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SIM_Hexe_S

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  • »SIM_Hexe_S« ist der Autor dieses Themas

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1

13.07.2011, 12:48

Vertragsänderung per Mail

Ich hab von meinem Provider (da Name, genannter Tarif und Kundennnummer korrekt sind, denke ich es ist kein Fake) eine Mitteilung bekommen, daß mein Homepage-Paket automatisch umgestellt wird, wenn ich nicht innerhalb von vier Wochen Einspruch erhebe. Habe meine aktuellen Daten nicht im Kopf, aber ich glaube, es ist mit einer Preiserhöhung verbunden. Das müßte ich noch rauskramen.

Was ich mich aber prinzipiell frage, ist sowas überhaupt rechtlich zulässig? So eine Mail wäre bei mir fast im Spamordner oder Papierkorb gelandet, da ich von meinem Provider gelegentlich Werbemails bekomme, die mich nicht interessieren und die ich ungelesen lösche. Wenn ich schon nen automatischen Filter gesetzt hätte, hätte ich die Mail nie gesehen. Und die Umstellung hätte ich erst mit der nächsten Rechnung -wenn überhaupt- bemerkt, da die auch nicht mit der Post kommen.
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2

13.07.2011, 13:03

Hängt in erster Linie vom ursprünglichen Vertrag ab: wenn dort für Änderungen nur Textform vereinbart ist, reicht eine E-Mail, wenn dort Schriftform steht, dann nicht.
Ansonsten hängt die Wirksamkeit einer solchen Klausel auch von der Qualität der Änderungen ab, die von ihr erfasst sind.. die Details habe ich aber nicht im Kopf.

nC_eru

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3

13.07.2011, 21:02

Vor ein paar Monaten wurde es in Deutschland erlaubt eine ganze Menge solcher Sachen per Mail zu senden die dann auch rechtskräftig sind. Kann die Quelle leider nicht mehr angeben, weil es wie gesagt paar Monate her ist, aber stand damals bei Heise.

4

13.07.2011, 21:04

Die Mail hab' ich auch bekommen... :pinch:


5

15.07.2011, 20:42

Du kannst der Änderunga ber widersprechen. Meist lassen dich die Provider dann im alten Paket, da die dich als Kunden doch nicht verlieren wollen.

Solche Preiserhöhungen versucht 1&1 schon öfters mal durchzusetzen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Comadevil« (15.07.2011, 20:49)


SIM_Hexe_S

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6

16.07.2011, 14:57

Naja, mir ging's nicht unbedingt um das Paket. Ich werd wenn es ne Preisänderung ist widersprechen.

Ich hab mich halt gefragt, ob sowas rechtlich wasserdicht ist. Man kriegt heute so viel Spam und ich hätte es auch fast übersehen. Und dann ne Änderung ansetzten, wenn der Kunde, der es vielleicht gar nicht wahrnimmt, nicht selbst aktiv wird und widerspricht finde ich reichlich zweifelhaft. Wenn sie es wenigstens so handhaben würden, daß man explilzit zustimmen muß, wär das was anderes.
Es gibt doch vergleichbare Fälle, zum Beispiel wenn ich mich recht erinnere darf die Anforderung eines Newsletters bei Anmeldeformularen nicht standardmäßig vorausgewählt sein.... war da nicht was? Und der Provider darf einfach den Kunden etwas unterjubeln und kommt damit notfalls vor Gericht durch?
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7

16.07.2011, 22:34

Das ist ja kein Newsletter oder Werbung, sondern eine Änderung des Vertrages. Und du hast den AGB, in denen das mit der Textform (also email möglich) steht, bei Abschluss des Vertrages zugestimmt, also können sie dir ne Mail zuschikcen. Warum die Mail gültig ist, hat Toblu ja schon oben erklärt.

Genauso muss dir der Stromanbieter oder dein Telefonanbieter Änderungen des Vertrages mitteilen, die das aber noch häufig per Post machen.
Da dies eine einseitige Änderung des Vertrages ist, hast du 4 Wochen Zeit zu widersprechen. Wenn du widersprichst, dann läuft der Vertrag wie gehabt weiter. Dann kann es aber deinem Anbieter einfallen, dir gemäß den AGB-Fristen zu kündigen.