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31

06.05.2005, 00:18

Naja, werde ich wohl morgen doch fahren müssen, jedoch werde ich sie darauf hinweisen, dass sie sich informieren sollen.

32

06.05.2005, 00:19

..wie muß ich mir das vorstellen, Du mußt 10 verschiedene ansagen beherrschen...?

33

06.05.2005, 00:21

Nein, Ich muss im Grunde genommen 3 Ansagen beherrschen

"Grüß Gott, Arge-Begleitdienst, mein Name ist Regendantz"

"Grüß Gott, Service-Center, mein Name ist Regendantz"

"Grüß Gott, Rotes Kreuz Kreisverband Würzburg, mein Name ist Regendantz"


Jedoch werden die Anrufe unterschiedlich bearbeitet, auch wenn die Ansage gleich bleibt.
Zum Beispiel kann es bei "Service-Center" sein, dass ein Anruf von einem anderen Kreisverband zu uns umgestellt wurde oder das der Blutspendedienst bei uns anruft, um einen Blutfahrer anzufordern.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (06.05.2005, 00:22)


34

06.05.2005, 00:25

....uih dat würde ich heute nich mehr bringen...

...habe damals mich immer mit "Diakonisches Werk, Dortmund wir helfen Ihnen auch nicht weiter" gemeldet....

..aber das ist das alte lied, die stellen so knapp planen, dass ein zivi einspringen muß, wenn einer mal ausfällt, obwohl der zivi ja eigentlich arbeitsplatzneutral sein soll...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (06.05.2005, 00:27)


35

06.05.2005, 00:25

Meiner Meinung nach sollten unsere Aufgaben sowieso von hauptamtlichen getätigt werden. Ich empfinde es als zuviel, wenn sie von Zivis erwarten, etliche Telefonnummern zu kennen und die Anrufe richtig zu bearbeiten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (06.05.2005, 00:26)


36

06.05.2005, 00:29

...ich habe damals an der anmeldung einer wohnungslosenberatungsstelle gesessen, hatte somit den erstkontakt, die zuständigkeit, die weiterleitung, den aufenthalt und noch einige andere dinge zu managen...

37

06.05.2005, 00:33

Zu uns kommen alle Anrufe für den KV Würzburg und zu bestimmten Zeiten alle Anrufe des KV Schweinfurt, Sozialstation Ochsenfurt, Sozialstation Würzburg, sowie alle Hausnotrufalarme aus ganz Unterfranken. Zudem müssen wir noch alle Transporte vom ZOM (Zentrum für operative Medizin) der Uni-Klinik Würzburg entgegennehmen und weiterleiten (ca. 20-30 pro Stunde). Blutfahrten für den BSD Würzburg auch :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (06.05.2005, 00:34)


38

06.05.2005, 00:35

Ist eigentlich egal. Ich werde in nächster Zeit erstmal beantragen, dass ich mir Geld für meine Fahrt zur Dienststelle bekomme und das ich mehr Urlaub bekomme. :D


Ich geh jetzt schlafen, muss ja schließlich schon um 6 Uhr dort sein ;D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[pG]fire_de« (06.05.2005, 00:35)


39

06.05.2005, 00:37

...Du kannst die kiste in den graben fahren, natürlich wenn keine personen mitfahren das erhöht die chance, dass man Dich nicht fragt...
N8

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (06.05.2005, 00:37)


-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

40

06.05.2005, 09:13

andrew, vergiss alles. mach dir da kein stress, die bullen halten dich sicher net auf. warum auch?
und wenn, dann hast du es auf anordnung getan und fertig. Du bist zivi, das war dein auftrag und fertig.
Es ist ja nicht so das du jemanden auf geheiss umbringen sollst. Was ist dabei wenn du in den bus steigst und die leute fährst? genau, nix. Da kann dir doch keiner das du hättest wissen müssen das du so einen schein brauchen würdest.
ich hab 13 monate lang auch leute inder gegend rumgefahren, alles kein deal. ( aber bei uns war es so das wir einen bunten buss hatten, der schon von weitem als krankenhaus bus bekannt war).

41

06.05.2005, 09:44

...genau was soll schon passieren, ist auch nicht schlimm, dass Du keinen bock auf sachen hast, die eigentlich nicht Deine aufgabe sind... ;)

42

06.05.2005, 11:18

dude kauf dir irc!

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

43

06.05.2005, 11:34

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
...genau was soll schon passieren, ist auch nicht schlimm, dass Du keinen bock auf sachen hast, die eigentlich nicht Deine aufgabe sind... ;)


ahm, was hat den das damit zu tun? dein chef hat gesagt du fährst die dahin und schluss. mein chef fragt mich auch nicht:"Du armin, hättest du nicht lust an unserem projekt mitzumachen? das wär total super von dir ej!"

mich hat beim zivi auch keiner gefragt ob ich pfortendienst am samstag morgen machen will oder nicht, obwohl ich eigentlich im krankenblattarchiv eingetragen war. ich bin zivi des krankenhauses und mein chef ist der Personalchef und wenn der das sagt dann muss ich das machen ( und jetzt bitte keine dummen einwürfe von wegen von der brücke springen, die sind, wie so oft, daneben).

ist ja net die waldorfschule wo jeder nur das macht worauf er "superviel lust hat" und bei sachen die "nun gar nicht sein ding sind" sich raushalten kann.

der springende punkt ist "eigentlich". wenn er statt zu telefonieren auf einmal bei der op helfen soll ist das die eine sache, aber wenn er nur ein paar leute rumfahren muss....

44

06.05.2005, 12:04

Ich brauchte beim Zivi einen Personenbeförderungsschein
Hab auch Kinder in den Kindergarten gefahren etc.

Das dumme ist das der Schein ne menge Schotter kostet ( bekommst dann automatisch schonmal neuen Führerschein wenn du noch den alten rosanen hast / polizeiliches Führungzeugnis / und natürlich eine kleine Gebühr bei mir wars vor 3 Jahren 35 Euro )

und der Schein ist eben nicht morgen fertig
Das Führungzeugnis dauert schonmal 3-4 Wochen mindestens und die beim Verkehrsamt sind auch net die schnellsten

45

06.05.2005, 12:07

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
2. Gefahren beim Auto-Fahren im Zivildienst
Fahrertätigkeiten gehören zu den beliebten Tätigkeiten im Zivildienst. Aber sie bergen erhebliche Gefahren. Dazu gehören die geringe Fahrpraxis und die Unerfahrenheit vieler junger Zivildienstleistender ebenso wie der Umstand, daß Dienststellen manchmal das Fahren in Fahrzeugen anordnen, die nicht verkehrssicher sind.

Fährt ein Zivildienstleistender mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug und wird in einen Unfall verwickelt, so trägt er als Fahrzeugführer die Folgen. Als Fahrer ist er für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zuständig. Deshalb richtet sich ein mögliches Strafverfahren gegen ihn, und er kann sogar haftpflichtig gemacht werden, wenn er grob fahrlässig oder schuldhaft gehandelt hat. Das Bundesamt, das für seinen Schaden aufkommen muß, kann ihn in Regreß nehmen.

Wenn ein Zivildienstleistender feststellt, daß sein" Auto nicht verkehrssicher ist, darf er sich weigern, damit zu fahren (§ 30 Absatz 3 Zivildienstgesetz, weil er sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen würde). Wenn der/die Dienstvorgesetzte trotzdem verlangt, daß mit dem Auto gefahren wird, sollte der Zivildienstleistende einen schriftlichen Befehl verlangen und notfalls zur nächsten Polizeidienststelle fahren und das Auto überprüfen lassen. Außerdem sollte er den Vorfall dem Bundesamt für den Zivildienst melden, damit von dort eine Überprüfung der Zivildienststelle erfolgen kann. Für Personentransporte ist in den meisten Fällen ein P-Schein" vorgeschrieben. Auch hier gilt: Wer diese Vorschrift nicht beachtet, macht sich unter Umständen strafbar und kann in erhebliche Schwierigkeiten kommen. Auskunft über die Voraussetzungen des dienstlichen Kraftfahrens" erteilt das Bundesamt für den Zivildienst, Tel.: 0221/3673-438 (Herr Fröbe).

Mehr zu KFZ im Zivildienst
http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell4.htm#E02
Quelle


...naja und verkehrsverstösse sind natürlich nicht abgedeckt... ;)

...nochmal für ramses..

Zitat

der springende punkt ist "eigentlich". wenn er statt zu telefonieren auf einmal bei der op helfen soll ist das die eine sache, aber wenn er nur ein paar leute rumfahren muss....
...würdest Du bestimmt anders sehen, wenns Deine kinder wären... ;)

@bats lern flamen... :P

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

46

06.05.2005, 12:52

@dude.

überzeugt mich net.

da steht eigentlich hauptsächlich, das wenn du mit nem auto fährst was net in ordnung ist du und nicht dein chef haftbar bist.

"Für Personentransporte ist in den meisten Fällen ein P-Schein" vorgeschrieben"

ja und was heisst in den meisten fällen? und konnte das der zivi wissen?

das ist ja der springende punkt! dem zivi ist als besitzer eines führerscheins bekannt, dass er nur ein einwandfreies fahrzeug im strassenverkehr führen darf und die STVO beachten muss.

aber alles was ich gemeint habe war ja, dass

1. das eine anordnung ist, die ihm zumutbar ist und er sie deswegen net ablehenen kann ( zumindest nicht ohne konseuqenzen)

2. er nicht wissen kann, dass er so einen schein braucht ( ausser natürlich das ihm das irgendwann gesagt wurde, z.b. beim ziviseminar am anfang)

47

06.05.2005, 13:31

Fire, ich hab auch Zivi beim DRK-Fahrdienst gemacht, das schaffst Du schon, irgendwann macht das viel mehr Spaß als Telefondienst :D

48

06.05.2005, 13:38

Zitat

"Für Personentransporte ist in den meisten Fällen ein P-Schein" vorgeschrieben"
...lesen hilft, meisten, bedeutet nicht nur in ein paar fällen... :rolleyes:

Zitat

ja und was heisst in den meisten fällen? und konnte das der zivi wissen?
...unwissenheit schützt vor strafe nicht;) er hat sich zu informieren...

Zitat

1. das eine anordnung ist, die ihm zumutbar ist und er sie deswegen net ablehenen kann

...nochmal... :rolleyes:

Zitat

Begleitperson bei Schwerbehinderten- und Kindertransporten
Dienstleistende werden vielfach als Fahrzeugführer bei Schwerbehinderten- oder Kindertransporten eingesetzt. Führt ein Dienstleistender den Transport ohne Begleitperson durch, ist das Unfallrisiko wegen seiner Pflicht zur Aufsicht über die beförderten Kinder bzw. zur Versorgung der Schwerbehinderten und die damit verbundene Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit im Straßenverkehr erhöht.

Für die Frage der Notwendigkeit von Begleitpersonen beim Transport von Schwerbehinderten oder Kindern folgt hieraus, dass der für die Sicherheit der Behinderten oder der Kinder während der Beförderung verantwortliche Träger der Maßnahme die Entscheidung hierüber in eigener Verantwortung zu treffen hat.

Anhaltspunkte für diese Entscheidungen können die von den zuständigen Landesbehörden für die Beförderung von Schülern auf dem Schulweg erlassenen Bestimmungen sein. So hat das Land Nordrhein - Westfalen zum Beispiel für die Beförderung von geistigbehinderten und körperbehinderten Schülern bei einem Transport von mehr als 5 Schülern den Einsatz einer Begleitperson vorgeschrieben.
...wenn er aus NRW kommt hats sich damit schon erledigt, da er die kiste alleine fahren soll, wenn nicht gibt es bestimmt eine ähnliche regelung seines bundeslandes, wenn mal was passiert steht der zivi meist alleine da...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (06.05.2005, 13:39)


-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

49

06.05.2005, 15:38

dude, du bekommst vom chef ein einwandfreies auto gestellt, die patienten sitzen drin, und er sagt fahr mir die leute irgendwohin.
da kannst du davon ausgehen das das passt.
und wenn nicht, ist es sein problem, er muss die anordnung vertreten ( in dem fall war ja dann die anordnung falsch).
das ist keine unwissenheit die ausgenutzt wird von mir oder bauernschläue, wenn jeder alles hinterfragen würde kämen wir zu gar nix mehr. das meine ich.
der chef ist dafür zuständig das da die regularien passen. vor allem als zivi.
wenn dir das niemand gesagt hat dann kannst du das gar nicht wissen.

in meinen augen ist das kein auffälliger vorgang, wo man mit gesundem menscheverstand sagt, das man da nochmal rücksprache halten muss.
und in dem fall schützt dich normalerweise schon das gesetz, vor allem wenn du das auf anordnung tust. der leiter deiner zivildienststelle muss das wissen, und wenn er das angeordnet hat nehme ich an das das passt.

btw nehme ich auch an dass es passt wenn ich nach 42h arbeiten diese woche jetzt feierabend mache ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-=)GWC(RaMsEs« (06.05.2005, 15:40)


Partizan_ch

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50

06.05.2005, 16:10

Zitat

Original von SenF_Toddi
[pG] macht einen Ausflug?


Das war ja wohl echt ein Brüller. Ich finde diesem Spruch wurde viel zu wenig aufmerksamkeit geschenkt!

Also: Super Toddi!! :)

51

06.05.2005, 16:46

...ramses Du kannst es sehen wie Du willst, als zivi bist Du haftbar, da kann Dir der chef es tausendmal sagen... :rolleyes:

Zitat

Als Fahrer ist er für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zuständig.
...punkt 1, was gibt es denn nicht zu verstehen...?

Zitat

Beim Einsatz von Dienstleistenden als Kraftfahrer im Bereich der Personenbeförderung sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung (z.B. § 48), des Personenbeförderungsgesetzes, der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz und der landesrechtlichen Regelungen zu beachten.
...punkt 2 was ist denn daran so schwierig...?

Zitat

da kannst du davon ausgehen das das passt.
...da kannst Du nicht nach gehen, nur weil cheffe es sagt, muß es nicht immer richtig sein... :rolleyes: :rolleyes:

Zitat

und wenn nicht, ist es sein problem
...stimmt schon nicht wenn die kiste nicht verkehrsicher ist, da ist cheffe aus dem schneider wenn Du trotzdem fährst...

Zitat

wenn jeder alles hinterfragen würde kämen wir zu gar nix mehr.
...ja nur blinder gehorsam bringt einen weiter... :rolleyes: :rolleyes:

Zitat

und in dem fall schützt dich normalerweise schon das gesetz, vor allem wenn du das auf anordnung tust
....je öfter man das wiederholt umso richtiger wird das? ;) ...nochmal cheffe ist es egal in welchen zustand die kiste ist, Du fährst los, weil Du denbkst cheffe haftet und am ende biste selber dran...

Zitat

der leiter deiner zivildienststelle muss das wissen
...gut das Du mich dran erinnerst, sonntag grille ich wieder mit ihm, er meinte es lagen damals keine personenbeförderungsscheine für die fahrten vor, obwohl dies doch sein musste, es wurde leise nachgeholt, weil wir damals mal danach fragten, dafür lasse ich sein steak schwarz werden...

52

06.05.2005, 17:05

Zitat

Original von -=)GWC(RaMsEs
andrew, vergiss alles. mach dir da kein stress, die bullen halten dich sicher net auf. warum auch?
und wenn, dann hast du es auf anordnung getan und fertig. Du bist zivi, das war dein auftrag und fertig.
Es ist ja nicht so das du jemanden auf geheiss umbringen sollst. Was ist dabei wenn du in den bus steigst und die leute fährst? genau, nix. Da kann dir doch keiner das du hättest wissen müssen das du so einen schein brauchen würdest.
ich hab 13 monate lang auch leute inder gegend rumgefahren, alles kein deal. ( aber bei uns war es so das wir einen bunten buss hatten, der schon von weitem als krankenhaus bus bekannt war).


ramses, soweit ich es verstanden habe, ist es ihm relativ egal, ob er darf oder nicht. Er wollte nur heute morgen nciht um 6:00 Uhr aufstehen und hat einen Grund gesucht

Zitat

Original von [pG]fire
da mir die Dienststelle jedoch zur Zeit auf den Sack geht, wäre es mir am liebsten wenn ich den morgen früh sagen könnte, dass ich nicht fahren darf großes Grinsen

53

06.05.2005, 17:28

...was man verstehen kann...

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

54

06.05.2005, 19:46

mein gott dude, die welt ist nicht schwarz oder weiss. sie ist grau dude, sehr grau.
btw bring doch nicht immer das mit dem kaputten auto, das langweilt, den da hab ich dir gar net widersprochen. es gut nur um deinen spruch "Er muss sich informieren". ich sage dass er gar nicht wissen kann das es etwas gibt wo er sich informieren muss. aber ist ja schon gut, du hast recht und ich werd heut einen trinken gehen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-=)GWC(RaMsEs« (06.05.2005, 19:48)


55

06.05.2005, 19:47

aufstehen muss er sowieso er wollte am Ende seiner zivi zeit nur bischen die sau rauslassen

56

06.05.2005, 19:50

...rede Dich nicht nacher raus wenn Du betrunken in den graben gefahren bist mit dem spruch "wie in deutschland darf man nicht betrunken autofahren, dass wusste ich aber nicht"....

57

06.05.2005, 22:29

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (28.11.2009, 10:14)


58

06.05.2005, 23:54

Also,

ich habe die Schulkinder gefahren und mein Chef hat mir versichert, dass wir für den Schulbus keinen Personenbeförderungsschein brauchen.

Bin müde, ciao

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

59

07.05.2005, 03:58

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
...rede Dich nicht nacher raus wenn Du betrunken in den graben gefahren bist mit dem spruch "wie in deutschland darf man nicht betrunken autofahren, dass wusste ich aber nicht"....


nur ein weiterer beweis das man mit dir nicht diskutieren kann. genau das hab ich nie behauptet. aber von dir konnt ichau nix anderes erwarten. wie blauäugig von mir eigentlich.

60

07.05.2005, 09:39

Zitat

Original von [pG]fire_de
Also,

ich habe die Schulkinder gefahren und mein Chef hat mir versichert, dass wir für den Schulbus keinen Personenbeförderungsschein brauchen.

Bin müde, ciao
...kommste aus NRW...?
@ramses
Das ist vielleicht deine Meinung, Mann. :P