Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Duke23« (11.07.2008, 22:44)
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Original von Duke23
aber dass man einen eingelegt haben muss zwecks versicherung ist mir neu ... gibts da quellen?!
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Original von Seraph
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Original von Duke23
aber dass man einen eingelegt haben muss zwecks versicherung ist mir neu ... gibts da quellen?!
grade n pap angerufen weils mich auch interessiert hat. er ist kfz meister, eigene werkstatt und hat mit solchen sachen jede woche zu tun. er sagt "100% nicht. es gibt kein blatt auf dem so etwas drauf steht, bei keiner versicherung. du kannst dafür nicht verantwortlich gemacht werden, auch wenn du keinen gang drin hattest."
hoffe nochmal geholfen zu haben
MfG![]()
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Original von Tsu_ShiNe_
Ich glaub es ist egal ob Vorwärts oder Rückwärts, denn die Bremswirkung entsteht ja dadurch dass die Reifenbewegung dann mit der des Motors verbunden ist und der bewegt sich bei vor und rückwärtsgang sowieso gleich!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »myabba|abra« (11.07.2008, 23:18)
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Original von CF_Ragnarok
o0 noch nie gehört...wenn ich auf ner ebene steh, immer leerlauf. trete beim drehn vom zündschloss nie die kuplung - das gäb ne böse überraschung für meinen vordermann würd da ein gang eingelegt sein![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (11.07.2008, 23:49)
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bergauf: ersten gang einlegen. (falls sich die handbremse löst rollt man nicht zurück)
bergab: rückwärtsgang einlegen. (falls sich die handbremse löst, rollt man nicht den berg runter)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »[AA]Hawk« (12.07.2008, 00:08)
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Original von [AA]Hawk
ah, schon besseralso das da
http://de.wikipedia.org/wiki/Hill-Holder
du hast also Zweifel, dass das Auto gehalten wird, wenn man nur den 1. gang einlegt und keine Handbremse zieht?