Harle ist mal wieder eine Spaßbremse
§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
§ 17 Verbreitungsrecht
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes
mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
Somit stellen wir fest:
1. Stimmt der Urheber zu. Uploaden was das zeug hält.
2. Stimmt derselbe nicht zu. Hast du immer noch ZWEI Möglichkeiten.
Bei der ersten lädst du es hoch und es passiert nichts
oder
du lädst es hoch und es greift die neue/alte
Content-ID
dann hast du aber immernoch DREI Möglichkeiten....
1. Inhalt wird geblockt/gelöscht
2. der Urheber klatscht dir Werbung vor deinen Upload
oder
3. du wirst verklagt.
P.S: Ich fordere eine Verwahnung aus bekannten Gründen.