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1

21.05.2007, 15:06

Anklage wegen übler Nachrede

Hatte ich heute in meinem Postfach, er bezieht sich auf einen 2 Monate alten Post und hat seinen Anwalt kontaktiert.

Allerdings hab ich nachweißlich das die Tiere (isn Züchter) um die es geht scheisse ist , deshalb hab ich in einem Forum geschrieben "Muss der seine Kranken Tiere schon verschenken? O_O" (der hatte nen quiz wo man Nachzuchten gewinnen konnte)

Allerdings weiß ich von mindestens 2 Leuten die Tiere von ihm gekauft haben welche danach eine unbehandelbare Krankheit hatten und eingingen, und die war natürlich von ihm was jeder Tierarzt bestätigen kann.

Kann der mich da überhaupt belangen? Und wie sind da die Strafsätze wegen übler Nachrede? Geldstrafe?

Lustig ist auch das er sich extra nen account gemacht hat um mich anzuschreiben, liegt wohl daran das ich nicht der einzige bin da jeder 2. schon mal geschrieben hat das er scheisse verkauft :D
FodA_ZioN_ (10:05 PM) :
nein ich mache superlight breuning

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gib_one« (21.05.2007, 15:15)


2

21.05.2007, 15:16

RE: Anklage wegen übler Nachrede

Zitat

Original von Gib_one
Kann der mich da überhaupt belangen? Und wie sind da die Strafsätze wegen übler Nachrede? Geldstrafe?


Gefunden :D


§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( § 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dann bin ich ja mal gespannt :P

Yezariael

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3

21.05.2007, 15:19

na dann überleg dir schonmal, wie du die "kranken Tiere" nachweisen willst ?(

4

21.05.2007, 15:28

Na ja , kein Ding, Cryptosporidien entstehen nicht einfach so, wenn man sofort eine frische Kotprobe abgibt und darin wimmelt es von solchen Einzellern dann ist wohl ganz klar nachgewießen woher der Befall stammt, ich kenn wie gesagt 2 Leute die mir nur den Befund des Tierarztes schicken müssen. Und wenn man von seinen Tieren proben nimmt sind da 1000% in mindestens einem latente Cryptos , das ist fakt.

Zusätzlich geht es um ein Hobby (siehe seine Seite "Private Zucht von.." ) also auch nichts geschäftschädigendes, sondern nur ein Hinweiß für potentielle Kunden in einem forum mit 50 mitgliedern , muss ja nicht jeder schlechte erfahrungen machen.

Kein Gericht der Welt wird mich für sowas verurteilen können. Bin ja mal gespannt auf den schreib seines Anwalts, und werde das dann mal direkt zurück schreiben, mal gucken ob die Anklage steht.

Wusste ja das das inet des anwalts neuer freund ist, aber das ist ja langsam wirklich etwas extrem. da könnte man mich vermutlich für jeden 2 Post im inet irgendwie belangen, so ein Unsinn.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gib_one« (21.05.2007, 15:28)


Yen Si

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5

21.05.2007, 15:30

Anklage oder Anzeige?

6

21.05.2007, 15:31

naja er scheint sich ja wohl sicher zu sein das mit seinen Tieren nichts ist, hat wohl nicht vorsätzlich deinen Leuten die kranken Tiere verkauft.

Vielleicht überlegst du nächstes mal bevor du fremde Leute anflamest :P

p.s. hoffe natürlich auch das der damit nicht durchkommt, kanns mir auch nicht vorstellen.

7

21.05.2007, 15:36

Hab ihm ja auch kein vorsätzliches verhalten vorgeworfen ;)

@ yensi

"..ich machs kurz. Wollte Dich nur informieren, das ich meinen Anwalt kontaktiert habe und dieser rechtliche Schritte gegen Dich einleiten wird. Wir beziehen uns hierbei auf Dein Inserat vom 03.04.2007, 00:43 unter www.xxxxx.de. Strafbar gemäß §186 StGB."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gib_one« (21.05.2007, 15:37)


8

21.05.2007, 15:51

lOL wie fad kann einem sein, dass man jemanden wegen nem Post anzeigt.
Spionier ihn aus und zeig ihn dann auch wegn irgendwas an. ;)

Also theoretisch ohne es jemals zu machen und auch ohne wen anstiften zu wollen könnte manl seiner Frau erzählen, dass er fremdgeht oder so, wenn er die klage ned zurückzieht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Liner« (21.05.2007, 15:53)


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9

21.05.2007, 16:10

Die von Dir angeführten 2 tierärztlichen Bescheinigungen würde ich mir trotzdem schon mal vorab besorgen.

Yen Si

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10

21.05.2007, 16:29

Zitat

Original von Gib_one
Hab ihm ja auch kein vorsätzliches verhalten vorgeworfen ;)

@ yensi

"..ich machs kurz. Wollte Dich nur informieren, das ich meinen Anwalt kontaktiert habe und dieser rechtliche Schritte gegen Dich einleiten wird. Wir beziehen uns hierbei auf Dein Inserat vom 03.04.2007, 00:43 unter www.xxxxx.de. Strafbar gemäß §186 StGB."


Och das das ist doch Pillepalle.
Lass seinen Anwalt irgendwas zurechtzaubern, falls der den "Fall" überhaupt annimmt und warte ab ob sich irgendein deutsches Gericht erbarmt dir was Schriftliches zu schicken.
Dann nimmst du dir auch nen Anwalt und alles wird gut.

(10 EUR das es "mangels öffentlichen Interesse" abgeblockt wird.)

Immer vorrausgesetzt, dass der Type überhaupt zum Anwalt gelaufen ist und nicht nur diese oberdämliche Masche abzieht; "...ich war beim Anwalt nun hab gefälligst Angst"

Falls das ganze deinen Intellekt zuwider ist, zeig ihn wegen Beleidigung an.
Das wird dir zwar auch nix bringen aber der Type kommt er ins grübeln. :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (21.05.2007, 16:32)


11

21.05.2007, 16:34

Könntest uns auch den Link geben und wir schreiben alle das Selbe wie du rein^^^^^^

12

21.05.2007, 17:39

Na ja , zudem hab ich eh ne Rechtschutzversicherung, falls echt irgendein gericht auf die Idee kommt ich solle ihm was zahlen :D (Freiheitsstrafe schließ ich jetzt mal aus dass das passiert^^)

Danke erstmal :P Wie gesagt glaube auch nicht das da echt was kommt, da muss man schon ein sehr kurioses Gericht haben wenn die sowas behandeln, außerdem ist es mein recht auf freie Meinungsäusserung, wenn ich irgendwo scheiss Ware bekomme kann ich das ja wohl sagen, werd mir aber mal prophylaktisch die Tierarzt unterlagen holen, die kann ich seinem tollen Anwalt dann direkt schicken :D

@ yen Si , die frage ist was es ihm bringt mich einzuschüchtern, dann hätte er doch wenigstens irgendwelchen Forderungen gestellt , angefangen von einer öffentlichen Entschudligung und "richtigstellung" in dem Forum da, ach mal sehen, ich halte ich auf dem laufenden falls da überhaupt was passiert ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gib_one« (21.05.2007, 17:41)


13

21.05.2007, 17:58

Zitat

Na ja , zudem hab ich eh ne Rechtschutzversicherung, falls echt irgendein gericht auf die Idee kommt ich solle ihm was zahlen



ich glaube, du hast an "rechtschutz" was falsch verstanden :D

14

21.05.2007, 18:07

Ne , mir fiel nur die richtige Bezeichnung ein.

Halt irgendne Zusatzversicherung die zahlt wenn ich scheisse baue. Und gerichtliche Sachen übernimmt.

15

21.05.2007, 18:18

Hm, lies dir die Bedingungen dieser "Zusatzversicherung" nochmal genau durch. Dass die Versicherung ggf. eine Strafe wegen übler Nachrede übernimmt halt ich für extrem unwahrscheinlich.

Imo deckt Rechtschutz normalerweise nur die Gerichts/Anwaltskosten, aber nicht evtl. Strafen. Kann mir auch gar net vorstelln, dass eine Versicherung gerichtliche Strafen decken darf. Aber unsere Masters-Juristen wissen da sicher mehr ;)

16

21.05.2007, 18:19

Zitat

Halt irgendne Zusatzversicherung die zahlt wenn ich scheisse baue.


Coole Sache das. Dein Satz provoziert Kommentare, für die man sich glatt auch 'ne Anzeige einhandeln könnte ;)

17

21.05.2007, 18:34

Zitat

Original von plexiq
Hm, lies dir die Bedingungen dieser "Zusatzversicherung" nochmal genau durch. Dass die Versicherung ggf. eine Strafe wegen übler Nachrede übernimmt halt ich für extrem unwahrscheinlich.

Imo deckt Rechtschutz normalerweise nur die Gerichts/Anwaltskosten, aber nicht evtl. Strafen. Kann mir auch gar net vorstelln, dass eine Versicherung gerichtliche Strafen decken darf. Aber unsere Masters-Juristen wissen da sicher mehr ;)


Ok, dann wohl nur das , gut das reicht auch.

Normalerweise brauch ich ja sowas nich, da hab ich also kein Plan von :D

Yen Si

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18

21.05.2007, 18:41

Natürlich zahlen die nur die Anwalts- und Gerichtskosten und das auch nur wenn man die vorher(!) fragt und sie es dir schriftlich bestätigen.

Eine Anklage wird es da nie und nimmer geben allerdings stehen die Chancen gut das sein werter Herr Anwalt auf die Idee kommt und ne Abmahnung nebst Unterlassungserklärung auf gut Glück rausschickt.

In dem Fall -> Anwalt einschalten

19

22.05.2007, 07:59

Solange er es Dir nur in einer PM bekanntgemacht hat, dass er Dich wegen übler Nachrede anzeigen will, würde ich mir erstmal keine weiteren Gedanken machen. Sobald Du ein Schreiben von seinem Anwalt bekommst setze Dich halt mit Deiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung und kläre, ob sie diesen Fall übernehmen oder nicht. Übernehmen werden sie, wie Plexiq schon sagte, wenn überhaupt nur die Gerichtskosten (eventuelle Strafen musst Du selber zahlen und die Rechtsschutzversicherungen halten sich auch niemanden, der für Dich Gefängnisstrafen absitzt ;) ) und auch die müssen sie nicht übernehmen, wenn von vorneherein klar ist, dass Du verlieren wirst (zumindest soweit ich weiss, bin mir allerdings hier nicht hundertpro sicher).

Ansonsten ist es, entgegen der landläufigen Meinung, nunmal so, dass üble Nachrede das Internet nicht ausschliesst und auch nicht auf "Geschäftsschädigung" reduziert ist. Wenn ich bspw. in Internet Foren verbreite, dass XYZ Kinderschänder ist obwohl ich das nicht beweisen kann, dann ist das sehr wohl üble Nachrede und kann als solche auch durchaus geahndet werden (und das ist auch gut so, wenn man bedenkt was für gesellschaftliche und berufliche Folgen sowas haben kann). Insofern sollte man diesbezüglich einfach vorsichtig sein, wäre nicht verwundert, wenn es bald Anwälte gibt, die sich auf sowas spezialisieren um dann eigentliche friedliche Menschen, die im "anonymen" Internet zu verbalen Rambos mutieren, abzumahnen und / oder zu verklagen.

Zitat

Original von Gib_one
außerdem ist es mein recht auf freie Meinungsäusserung, wenn ich irgendwo scheiss Ware bekomme kann ich das ja wohl sagen, werd mir aber mal prophylaktisch die Tierarzt unterlagen holen, die kann ich seinem tollen Anwalt dann direkt schicken :D


Zum einen: Dein Recht auf freie Meinungsäusserung endet grundsätzlich dort, wo Du die Rechte anderer beschneidest. Du darfst ja auch nicht zu einem Polizisten "Du scheiss Bulle" sagen und kommst davon, weil das eben Deine ganz persönliche Meinung über Polizisten ist

Zum anderen: Was genau hast Du denn nun geschrieben? Einfach nur, dass er Euch / Deinem Freund kranke Tiere übergeben hat? In diesem Falle hast Du recht, wenn ein Tierarzt das bestätigt bist Du auf der sicheren Seite. Wenn Du jedoch behauptet hast er habe Euch vorsätzlich oder wissentlich kranke Tiere übergeben oder sogar er würde das öfter / immer so machen, dann hast Du unter Umständen ein Problem, denn Du müsstest ihm diesen Vorsatz nachweisen. Die üble Nachrede wäre imho dann ihm zu unterstellen er mache dies vorsätzlich / wissentlich nicht ihm zu unterstellen seine weitergegebenen Tiere seien krank gewesen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (22.05.2007, 08:21)


20

22.05.2007, 08:36

Wie gesagt , ich hab da geschrieben: "Muss der seine Cryptoware nun schon verschenkn? O_O"

Anzumerken ist das er öfters US Nachzuchten importiert, und diese sind nun wirklich sehr oft krank. Aber wenn er sie verkauft ist das trotzdem seine Ware.

Hab also weder direkt seine Tiere angesprochen (wobei die auch krank sind..) , noch einen Vorsatz unterstellt, wobei ich mir nicht vorstellen kann das sich die angeschissenen Käufer danach nicht bei dem gemeldet beschwert haben.

21

22.05.2007, 20:44

Wie kann man das eigentlich beweisen, wenn man sowas in einem internetforum geschrieben hat?
Es kann sich ja irgendwer mit den daten anderer personen anmelden ohne dass diese davon weiß und jeglichen scheiß machen...
Also namen Namen usw kann man ja leicht fälschen, indem man sich z.B einfach jemanden im studivz raussucht :D

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22

22.05.2007, 20:54

Deine IP wird mit jedem Beitrag mitgespeichert^^

Kann mich Don_Grotto nur anschließen: es gibt genug Spacken, die glauben im Internet "die Sau rauslassen" zu können..

23

22.05.2007, 21:05

Hmmm und wie kompliziert ist es zu dieser ip die person zu finden ?

Also rechtlich gesehen.

24

22.05.2007, 21:09

Es ist vermutlich keine strafrechtliche Anzeige, sondern eine Privatklage.

Deine Rechtsschutzversicherung wird hier wohl nicht zahlen, da es sich um ein Vorsatzdelikt handelt. Ausnahme: Du hast die Klausel drin, wonach rückwirkend aber erst nach einem Freispruch Deine Kosten ersetzt werden.

Ich habe mir mal sagen lassen: Wenn was vom Gericht kommt, ist das noch kein Beweis. Jeder kann allerhand per Gerichtsbrief schreiben lassen, auch wenn es gar nicht einklagbar ist.

Dass er noch keine Deiner genannten Forderungen gestellt hat, könnte darauf hinweisen, dass er tatsächlich einen Anwalt kontaktiert hat. Würde er NUR eine Entschuldigung und Richtigstellung fordern und käme später drauf, dass er finanziellen Schaden einklagen will, dann wäre die nicht-finanzielle Erstforderung eine Schwächung seiner Position.

Für Dich gilt hier: Entschuldige Dich nicht voreilig, sondern formuliere "ich bedaure den Umstand, dass..." wenn Du überhaupt was schreiben solltest. Denn Entschuldigungen schwächen Deine Position im Falle eines Rechtsstreits ein kleines Stück, da sie ein Schuldeingeständnis implizieren.

Sobald offizielle Sachen kommen, Rechtsschutzversicherung kontaktieren und auch wenn sie nicht zahlen, können Sie Dir dann einen guten Anwalt nennen, ich vermute der Bereich wird Medienrecht sein. Ich persönlich würde Dir in so einem Fall zu einem außergerichtlichen Vergleich raten, alles andere kann lang dauern und viel Zeit, Geld und Nerven kosten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Munatius« (22.05.2007, 21:09)


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25

22.05.2007, 21:23

Adressdaten zu IP gibt es laut Datenschutzzentrum nur per richterlichen Beschluss. Ein flapsiger Kommentar zu ein paar kranken Karniggeln (oder was auch immer) wird dafür wohl nicht reichen.

Beleidigungen und sonstige Ramboauftritte können gegenüber dem Forenbetreiber geltend gemacht werden. Der trägt die Verantwortung.

Auch im konkreten Fall wäre der erste Ansprechpartner nicht der Poster, sondern der Betreiber. Deshalb wird auch vermutlich nichts weiter kommen (es sei denn die angegebenen Daten im Profil stimmen).

Urteil v. 27.04.2007 – Az.: 324 O 600/06 –Haftung für Foren-Einträge

http://www.foren-und-recht.de/urteile/La…g-20070427.html

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Smoerrebroed« (22.05.2007, 21:27)


26

22.05.2007, 21:29

Ja und die angegeben daten im forum kann man ja so leicht fälschen...

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27

22.05.2007, 21:36

Jo - und dann bekommt der Forenbetreiber anstatt dem wahren Schuldigen ein paar reingewürgt - ganz großes Tennis! Wenn alle so denken würden, gäb es keine öffentlichen Foren im Internet mehr.

Forenbetreiber gehen, leider Gottes, heutzutage ein enormes Risiko ein. Sie können für jeden Scheiß, die irgendwelche Pappnasen posten, zur Rechenschaft gezogen werden. Und die Pappnasen halten sich noch für die cleversten Kerle diesseits des Rio Grande....

:baaa:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Smoerrebroed« (22.05.2007, 21:38)


28

22.05.2007, 22:40

Was lernt man daraus, im Endeffekt sind nicht alle User so cool wie im Masters.

Gib One, wenn Du denn Züchter kennst, informier Dich mal beim Tierschutz über ihn. Meist sind solche "Züchter" die nur kranke Tiere verticken um schnelles Geld zu machen bekannt.

29

22.05.2007, 23:09

Siehe Thread "Eure Viecher" geht es um Schlangen , glaube nicht das der Tierschutz da ne Ahnung von hat.

Ach erstmal abwarten was der verlangt, so lange schreib ich gar nichts, geht ja auch nicht, der hat nen email account der antworten abblockt, keine AHnung was das für ein seltsamer ist.

Achja zu den Daten, da im Profil steht der LInk zu meiner Website und auf der Website gibts bekanntlich nen Impressum :/ Habs schon editiert und Adresse rausgemacht aber wer weiß..

Übrigens ist das ja dort kein User , der ist vieleicht bloß Paranoid und sucht nach Sachen die er Abmahnen oder was immer kann @@ Zumindest hat der da noch nie gepostet, logisch bei seinem Ruf.

Letzlich ist das ganze mehr als Lächerlich, und wenn der irgendwas utopisches Will dann gehts eben vor Gericht, kein Richter wird mich dafür verurteilen, denn wenn das der fall wäre würde solche Fälle drastisch zunehmen, dann könnte man ja jeden 2. Post in einem Forum irgendwie verklagen, abmahnen oder was immer.

Yezariael

Erleuchteter

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30

23.05.2007, 09:20

Zitat

Original von Gib_one
Siehe Thread "Eure Viecher" geht es um Schlangen , glaube nicht das der Tierschutz da ne Ahnung von hat.


Warum sollte er nicht?
Schlagen sind Tieren, wenn auch nicht so häufig anzutreffen.
Trotzdem befasst sich der Tierschutzbund auch mit Reptilien ^^