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31

21.05.2004, 18:00

hm muss nachschaun,war imo innerhalb der ortschaft
werd morgen ma n bekannten fahrlehrer kontaktieren und wenn nötig auch noch mein anwalt
aber bin zuversichtlich diesem menschen ein bsichen ärger zu bereiten :D

32

21.05.2004, 18:11

ist es das wert?

33

21.05.2004, 18:16

holger, seh es doch einfach ein, dass du nen saublödes Arschloch bists

34

21.05.2004, 18:18

haste schiss ralph? haste wieder zugeschlagen?^^ :D

35

21.05.2004, 19:17

lichthupe ist nötigung, afaik.

36

21.05.2004, 20:01

Zitat

Original von DRVC_Kessel
lichthupe ist nötigung, afaik.


Nein

37

21.05.2004, 20:12

Zitat

ich zwinge ihn nicht langsam zu fahren,ich fahre mit max geschwindigkeit,er dürfte gar nicht schneller fahren?


Schwachsinn
Du darfst ihn nicht behindern
Wenn du dich an die 70 halten willst dann verdrück dich auf die rechte spur

Rechts Überholen darf man afaik nur bis max. 80 kmh
danach ist rechts überhol verbot !

38

21.05.2004, 20:32

Hab in der StVO gestöbert (aus verkehrsportal.de)

Zitat

§1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Dagegen hat er wohl verstoßen ;)
Ob Du ihn behinderst indem Du Dich (fast) an die Geschwindigkeitsbegrenzung hältst... aber Rechtsfahrgebot gilt halt.

Zitat

§2
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.


Dagegen hast Du verstoßen.

Zitat

§5
(1) Es ist links zu überholen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.


Wenn er`s übertreibt verstösst er aber wohl gegen §1.

Zitat

§41 Vorschriftszeichen
Zeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.


Tja, beide zu schnell - er deutlich Du bisschen. Könnt euch gegenseitig anzeigen :)

So Sachen wie "Rechts darf man bis 80 km/h überholen" etc.. hab ich nicht gefunden. Bei einer stehenden oder langsam fahrenden (Stau!?) Fahrzeugkolonne auf der linken Spur darf man rechts langsam + vorsichtig vorbeifahren.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »P_f_E_Murray« (21.05.2004, 20:36)


39

21.05.2004, 21:05

Zitat

So Sachen wie "Rechts darf man bis 80 km/h überholen" etc.. hab ich nicht gefunden. Bei einer stehenden oder langsam fahrenden (Stau!?) Fahrzeugkolonne auf der linken Spur darf man rechts langsam + vorsichtig vorbeifahren.


Das meinte ich damit

das gilt aber nur bis 80 km/h
klar kann man nicht immer einhalten vorallem bei starkem verkehr auf der autobahn da kanns schonmal sein das die rechte spur schneller ist als die linke

Mann sollte in Deutschland mit den StVo mehr als zufrieden sein
Man darf schnell fahren etc
Die strafen sind sehr gering

Wenn man im gegenzug die nachbarländer so sieht
geschwindigkeitsbegrenzungen und vorallem strafen junge junge

Evil_AoEGoD_NG

unregistriert

40

21.05.2004, 21:07

Ja du behinderst den !!! Bei 70max ist locker auch 85 drin.... :P

41

21.05.2004, 21:19

da sind sogar 130 km/h drin

42

21.05.2004, 21:23

Da iss auch noch mehr drinn ^^

Wo kein Kläger da kein Richter

43

21.05.2004, 21:28

Zitat

Original von _JoD_Dragon
Da iss auch noch mehr drinn ^^

Wo kein Kläger da kein Richter


das heisst aber noch nicht das es deswegen erlaubt ist :rolleyes:

44

21.05.2004, 21:48

Hab ich das irgendwo erwähnt ?

45

21.05.2004, 21:52

Andauerndes Hupen oder Blinklicht

Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.

46

22.05.2004, 10:11

Wenn es Innerorts mit 70 km/h Tempolimit war, hast gewonnen. Vor einer Kreuzung hätte ja auch sein können, dass du links abbiegen wolltest oder ich gehe auch immer auf links, wenn ich sehe, dass sich rechts viele Autos stauen. Geblitzt wird immer erst ab ca. 10 km/h mehr. Also wenn du so 10-20 km/h zuschnell fährst wie die meisten, dann passiert nicht viel. Es sei denn es war in der Tempo-30-Zone oder einer Spielstrasse. Bin auch schon in der Stadt mit 11 km/h mehr laut meinem Tacho am Blitzgerät vorbei und nix war, obwohl es an war.

Wenn es auf Autobahn ohne Limit war hast verloren.

So einfach ist es. Belästigung/Nötigung käme ja auch noch dazu, was der gemacht hat.

Aber wegen so Pipifax, würde ich mich nicht aufregen. Vielleicht ist der Spastiker oder hat sonst wie einen Schaden. Wenn er so weitermacht, dann wird es ihn irgendwann auch so mal treffen.

Was mich bei solchen Situationen auch meist ärgert, dass ich nicht die richtige Antwort parat habe. Der müsste nämlich dann vor Wut platzen. Wenn schon, denn schon ... :evil:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nam« (22.05.2004, 10:13)


47

22.05.2004, 11:08

Ich hab ihn angegrinst und "70" gesagt.

Werde da hernach vorbeifahren udn abchecken ob es innerorts war.
Und spielt doch keine Rolle ob innerorts vor Kreuzung oder nich,innerorts darf ich mir meine Fahrbahn frei wählen.

Vll noch ne Frage: Selbst wenn ich gegen das rechtfahrgebot vertossen hätte,was würde mir da,als jmd in der Probezeit passieren?

Zitat

holger, seh es doch einfach ein, dass du nen saublödes Arschloch bists


Ja machmal glaub ich das echt.... :D

DaltS_Nero

unregistriert

48

22.05.2004, 11:18

Auch wen du in der Probezeit bist musste ein Punkt Kasieren um in die Nachschulung zu MÜSSEN ?( (geldstrafen sind Bumbs wen de nicht jede woche eine Kassierts) .
Aber Aussage gg Aussage im Zweifel immer für den Angeklagten :P (wen keine Weiteren Zeugen ) . Wen er dich Anzeigt ist er selber der Arsch :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TEW_NERO« (22.05.2004, 11:22)


DaltS_Nero

unregistriert

49

22.05.2004, 11:20

doppelpost :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TEW_NERO« (22.05.2004, 11:21)


50

22.05.2004, 12:29

Wenn bei dem Typen jetzt noch seine Frau mit drinnen gesäßen wäre,dann würde jedoch weiterhin Aussage gegen Aussage stehen?

DaltS_Nero

unregistriert

51

22.05.2004, 12:45

Dann sind 2 vs 1 und ich weiss aber nicht genau ob Familien Angehörige als Zeugen angehört werden !
Vieleicht sass deine "Frau ja auch dabei :) . (musste sie nur gut impfen )
Aber es ist ja nichts Passiert wen er dich anzeigt wird das verfahren zwecks minderwertigkeit Eingestellt .
Und um dir unötig stress zu bereiten würde ich auch keinen Anzeige machen und mal alles auf dich zukommen lassen , und dem Anwalt mal Befragen oder mal bei den Cops nachfragen :D und aus der sicht eines "3" die sachlage schildern  8) .

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »TEW_NERO« (22.05.2004, 12:47)


52

22.05.2004, 12:54

Wie gesagt er zeigt mich sicher nicht an,das würde dann unendliche Dummheit zeigen,obwohl.....ich hab mich schon immer gefragt wie dumm Menschen eigentlich sein können und werde von Tag auf Tag überrascht.

Werde nochn bekannten Fahrlehrer kontaltieren und dann vll noch Anwalt,aber ich denke das es sicher Spass machen würde,einen weiteren Wutanfall dieses Cholerikers zu provozieren.

DaltS_Nero

unregistriert

53

22.05.2004, 12:56

Las doch den Aremn depp solche mensche gibt´s immer wider :D und die Sterben leider auch nicht aus :( :P

54

22.05.2004, 14:29

Zitat

Original von [pG]Nalfein
Wie gesagt er zeigt mich sicher nicht an,das würde dann unendliche Dummheit zeigen,obwohl.....ich hab mich schon immer gefragt wie dumm Menschen eigentlich sein können und werde von Tag auf Tag überrascht.

Werde nochn bekannten Fahrlehrer kontaltieren und dann vll noch Anwalt,aber ich denke das es sicher Spass machen würde,einen weiteren Wutanfall dieses Cholerikers zu provozieren.


ja, der Spassfaktor ist das Eine. Das Andere ist aber, dass du nicht weisst wie verrückt der wirklich ist. Wie geshcrieben, wenn er psychisch krank ist, dann hast du mit ihm vielleicht auf ewig Stress und kannst kaum was machen, solange es nicht total extrem wird.

Und dann noch was zu der Lichthuperei. Ein kleines Zeichen darf schon sein. Man verständigt sich ja auch mal so im Strassenverkehr mit Lichtsignal oder Handzeichen.

Aber auf keinen Fall darf er zu dicht auffahren. Denn dann ist es wirklich Nötigung ab einem bestimmten Abstand und wenn was passiert dann geht es weiter mit dem Strafrecht.

Mach dir wegen dem keinen Kopf. So Situationen gibt es immer mal wieder. Ich wollte mal mit meinem alterschwachen Auto ein schnelleres Auto überholen und dann kam ein Berg. Der hat mich nimmer reingelassen und hinten kam so ein Raser, der nicht das nicht gecheckt hat. Der ist dann total ausgeflippt mit Lichthupe und zu guter Letzt hat er mich noch zur Rache als ich rechts war mit ner halben Vollbremsung ausgegebremst.

Leider gibt es in D. viel zuviele Idioten. Es gab dazu mal eine Doku im Dritten "Krieg auf der Autobahn". Das fehlende Tempolimit und die PS-Protze sind schlecht die Rücksichtnahme der Autofahrer hier in D.

In USA darf man übrigens rechts und links überholen. Es gelten strenge Tempolimits. Da sind die Verkehrsteilnehmer schon rückssichtsvoller. Ausnahme ist natürlich NY. Aber Autoverkehr in Grosstädten ist immer spezial.
Lieber Elferschiessen mit Beckham als 90 min Pomadegekicke von Ballack! :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nam« (22.05.2004, 14:30)


GEC|Milchshake

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55

22.05.2004, 17:21

Jetzt hgör aber mal auf. Jemand der sowas macht ist doch noch lang nicht psychisch gestört, ja hallo!?
Das ist halt einfach ein Depp der meint er kann sich alless erlauben.
Ich bin letztens über nen Zebrastreifen gengangen und es kam halt ein Auto und der Fahrer musste halt ganz normal abbremsen, wirklich ganz normal. Dann kurbelt der Depp plötzlich das Fenster runter und macht mich voll blöd an ... tja Deppen gitbs im Straßenverkehr genud ...

MAchen ihn fertig ;)

56

23.05.2004, 09:39

Hättest Du rechts fahren können?? Wenn ja, bist Du der Herr Oberlehrer - der meint anderen Autofahrern seine Regeln aufdrängen zu müssen (..der darf ja gar nicht schneller fahren, na dann muß ich ja auch kein Platz machen...). Für mich wäre das Nötigung.

Überlass die Belehrungen den Ordnungshütern.

Für mich habt ihr beide nichts im Straßenverkehr verloren (Oberlehrer und Choleriker hats schon genug).

Gruß
risk

57

23.05.2004, 10:20

lol!

Du hast Angst, dass er dich anzeigt? Er sollte lieber Angst haben, dass du ihn anzeigst!

In diesem Fall Lichthupe einzusetzen ist Nötigung,
§ 240 StGB. Des Weiteren ist er zu schnell gefahren. Und du hast dir gar nichts zu Schulden kommen lassen. Da hat er eben Pech gehabt, wenn du für ihn aus seiner subjektiven Sicht zu langsam warst. Das ist sein Problem, aber nicht deines.

58

23.05.2004, 11:03

Lichthupe: darf zum Ankündigen eines Überholvorganges aus gebührendem Abstand benutzt werden


Rechtsfahrgebot: wenn eine rechtere Spur zur Verfügung steht, muss auch diese benutzt werden (vorrausgesetzt gleiche Richtung, kein Abbiegen und nicht hoffnungslos überfüllt,.......etc)


Solche Verkehrsflußbehinderer sollten gleich wieder den Lappen abgeben, da sie offensichtlich mal wieder nicht in der fahrschule aufgepasst haben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Syndicate« (23.05.2004, 11:04)


59

23.05.2004, 11:55

Mal langsam: Es war innerorts,demnach unterliege ich nicht dem Rechtsfahrgebot.Und ich sehe deshalb auch keinen Grund einem raser den Weg freizumachen.Schließlich möchte ich meine Umwelt schützen :D

Oberlehrer lol rhetorisch sehr anspruchsvoll udn überzeugen ^^

Danke an alle für die Hilfe,setz mich am Dienstag noch mit nem Anwalt in Verbindung und dann geht der Spass los,so überlasse ichs ja doch noch den "Ordnungshütern"... :)

60

23.05.2004, 12:42

Zitat

Wenn ja, bist Du der Herr Oberlehrer - der meint anderen Autofahrern seine Regeln aufdrängen zu müssen (..der darf ja gar nicht schneller fahren, na dann muß ich ja auch kein Platz machen...).


Zitat

Mal langsam: Es war innerorts,demnach unterliege ich nicht dem Rechtsfahrgebot.Und ich sehe deshalb auch keinen Grund einem raser den Weg freizumachen.


Merkst du was ?