es ist einfach ein Zeichen unserer Zeit alles verklagen egal warum und weshalb.

myabba|abra

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16

23.01.2009, 19:16

wenn du schon einige semester da studiert hast, kennst du doch sicher einige Profs, evtl sogar den Dekan, sprich den halt mal direkt an.
Wenns keine Zugangsbeschränkung gibt, hast evtl Glück
(so hats n bekannter von mir gemacht, hat von mechatronik auf e-technik gewechselt)

17

23.01.2009, 20:25

so hat sich erledigt:

Zitat

Lieber Herr uäk
ich habe mich erkundigt, die Bewerbungsfrist für das SS 2009 ist in
der Tat am 15.1.2009 abgelaufen, kann aber auf Antrag des Dekans
verlängert werden. Der Dekan hat diesen Antrag auf meine Bitte gerade
per Email gestellt, und es ist daher davon auszugehen, dass die
Bewerbungsfrist bis zum 15.3.2009 verlängert wird. Stellen Sie daher
den Antrag auf Aufnahme ins 2. Semester unseres Masterstudiengangs.
Hinsichtlich der CPs bin ich bereit, unsere Regelung sinngemäß
anzuwenden, wenn Sie mir den genauen Umfang (inhaltlich und gemäß SWS)
der Module zeigen, erkenne ich Sie mit den CPs an, die wir vergeben
würden (also in etwa 3 CPs für 2 SWS Vorlesung).
Viele Grüße
Gerd Czycholl

18

23.01.2009, 20:34

Die haben nur Angst. Jetzt verklag sie erst recht!

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

19

23.01.2009, 21:15

na also, geht doch!

20

23.01.2009, 21:21

Zitat

Original von myabba|schoki
Die haben nur Angst. Jetzt verklag sie erst recht!


Jo jetzt kannst sie melken!
Klag gleich nen Doktortitel mit ein oder sowas  8)