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1

03.01.2012, 23:27

Allgemein Youtube ....

Ein paar Fragen zu youtube.

1) Ist das Programm DVD Video Soft für den Download von Musik bei yt zu empfehlen?
2) Ist der download mit diesem Programm vergleichbar illegal wie download von torrent. oder rapidshare Dateien?
3) Downloaden tut das Programm wohl im mp4 Format um diese in mp3 umzuwandeln müsste Transfer in I Tunes reichen oder?

Danke schon mal.
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

2

03.01.2012, 23:39

Soweit das Video, das du dir kopierst, offensichtlich ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers hochgeladen wurde, ist auch der Download von YouTube strafbar.
Zumindest bei aktuellen Musikvideos und Sportclips dürften daran keine Zweifel bestehen.

3

03.01.2012, 23:40

Jdownloader bietet dir 3 oder 4 Formate zum DL an, darunter mp3
Ah übrigens, wer Angst davor hat beim Download von Youtubevideos nackig gemacht zu werden, sollte sich seine Aluhüte konsequenterweise auch selber bauen, man weiß ja nie,,

Zitat

"I played a game vs edie where he asked me for save and eixt cause he "deleted tc". SO i did save. I checked rec and saw he lost 2 vils on boars (and he lost his scout). He didnt even bother to "delete his tc to at least make a better lie."

SIM_Hexe_S

Erleuchteter

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Wohnort: Taunusstein

Beruf: GER

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4

03.01.2012, 23:55

................................................................ believing I had supernatural powers I slammed into a brick wall.......

Life is uncertain. Eat dessert first!!!



Hexe@job:  8) . . .MietBAR auf Facebook

5

04.01.2012, 01:25

hatte da auch mal gesucht. kopier mal ne antwort

Zitat

Zitat

§ 53 Urheberrechtsgesetz
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Weiter gilt

Zitat

§ 54 Urheberrechtsgesetz
Vergütungspflicht
(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.
und

Zitat

§ 54h Urhebrrechtsgesetz
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
(1) Die Ansprüche nach den §§ 54 bis 54c, 54e Abs. 2, §§ 54f und 54g können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Wie ist das nun mit YouTube/Google?
YouTube sperrt zwischenzeitlich diverse Videos, mit dem Hinweis, die Rechte für Deutschland würden nicht vorliegen. Hintergrund ist, dass die 2007 zwischen YouTube/Google und der GEMA geschlossene Vereinbarung am 1.4.2009 ausgelaufen ist und die Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen sich hinziehen.

Der Download von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen ist nach § 53 I UrhG nicht erlaubt. Wie ist das nun mit aktuellen Charthits, die von den Musikfirmen bei YouTube als Promostücke veröffentlicht werden?

Die sind dort mit Wissen und Einverständnis der Rechteinhaber gepostet. Das Anhören derselben ist legal. Ich denke da sind alle im Forum mit einverstanden.

Wie ist das mit dem Aufnehmen derselben, um die Lieder z.B. auf den eigenen iPod zu kopieren.
Die YouTube AGB's (Ziffer 6.1 k) sagen, es sei nicht erlaubt.
Doch stehen diese AGB's damit in Widerspruch zu § 53 I UrhG. Wenn es so einfach wäre, das Recht auf eine Privatkopie auszuhebeln, dann wären die Plattenfirmen vor Jahren bereits darauf gekommen und hätten ihren Platten und CD's ellenlange AGB's beigefügt.
Nein, Spaß beiseite, die AGB-Klausel steht in Widerspruch zu in Deutschland geltendem Recht und § 53 I UrhG geht in soweit auch vor. Heißt konkret, die AGB's sind, soweit sie § 53 I UrhG widersprechen, unwirksam.

Aber das ist auch kein Problem. Schließlich hat die GEMA einen Anspruch gegen Google auf angemessene Vergütung für die durch die User gemachten Privatkopien. Dass die GEMA diesen Anspruch derzeit noch nicht durchgesetzt hat, weil sie sich mit Google noch nicht geeinigt hat, ändert nichts am Recht auf Erstellung einer Privatkopie.

Wie ist das mit sonstigen Musikvideos, die bei YouTube angeschaut werden können. Da kommt die Sperre von einzelnen Videos ins Spiel. § 53 I UrhG verbietet den Download von offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen.

Kann man sagen, alles, was von Google nicht gesperrt ist, ist auch nicht offensichtlich rechtswidrig?
Ich neige dieser Auffassung sehr stark zu, schließlich ist es ein Leichtes für Google, als verantwortlichem Betreiber, festzustellen, für welche Lieder YouTube/Google die Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung hat und für welche Lieder nicht. Auch ist es unproblematisch möglich festzustellen, welche Lieder einzelne User wirklich hochladen. Es sei nur auf Services wie Midomi hingewiesen, die nur einige Takte eines Liedes benötigen, um dieses sicher zu identifizieren.

Wie ist das mit der Weitergabe? Die Kopie von der Kopie. Ich wäre vorsichtig!
Es gilt § 53 Absatz 6 UrhG

Zitat

Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Die Erstellung von bis zu 7 Kopien einer Vorlage ist immer noch erlaubt, auch wenn diese Grenze auf eine Entscheidung aus den 50'er Jahren zurück geht. Nur Sie müssen im Fall des Falles nachweisen, dass es wirklich nicht mehr als 7 Kopien waren, die von der Vorlage erstellt wurden.

7

05.01.2012, 12:17

Ok danke für die Tipps. Wer soll da noch durchsteigen!? Was ist mit Konzertmitschnitten, via Handy z.B.? Rechtliches Eigentum?
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

8

05.01.2012, 12:36

Ah übrigens, wer Angst davor hat beim Download von Youtubevideos nackig gemacht zu werden, sollte sich seine Aluhüte konsequenterweise auch selber bauen, man weiß ja nie,,
:bounce: :bounce: :bounce:

9

05.01.2012, 12:38

Wie erwähnt, jD find ich da perfekt. Entweder nur mp3 oder Video. Je nach Angebot kannste auch die Auflösung auswählen.

10

05.01.2012, 19:32

ich benutze auch seit einigen jahren den
Free YouTube to MP3 Converter von dvdvideosoft


klappt eigentlich super, man kann ja auch allerhand codec-formate einstellen

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