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1

11.12.2006, 17:03

"kein Schaden" wegen Zivildienst?

Es gibt doch irgendwo eine Aussage, daß "es einer Person nicht schaden darf, wenn sie Zivil- oder Wehrdienst leistet", nach dem Motto: man hat einen Studienplatz und wird dann eingezogen - daraufhin kann man nach dem "Dienst" diesen Studienplatz einnehmen und muß ihn garantiert bekommen. Genauso kann man wieder zurück zu seiner alten Arbeitsstelle etc.

Weiß jemand wo diese Passage zu finden ist? Bei mir ist das schon etwas her und ich habe bisher die konkrete Aussage nicht gefunden.

3

11.12.2006, 17:37

also wenn du ne Ausbildungstelle hast, musst du dir ne Bescheinigung vom Arbeitgeber holen und dies jährlich wiederholen. Für die Zeit wirst du dann zurückgestellt, es sei denn du hast das 23. Lebensjahr vollendet, dann ziehen sie sich dich nicht mehr oder dein Arbeitgeber meint, dass du so wichtig für den Betrieb bist, dann drücken die auch nen Auge zu.

Fürs Studium gilt dies meiner Meinung nach nicht, weil du ja nichts geleistet hast außer dich einzutragen.

Ob diese Regelung gut ist oder nicht, bleibt jeden selbst überlassen.

Ich finde es gut, dass das Studenten nicht zurückgestellt werden :P

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

4

11.12.2006, 17:58

also ich hab as so gemacht, stuidenplatz bestätitg bekommen und da war aber gleich ein schein dabei wegen zivi/bund.
den hab ich ausgefüllt und hab dann ein jahr später ein schrieben bekommen dass sie mich an der uni erwarten. alles ganz easy soviel ich das noch weiss.

5

11.12.2006, 18:02

war grade heute bei der musterung und die habe mir gesagt dass sie dich nur ziehen wenn du noch nicht im dritten semester bist. jetzt mal rein aufs studium bezogen.

bei deiner 1. Ausbildung kannste dich ja zurückstellen lassen.

wie das beim zivi aussieht weiß ich nich, aber denke mal ähnlich

6

11.12.2006, 18:06

wenn man bereits im 3. semester studiert können sie dich nicht einziehen, erst nach dem studium.
Kannst z. B. ein Jahr zum THW gehen (normal 1-2 mal monatlich auf 7 jahre statt zivi/wehrdienst) oder dich anmelden und da nie erscheinen wenn keine lust hast und dann biste im 3. semester.

7

11.12.2006, 18:13

drohy du drückeberger, stell dich diesem verlorenen arschlochjahr tsts :P

wir haben nen 30 jährigen der 8 jahre bei toyota angestellt ist und zum zivi einrücken durfte im april. könnt euch wohl vorstellen wie bock der drauf hat :-p

8

12.12.2006, 10:05

um die sache mal aufzuklären: ich hab den zivi schon lang gemacht - diese nette aussage daß mir durch den zivi kein schaden entstehen darf will ich jetzt aber für etwas anderes nutzen:
ab nächsten semester darf man in bw studiengebühren zahlen, ich mach praxissemester, also muß ich nicht.
das semester (meinem letzten) darauf soll ich 500€ zahlen - hätte ich keinen zivi gemacht, wäre das nicht so und das ist schon "irgendwie ein problem" bzw ein Schaden, der nur deshalb zu stande kam weil ich musste und tausende andere nicht ;)

mal sehen was rauskommt...

9

12.12.2006, 11:15

schön, dass du das jetzt erwähnst :)

OoK_Isch

Erleuchteter

Beiträge: 4 115

Wohnort: Hildesheim

Beruf: GER

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10

12.12.2006, 14:01

Zitat

Original von kOa_DrohhyN_
um die sache mal aufzuklären: ich hab den zivi schon lang gemacht - diese nette aussage daß mir durch den zivi kein schaden entstehen darf will ich jetzt aber für etwas anderes nutzen:
ab nächsten semester darf man in bw studiengebühren zahlen, ich mach praxissemester, also muß ich nicht.
das semester (meinem letzten) darauf soll ich 500€ zahlen - hätte ich keinen zivi gemacht, wäre das nicht so und das ist schon "irgendwie ein problem" bzw ein Schaden, der nur deshalb zu stande kam weil ich musste und tausende andere nicht ;)

mal sehen was rauskommt...

Nachteile beim Studium durch Zivildienst

Da steht halt nur drin dass du keine Nachteile bei der Studienplatzvergabe haben darfst :(

11

12.12.2006, 16:07

hmm habe eine ähnliche Frage, habe mich für einen Studiengang beworden, sollte ich jetzt genommen werden, bin ich noch nicht ganz fertig mit meinem zivildienst. Allerdings habe ich mich erst während des Zivildienstes beworben! Kann ich dann einfach ein Semster später anfangen, weil ich noch im Zivildienst bin, oder muss ich mich dann wieder neu bewerben. Es ist ein Studiengang der NC beschränkt ist, allerdings auch zum WS angeboten wird, allerdings sind dann die Chancne schlechter genommen zu werden

12

13.12.2006, 10:18

@isch: jo das habe ich auch gemerkt - versuchen werde ich es trotzdem.

13

13.12.2006, 17:51

Zitat

Original von Feanor
hmm habe eine ähnliche Frage, habe mich für einen Studiengang beworden, sollte ich jetzt genommen werden, bin ich noch nicht ganz fertig mit meinem zivildienst. Allerdings habe ich mich erst während des Zivildienstes beworben! Kann ich dann einfach ein Semster später anfangen, weil ich noch im Zivildienst bin, oder muss ich mich dann wieder neu bewerben. Es ist ein Studiengang der NC beschränkt ist, allerdings auch zum WS angeboten wird, allerdings sind dann die Chancne schlechter genommen zu werden

du solltest bevorzugt genommen werden, damit dir kein nachteil entsteht

14

13.12.2006, 17:59

auch wenn ich mich bewerbe mit dem wissen, dass mein zivi dann noch nicht beendet ist

15

13.12.2006, 20:54

Ja auch dann, habe ich auch so gemacht:

habe mich sofort zum WS (also September) beworben obwohl zu 99,9% sicher war daß ich im Juli mit dem Zivi beginnen würde. Ich habe eine (d.h. 4, aber nur eine war mir wichtig) Zusage bekommen - noch vor Bewerbungsschluss - und habe daraufhin geschrieben daß ich nicht antreten kann weil ich Zivi machen muß. Daraufhin musste ich mich zum SS nicht bewerben (habe ich aber trotzdem gemacht) weil ich auf der "Vormerkungsliste" war und habe den Studienplatz genommen.

Das bezieht sich auf das Jahr 2004 und die HS Karlsruhe.

16

14.12.2006, 14:41

Jop, war bei mir auch so. Habe mich nach dem Abitur gleich beworben und wurde genommen, musste dann aber Zivi machen. Du musst dich dann nach dem Zivi einfach nochmal bewerben und sowohl deine Zusage aus der ersten Bewerbung wie auch eine Bescheinigung dass du während der Zeit Zivi gemacht hast beilegen. Du musst dann genommen werden!

17

14.12.2006, 15:08

gut aber als ihr euch beworben habt, wart ihr noch keine zivis... ich bewerbe mich während ich zivi bin und für ein Semster, das auch während meines zivis beginnt... bei drohhyn war es doch so, dass er zum SS schon fertig mit dem Zivi war

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14.12.2006, 20:15

Nein, ich war noch Zivi als das Semester begonnen hat - 15. war Vorlesungsbeginn und bis zum 31. war ich im Zivildienst - hab nur eben meinen Urlaub zum Schluß genommen...

Aber ich bin im Sekretariat der HS gewesen um meine Bewerbungsunterlagen persönlich abzugeben, habe das dort gesagt und man meinte: "kein problem".

19

14.12.2006, 21:14

joah, bei mir haut das aber nicht mit dem urlaub hin, weil ich erst ende mai fertig bin, dass heißt ich müsste, mich 2 wochen zusätzlich krankschreiben

20

15.12.2006, 19:37

1.Es macht keinen Unterschied ob du dich vor oder während dem Zivi auf die Stelle bewirbst; in beiden Fällen hast du nach dem Zivi einen Anspruch auf den Platz (nur falls du bei der ursprünglichen Bewerbung auch genommen wurdest natürlich, ansonsten ist das ein normaler neuer Versuch).

2.Kannst du Sonderurlaub beantragen um dein Studium starten zu können und nicht ein halbes Jahr länger warten zu müssen. Zwei Wochen sind da normalerweise kein Problem, die müssen sie dir geben.

Also als ich Zivi war habe ich haufenweise Unterlagen bekommen, wo das alles drin stand, zum Beispiel auch das mit dem Sonderurlaub. Abgesehen davon gibt es einige gute Seiten im Internet zum Thema Zivi. ALso einen Mangel an Infos kann man da eigentlich echt nicht haben.

21

04.01.2007, 22:01

apropos zivi und ausmusterung ... hab mir grad ne neue wohnung in dresden fürs fachabi gesucht und am nächsten tag flattert doch noch die musterung ein ... O_o

ich hab nen tinitus und bin noch in einer kieferorthopädischen behandlung. reicht das grob um mich wenigstens etwas untauglich zu machen ? beides natürlich nachweisbar . ob nun bund oder zivi wär mir eigentlich egal , aber da ich die wohnung schon hab und alles geplant is würde ich von meinen "leiden" ( tinitus is schon kagge ) doch ganz gern gebrauch machen um weiter zu verfahren wie geplant . bescheissen will ich jedoch nich, bin ich zu brav dafür :/

OoK_Isch

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22

04.01.2007, 22:15

Zitat

Original von van Leuween
bin noch in einer kieferorthopädischen behandlung.

Da müsste doch das zutreffen: http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/37.pdf

Ansonsten hier ne Liste: http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/z…ernummern.shtml

23

04.01.2007, 22:47

hm sehr nice , hoffentlich klappt das. mein wg kollege in spe muss nämlich nich mehr da er 2 brüder hatte und kann die wohnung auch nich allein tragen bis ich fertig bin O_o . naja danke erstma ^^