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Original von Sheep
Streitwert sind angeblich 10,000€ für das Stück (nehme mal ein Gericht würde das etwas vernünftiger sehen?).
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Die sollen erst einmal nachweisen wann und welche Lieder unter welcher IP unter Verwendung des Clients gedownloadet wurden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (02.03.2008, 10:27)
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Original von Yen Si
Hat Coyo das nicht letztes Jahr durchgemacht?
Da müsste er sich ja zwangsläufig mit auskennen.
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Original von Chevron
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Original von Sheep
Meinungen und Vorschläge?
Bei nur *einer* heruntergeladenen MP3 wird das eh keinen Staatsanwalt interessieren (beim Anbieten von MP3s sähe das evtl. aber anders aus).
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_JoD_Dragon« (03.03.2008, 10:25)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »plexiq« (03.03.2008, 11:02)