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31

26.04.2005, 12:12

*g* also mit so Behauptungen wär ich aber vorsichtig Anit, also vom Skifahren zurück bist auch immer so 20 schneller gefahren als erlaubt, wie rechnet man das jetzt auf Zentimeter um? :D:D

Icey, der sich fragt welche Mathematische Umrechnungsformel der Anti jetzt wohl auspackt

32

26.04.2005, 15:25

Penislänge lässt sich ganz einfach ausrechnen:

PS - Durchschnittsgeschwindigkeit über dem erlaubten^Punkte in Flensburg.

- 50 bei Besitz eines Fahrrads.
- 100 bei Benutzung eines Fahrrads
- 1000 bei Benutzung eines Fahrradhelms

Antares, der Napo zum Schwanzvergleich auf der MastersLAN fordert :D

33

26.04.2005, 15:50

...napo Du gehst aber volles risiko, dat ding könnte grösser als Du sein...

Beiträge: 1 165

Wohnort: Heiligenstadt (Thüringen)

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34

26.04.2005, 16:30

Was passiert eich, wenn man in der Probezeit einen Verstoß gegen die StVO produziert, der eich nicht sooo schlimm ist? Z.Bsp. 10 km zu schnell? - Bekommt man dann auch gleich Aufbauseminar mit allem incl. aufgedrückt oder nur bei gröberen Verstößen?

35

26.04.2005, 16:53

Zitat

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 10 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 15 Euro kosten.
Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld.
Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
Zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit
gibt es auch nicht.


Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt,
wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet.
Dann kommen (erst mal) 25,60 Euro Gebühren hinzu.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »FROST Wh00per« (26.04.2005, 16:54)