Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »MotE_Falcon« (21.06.2004, 13:11)
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Original von SC_Yamashiro
Naja, sicher ist das ne Waffe....![]()
Ich hab mir neulich hier das Katana gekauft und noch son kleines Tanto dazu. Die sind auch scharf, das Schwert schärfer als das Tanto, und das kriegt man problemlos geliefert bei Altersnachweis Ü18.
[...]
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Original von Kruemelmonster
Wurfsterne (Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.3.3 WaffG) sind verboten
Dies betrifft aber nur sternförmige Wurfwaffen. Bo-Shuriken (Wurfpfeile) fallen nicht unter dieses generelle Verbot.
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Original von fast_nefastus
da ich in deutschland bisher von keinem größeren sushi-geschnipsel an ungescholtenen bürgern gehört hab, nehme ich mal an der ist in die usa ausgewandert (wollte er immer schon hin, da er die recht freizügigen waffengesetze der us-amerikaner besonders mochte).
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Original von SC_Yamashiro
Die verursachen keine Probleme. Die beheben sie...![]()
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Original von Kruemelmonster
Erlaubnisfrei bedeutet, dass man folgende Voraussetzungen erfüllt:
- das 18. Lebensjahr muß vollendet sein.
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Original von Kruemelmonster
- die grundsätzliche Eignung muß vorliegen.
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Original von Kruemelmonster
- der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen darf behörlich nicht verboten worden sein
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Original von Kruemelmonster
Der letzte Punkt (behördliche Verbote) bezieht sich auf Gegebenheiten, die im Versammlungsrecht geregelt sind (betrifft nur öffentliche Versammlungen (z.b. Demos) und Veranstaltungen (z.b. Strassenfeste)).
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »DIC_Thaomir« (21.06.2004, 18:10)
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Original von Kruemelmonster
"Grundsätzlich" bedeutet genau das, was Du geschrieben hast, nämlich dass die Eignung als gegeben vorausgesetzt wird. Trotzdem ist dies eine geschriebene Voraussetzung (Waffenverwaltungsverordnung), analog zur "erlaubten Gefährdung", wie sie sich z.b. im täglichen Strassenverkehr darstellt.
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Original von Kruemelmonster
Eine grundsätzliche Erlaubnis soll nur den täglichen Verkehr vereinfachen, erlaubt aber das Eingreifen und individuellen Entzug eben dieser "grundsätzlichen Erlaubnis".
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Original von Kruemelmonster
Die grundsätzliche Eignung ist zwar für die Behörden eine Eingriffsgrundlage, allerdings gehört auch z.b. alkoholisierter Zustand dazu. Ein Verkäufer kann bei Erkennung duchaus den Verkauf in Berufung auf die grunsätzliche Eignung verweigern und zwar ohne erst die Behörden rufen zu müssen.
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Original von Kruemelmonster
Eine grundsätzliche Erlaubnis soll nur den täglichen Verkehr vereinfachen, erlaubt aber das Eingreifen und individuellen Entzug eben dieser "grundsätzlichen Erlaubnis".
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Original von SC_Yamashiro
Andererseits: Es liegt ja immer an dem, der durchknallt, und nicht an der Waffe an sich.
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Original von ]I[Michi
also wenn ich heimkäme und 2-3 einbrecher ständen in der wohnung wär ich froh ne waffe zu haben...