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31

25.06.2005, 13:16

Zitat

Original von Partizan_ch
ja du vollidiot. aber doch nur, wenn die polizei dich festnehmen kann. hast du das gefühl, die kassiererin im aldi oder so ein kontrolleur haben das recht dich an einen stuhl zu binden nur weil du ihrem konzern (welcher vermutlich sowieso versichert ist, also nicht mal ihnen selbst) einen schaden zugefügt hast?? Wo studierst du denn jura? an einer baumschule?


Hehe schön zu sehen wie schnell mal die Kontrolle verliert... und ja jeder darf dich festhalten wenn du eine Straftat begangen hast, selbst ich als normaler Bürger.

32

25.06.2005, 13:17

Zitat

du vollidiot
StGB § 185... :D

Zitat

Wo studierst du denn jura? an einer baumschule?
...Du jedenfalls in der schweiz was erheblich leichter ist als an einer baumschule... :D :D

DrAzHaR

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33

25.06.2005, 13:35

Naja, also solche Sachen wir du Vollidiot und wo studierst du Jura etc. finde ich mal reichlich schwach. Man kann sich immer mal täuschen oder was verwechseln also keep cool. Aber wieso gebt ihr §§ ausm Strafgesetzbuch an? Sind doch beides Bürger also erstmal BGB versuchen oder?
§229 BGB Selbsthilfe wäre doch eine Idee oder bin ich jetzt nen Vollidiot ?

34

25.06.2005, 14:26

Zitat

Original von Partizan_ch
ja du vollidiot. aber doch nur, wenn die polizei dich festnehmen kann. hast du das gefühl, die kassiererin im aldi oder so ein kontrolleur haben das recht dich an einen stuhl zu binden nur weil du ihrem konzern (welcher vermutlich sowieso versichert ist, also nicht mal ihnen selbst) einen schaden zugefügt hast?? Wo studierst du denn jura? an einer baumschule?


ich studier nicht jura, hab nur zufällig Recht als fach im 1. semester, muss da nen schein ablegen


wie gesagt, jeder hat das recht dich festzuhalten, ansonsten wären kontrollen total sinnlos, jeder würde einfach weggehen, in einer grossstadt kann die polizei nicht immer in minutenschnelle dasein

mag sein dass das bei euch in den alpen anders gehandhabt wird, davon hab ich ka

35

25.06.2005, 14:31

...das ist es und es ist auch logisch, dass wenn es in den alpen so vernünftig zugeht, so muß es dann auch überall sein...

Partizan_ch

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36

25.06.2005, 14:48

blabla selbsthilfe... was für ein schwachsinn... selbsthilfe gibts nur, wenn du dein eigenes gut beschützt. Die kontrolleure haben glück, dass ihr alle glaubt, die dürften euch einfach festhalten bis die polizei kommt. das dürfen sie aber nicht, es wird einfach eingrtrichtert, damit die leute brav zahlen.

und wegen meinem "du vollidiot": wenn mir einer mit "wenn man keine ahnung hat..." kommt und dann so tut als ob er die weisheit mit löffeln gefressen hätte und meint mich mit einem artikel, der mit der sache nichts zu tun hat beeindrucken zu wollen, dann werde ich auch schon mal persönlich.

Partizan_ch

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37

25.06.2005, 14:55

Ich schreibs jetz mal ganz langsam, damit ihrs verstehen könnt: Das Recht, körperliche Gewalt (und das ist festhalten auch wenn man einen nicht schlägt) anzuwenden, hat nur das staatsorgan "polizei" und die privatperson, welche ihre persönlichen güter vor entwendung schützt. Ein Kontrolleur ist weder das eine, noch das andere. Auch wenn zb. der Geldbote eine waffe hat, so setzt er diese nicht ein, um die entwendung des geldes zu verhindern, sondern nur, wenn sein persönliches gut (also seine körperliche integrität und sein leben) gefährdet ist! Wenn du vor einem Kontrolleur wegläufst, dann ist das einfach nur Pech für ihn, die Polizei muss sich dann darum kümmern.

38

25.06.2005, 15:02

Quelle Ratgeberrecht.de :
Schwarzfahren auch ohne Kontrolle strafbar
Schwarzfahren ist auch dann strafbar, wenn keine Sicherheitsvorkehrungen umgangen und keine Kontrolleure getäuscht wurden.Vielmehr reicht es nach Ansicht des Oberlandesgericht Frankfurt aus, dass sich der Angeklagte in dem S-Bahn-Wagen unauffällig verhalten habe und damit wahrheitswidrig den Anschein erweckt hat, er sei im Besitz eines Fahrscheins

Wikipedia :
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) teilt die Straftat je nach ihrer Schwere in Verbrechen (angedrohte Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug und mehr) und Vergehen (angedrohte Mindeststrafe von unter einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe). Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten.
Schwarzfahren = Straftat ==> Kontrolleure dürfen festhalten .

hab ich jetzt so verstanden, bin aber kein jurist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OLV_sid_meier« (25.06.2005, 15:06)


39

25.06.2005, 15:03

und wenn man irgendwo im laden was klaut darf man auch vorm kaufhausdetektiv weglaufen... ^^
und wenn man in der s-bahn randaliert dann kann die s-bahn wache auch nix machen die rufen dann die polizei und warten ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC_duke2d« (25.06.2005, 15:06)


40

25.06.2005, 15:07

Zitat

Original von OLV_sid_meier
Quelle Ratgeberrecht.de :
Schwarzfahren auch ohne Kontrolle strafbar
Schwarzfahren ist auch dann strafbar, wenn keine Sicherheitsvorkehrungen umgangen und keine Kontrolleure getäuscht wurden.Vielmehr reicht es nach Ansicht des Oberlandesgericht Frankfurt aus, dass sich der Angeklagte in dem S-Bahn-Wagen unauffällig verhalten habe und damit wahrheitswidrig den Anschein erweckt hat, er sei im Besitz eines Fahrscheins


Wikipedia :
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) teilt die Straftat je nach ihrer Schwere in Verbrechen (angedrohte Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug und mehr) und Vergehen (angedrohte Mindeststrafe von unter einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe). Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten.

Schwarzfahren = Straftat ==> Kontrolleure dürfen festhalten .

hab ich jetzt so verstanden, bin aber kein jurist.

41

25.06.2005, 15:11

...parti die laberei hatte ich schon vor 10 jahren mit meiner cousine, es ist wirklich bei Euch so, hier ist das was komplexer und nur Dir zuliebe verlegen wir den tatort nicht ins gebirge...

Partizan_ch

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42

25.06.2005, 15:14

sry duke, so einen artikel haben wir in der schweiz nicht. ;( ;( ;( ging davon aus, dass es bei "euch drüben" auch so sein müsste.

aber, was du gesagt hast mit dem kaufhausdetektiv oder der bahnwache: das sind beides überwachungs-, und keine bewachungsaufgaben. prinzip: beobachten, feststellen, melden.

DrAzHaR

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43

25.06.2005, 15:23

Zitat

blabla selbsthilfe... was für ein schwachsinn... selbsthilfe gibts nur, wenn du dein eigenes gut beschützt. Die kontrolleure haben glück, dass ihr alle glaubt, die dürften euch einfach festhalten bis die polizei kommt. das dürfen sie aber nicht, es


So so Schwachsinn……
Erstmal reden wir hier von deutschem Recht also wenn du keine Ahnung davon hast dann stemple nicht alles als Schwachsinn ab:

Abschrift Nomos BGB Handkommentar 3. Auflage

„Im Gegensatz zu §§ 227, 228 gestattet §§ 229 bis 231 nicht lediglich die Verteidigung angegriffener oder bedrohter Rechtsgüter sondern die eigenmächtige Durchsetzung von Ansprüchen durch Sicherungsmaßnahmen (Selbsthilfe)
Erlaubt ist ein Handeln zum Zweck der Selbsthilfe, d.h. zur Verwirklichung eines eigenen Anspruches (§194) Fremde Ansprüche sind nicht selbsthilfefähig, wohl aber kann ein Vertreter, Beauftragter oder – bei späterer Genehmigung ein Geschäftsführer ohne Auftrag (str) für den Anspruchsinhaber tätig werden. Der Anspruch muss existent und gerichtlich durchsetzbar sein;“

So wie ich das verstehe kann somit sowohl die Kassiererin als auch der Kontrolleur jemanden zwecks erweiteter Selbsthilfe festhalten um den Anspruch zu verwirklichen, Kaufpreiszahlung, Zahlung der Strafe.

44

25.06.2005, 15:29

...ob es sinnvol ist denn helden zu spielen ist ja dann auch mal ne überlegung wert aber was ist das für ne einstellung was zu nutzen und einfach von anfang an nicht zahlen zu wollen, man kann ja auch zu fuß gehen....

45

25.06.2005, 16:19

man kann sogar leute festhalten, wenn sie keine straftat begehen sondern einem nur auf die eier gehen, also kann ich das jawohl auch bei ner straftat! :baaa:

DrAzHaR

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46

25.06.2005, 17:14

?

47

25.06.2005, 17:27

naja sie konnten ihn ja nicht festhalten ;) es geht eher darum, ob das weglaufen eine höhere strafe nach sich zieht als wenn man dageblieben wäre.