Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

31

21.06.2004, 12:59

hat jmd hier ahnung von wurf-/ninjasternen? will ma so sehn wie zteuer die sind, und bei ebay find ich keine :(

also mit herstellernamen könnt ich glaub schon mehr anfangen, thx :)

ups ich seh grad...*klick*

€: klappt nix hier O.o
€2: thx^^ dann vergess ichs lieber schnell...
Danke, danke!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »MotE_Falcon« (21.06.2004, 13:11)


SenF_Rey_Erizo

Erleuchteter

Beiträge: 4 290

Wohnort: Bad Godesberch

Beruf: PL

  • Nachricht senden

32

21.06.2004, 13:02

sind verboten! und zwar immer.

33

21.06.2004, 13:05

Wurfsterne (Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.3.3 WaffG) sind verboten
Dies betrifft aber nur sternförmige Wurfwaffen. Bo-Shuriken (Wurfpfeile) fallen nicht unter dieses generelle Verbot.

34

21.06.2004, 13:34

In BaWü ist vor einiger Zeit einer in einem Warenhaus durchgedreht und ist mit einem SamuraiSchwert Amok gelaufen. Ich glaube zwei Tote ein schwerverletzter....

35

21.06.2004, 13:53

So schön gute Schwerter, vor allem Katanas, auch anzuschauen sind - letztendlich sind es Waffen und die Probleme, die sie verursachen können, einfach nicht wert. :rolleyes:

36

21.06.2004, 14:32

Zitat

Original von SC_Yamashiro
Naja, sicher ist das ne Waffe.... :)

Ich hab mir neulich hier das Katana gekauft und noch son kleines Tanto dazu. Die sind auch scharf, das Schwert schärfer als das Tanto, und das kriegt man problemlos geliefert bei Altersnachweis Ü18.

[...]


naja aus kohlenstoffstahl??? muss man aufpassen dss der nciht rost fängt ^^

37

21.06.2004, 14:47

ich hab noch aus meiner wilden zeit 6 ninja wurfsterne aber jetzt nutze ich sie nur noch indem ich sie zu weinachten an den christbaum hänge.

38

21.06.2004, 14:51

Interessantes Thema^^
Kauf dir Florett,Säbel oder Degen.Is legal und du kannst damit auch leicht einen umbringen,obwohl die gar nicht danach ausschaun :D

39

21.06.2004, 14:53

oder nen vorschlahammer, würd zudem noch viel mehr spassmachen imo

40

21.06.2004, 14:59

Zitat

Original von Kruemelmonster
Wurfsterne (Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.3.3 WaffG) sind verboten
Dies betrifft aber nur sternförmige Wurfwaffen. Bo-Shuriken (Wurfpfeile) fallen nicht unter dieses generelle Verbot.


Hast du beruflich damit zu tun?

Ist nämlich alles astrein was du sagst, ausser das es seit dem 1.4.03 NeuRegWaffG heisst.

41

21.06.2004, 14:59

Die größte Waffe ist schon immer Dummheit gewesen und dafür braucht man leider auch keinen Waffenschein.

42

21.06.2004, 15:01

Hanelt es sich bei dem Krümelmonster eigentlich um ein wandelndes Juralexikon? :respekt:

43

21.06.2004, 15:02

Zitat

Original von Sheep
So schön gute Schwerter, vor allem Katanas, auch anzuschauen sind - letztendlich sind es Waffen und die Probleme, die sie verursachen können, einfach nicht wert. :rolleyes:


Die verursachen keine Probleme. Die beheben sie... ;)

44

21.06.2004, 15:08

Vorschlaghammer is zu grob.Macht anderes wesentlich mehr Spass.

Wie siehts eigentlich mit Dolchen oder dergleichen aus.Ab wann zählen diese als Waffe bzw als Kunst?

45

21.06.2004, 15:32

Zitat

Original von fast_nefastus
da ich in deutschland bisher von keinem größeren sushi-geschnipsel an ungescholtenen bürgern gehört hab, nehme ich mal an der ist in die usa ausgewandert (wollte er immer schon hin, da er die recht freizügigen waffengesetze der us-amerikaner besonders mochte).

Pforzheim
http://www.welt.de/data/2003/09/17/169611.html
http://www.kriminalportal.de/aktuell/index_51000.cfm

46

21.06.2004, 15:50

Zitat

Original von SC_Yamashiro
Die verursachen keine Probleme. Die beheben sie... ;)


Ich habe meine ehemalige Stammkursleiterin und noch etliche Lehrer mehr bei einem Amoklauf verloren und bin deswegen nicht unbedingt gut auf Waffen, vor allem in Privatbesitz, zu sprechen. Also sorry, wäre ich nicht vorbelastet, würde ich über den Kommentar schmunzeln, so allerdings hatte ich Mühe, mir eine scharfe Bemerkung zu verkneifen. ?(

47

21.06.2004, 16:01

Ja sorry, is klar. Ist ja auch alles nicht richtig erst gemeint hier, mehr so Flachs. Bin ja auch kein Waffenfetischist und eher ein friedlicher Mensch.

Andererseits: Es liegt ja immer an dem, der durchknallt, und nicht an der Waffe an sich. Ich lauf ja auch nicht durch die Gegend und steche Leute ab.

48

21.06.2004, 17:57

Zitat

Original von Kruemelmonster
Erlaubnisfrei bedeutet, dass man folgende Voraussetzungen erfüllt:
- das 18. Lebensjahr muß vollendet sein.


richtig.

Zitat

Original von Kruemelmonster
- die grundsätzliche Eignung muß vorliegen.


wie kommst du darauf? ist es nicht so dass nach § 41 I 2 WaffG lediglich im einzelfall bei fehlender eignung der besitz untersagt werden kann?
also keine voraussetzung, sondern bei kenntniserlangung der behörde eingriffsgrundlage.

Zitat

Original von Kruemelmonster
- der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen darf behörlich nicht verboten worden sein


s.o.

Zitat

Original von Kruemelmonster
Der letzte Punkt (behördliche Verbote) bezieht sich auf Gegebenheiten, die im Versammlungsrecht geregelt sind (betrifft nur öffentliche Versammlungen (z.b. Demos) und Veranstaltungen (z.b. Strassenfeste)).


wie kommst du darauf? gemäß § 42 WaffG ist das tragen von waffen im sinne des § 1 II WaffG bei öffentlichen veranstaltungen grundsätzlich erboten.
die behörde kann hiervon AUSNAHMEN zulassen.

edit: bevor mißverständnisse aufkommen, die fragezeichen sind rethorischer natur. es verhält sich wie von mir dargestellt. nun aber genug geklugscheißert :)

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »DIC_Thaomir« (21.06.2004, 18:10)


49

21.06.2004, 18:03

Zitat

Original von IASON
Ist nämlich alles astrein was du sagst,
...


nein.

Zitat

Original von IASON
ausser das es seit dem 1.4.03 NeuRegWaffG heisst.


unsinn. es heißt Waffengesetz, WaffG.

50

21.06.2004, 18:22

ja, Leute abgesägte Schrottflinte oder Uzzis sind out!

Der coole Gaunster von heute setzt wieder voll auf den Messerstecherlook!

Pistolen für die Penner, Messer für die Männer! :evil:

51

21.06.2004, 18:31

Ja ich hätte es auch komplett in Juristendeutsch verpacken können :rolleyes: Nur hätte dann jeder zweite wahrscheinlich kein Wort mehr verstanden.

"Grundsätzlich" bedeutet genau das, was Du geschrieben hast, nämlich dass die Eignung als gegeben vorausgesetzt wird. Trotzdem ist dies eine geschriebene Voraussetzung (Waffenverwaltungsverordnung), analog zur "erlaubten Gefährdung", wie sie sich z.b. im täglichen Strassenverkehr darstellt. Eine grundsätzliche Erlaubnis soll nur den täglichen Verkehr vereinfachen, erlaubt aber das Eingreifen und individuellen Entzug eben dieser "grundsätzlichen Erlaubnis".

Die grundsätzliche Eignung ist zwar für die Behörden eine Eingriffsgrundlage, allerdings gehört auch z.b. alkoholisierter Zustand dazu. Ein Verkäufer kann bei Erkennung duchaus den Verkauf in Berufung auf die grunsätzliche Eignung verweigern und zwar ohne erst die Behörden rufen zu müssen.


Das Verbot zum Führen erlaubnisfreier Waffen bei Versammlungen/Veranstaltungen ergibt sich aus §42 WaffG. Die genau Definition, was aber eine Versammlung ist, ergibt sich imo aus dem VersG (bzw. was keine Versammlung ist).


Und ja, es heisst immer noch WaffG, das NeuRegWaffG ist ein Änderungsgesetz für das WaffG.

52

21.06.2004, 18:59

Zitat

Original von Kruemelmonster
"Grundsätzlich" bedeutet genau das, was Du geschrieben hast, nämlich dass die Eignung als gegeben vorausgesetzt wird. Trotzdem ist dies eine geschriebene Voraussetzung (Waffenverwaltungsverordnung), analog zur "erlaubten Gefährdung", wie sie sich z.b. im täglichen Strassenverkehr darstellt.


verwaltungsvorschriften entfalten keine direkte rechtliche außenwirkung. beziehst du dich auf die ausführungen zu § 5 WaffG in der verwaltungsvorschrift?

Zitat

Original von Kruemelmonster
Eine grundsätzliche Erlaubnis soll nur den täglichen Verkehr vereinfachen, erlaubt aber das Eingreifen und individuellen Entzug eben dieser "grundsätzlichen Erlaubnis".


richtig. trotzdem bleibt die formulierung "muss vorliegen" falsch. das hat nichts mit juristendeutsch zu tun. "ist grundsätzlich erlaubt", so wird es richtig.

Zitat

Original von Kruemelmonster
Die grundsätzliche Eignung ist zwar für die Behörden eine Eingriffsgrundlage, allerdings gehört auch z.b. alkoholisierter Zustand dazu. Ein Verkäufer kann bei Erkennung duchaus den Verkauf in Berufung auf die grunsätzliche Eignung verweigern und zwar ohne erst die Behörden rufen zu müssen.


nicht die grundsätzliche eignung ist eingriffsgrundlage, eingriffsgrundlage ist und bleibt § 41 WaffG. das geht zwar auch aus diesem satz hervor, aber leider nicht ganz sauber:

Zitat

Original von Kruemelmonster
Eine grundsätzliche Erlaubnis soll nur den täglichen Verkehr vereinfachen, erlaubt aber das Eingreifen und individuellen Entzug eben dieser "grundsätzlichen Erlaubnis".


oh mein gott warum schreibe ich das überhaupt :(
:D

53

21.06.2004, 19:17

also ich kenn nen kumpel der ist in so nem historischen ritterverein.
also so schwerter egal welcher art die man in nem normalen waffengeschäft kaufen kann sind meist nur "zierschwerter" und falls jemand gedenkt auf irgendwas einzuschlagen sind sie sofort hin(meistens bricht der griff oder ein vorderes stück der klinge ab :D ).
schwerter die etwas aushalten geschliffen sind und ständige pflege erfordern (selbst showkampfschwerter) gibts nur bei ganz bestimmten adressen und kosten ausserdem noch ein schweinegeld.
ich kann mir daher nicht vorstellen das so ein 0815 ding ausm waffenladen irgendwelche beschränkungen hat. sicher verletzen oder töten kann ich selbst mit so einem ding einem aber das geht mit nem stück holz oder einem auto auch ...

54

21.06.2004, 19:29

Zitat

Original von SC_Yamashiro
Andererseits: Es liegt ja immer an dem, der durchknallt, und nicht an der Waffe an sich.


Im wesentlichen hast du recht - nur wenn man die Waffe erstmal da ist, kann das in Extremsituationen aus einem einigermassen glimpflich ablaufenden Konflikt eine Katastrophe machen. Ob nun Einbrecher auf frischer Tat ertappt, Betrug vom Ehepartner, plötzliche Entlassung oder ähnliches - die Verführung wäre jedes Mal gross, das ganze mit dem Schwert zu beantworten, vor allem wenn man sonst nicht viel tun könnte. ?(

55

21.06.2004, 20:00

also wenn ich heimkäme und 2-3 einbrecher ständen in der wohnung wär ich froh ne waffe zu haben...

56

21.06.2004, 20:08

Darum gehts ja, hättest du ne Pistole oder nen Katana, dann würde die Situation womöglich eskalieren.

Hättest du garnix, würdest du weglaufen.

57

21.06.2004, 20:19

Zitat

Original von ]I[Michi
also wenn ich heimkäme und 2-3 einbrecher ständen in der wohnung wär ich froh ne waffe zu haben...


Die sind in erster Linie da, um die Wohnung auszuräumen, nicht um die Bewohner zu verletzen oder umzubringen. Es wäre auch nicht die cleverste Lösung, sich mit dem Schwert auf sie zu stürzen, entweder sie überwältigen dich und sind dann entsprechend gereizt - oder du musst ein paar schwere Körperverletzungen begehen, um sie schnell zu neutralisieren, eventuell lassen sie sich vom hingehaltenen Schwert allein nicht einschüchtern.

Besitz ist ersetzbar, Gesundheit nicht - deswegen hilft das Schwert meistens nicht. Wenn die Einbrecher skrupellos genug sind, jeden Zeugen zu ermorden, sind sie auch entsprechend bewaffnet - was willst du mit einem Katana gegen zwei, drei Pistolen?

58

21.06.2004, 20:56

..starkes post sheep...!

59

21.06.2004, 20:56

Zitat

Wenn die Einbrecher skrupellos genug sind, jeden Zeugen zu ermorden, sind sie auch entsprechend bewaffnet - was willst du mit einem Katana gegen zwei, drei Pistolen?


noch nie einen jet li film gesehn? :D :D

60

21.06.2004, 20:57


:D

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (21.06.2004, 20:58)