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ich zwinge ihn nicht langsam zu fahren,ich fahre mit max geschwindigkeit,er dürfte gar nicht schneller fahren?
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§1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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§2
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
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§5
(1) Es ist links zu überholen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
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§41 Vorschriftszeichen
Zeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »P_f_E_Murray« (21.05.2004, 20:36)
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So Sachen wie "Rechts darf man bis 80 km/h überholen" etc.. hab ich nicht gefunden. Bei einer stehenden oder langsam fahrenden (Stau!?) Fahrzeugkolonne auf der linken Spur darf man rechts langsam + vorsichtig vorbeifahren.
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Original von _JoD_Dragon
Da iss auch noch mehr drinn ^^
Wo kein Kläger da kein Richter
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nam« (22.05.2004, 10:13)
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holger, seh es doch einfach ein, dass du nen saublödes Arschloch bists
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TEW_NERO« (22.05.2004, 11:22)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »TEW_NERO« (22.05.2004, 12:47)
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Original von [pG]Nalfein
Wie gesagt er zeigt mich sicher nicht an,das würde dann unendliche Dummheit zeigen,obwohl.....ich hab mich schon immer gefragt wie dumm Menschen eigentlich sein können und werde von Tag auf Tag überrascht.
Werde nochn bekannten Fahrlehrer kontaltieren und dann vll noch Anwalt,aber ich denke das es sicher Spass machen würde,einen weiteren Wutanfall dieses Cholerikers zu provozieren.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nam« (22.05.2004, 14:30)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Syndicate« (23.05.2004, 11:04)
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Wenn ja, bist Du der Herr Oberlehrer - der meint anderen Autofahrern seine Regeln aufdrängen zu müssen (..der darf ja gar nicht schneller fahren, na dann muß ich ja auch kein Platz machen...).
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Mal langsam: Es war innerorts,demnach unterliege ich nicht dem Rechtsfahrgebot.Und ich sehe deshalb auch keinen Grund einem raser den Weg freizumachen.