Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

04.07.2011, 14:18

Rechtsfrage - Verkehrsstrafrecht

Die Fakten:

Bin am WE im Nebenjob LKW gefahren wie schon sehr oft in letzter Zeit.
Stumpferweise bin ich immer aufgrund meines Altes (Ü30) davon ausgegangen dass ich den Klasse III Führerschein habe
und somit ein 7,5 Tonnen Gerät kein Problem ist. (Dummheit schützt vor Strafe nicht, kann ja auch mal auf meinen Führerschein gucken! :stupid: )
Jetzt hatte ich einen Unfall. Schaden nur bei mir, keine Zeugen, kein Fremdschaden. Trotzdem habe ich natürlich die Polizei gerufen.
Diese stellte dann fest über Funk, da ich meinen Führerschein nicht dabei hatte, dass ich gar keinen LKW fahren darf. ;(
Zu Hause prüfte ich dieses und tatsächlich ich habe mich geiirt. Mein Umfeld (Mein Chef) ebenfalls. Wir haben halt beide falsch gerrechent
weil ich meinen Führerschein erst mit 24 gemacht hatte und somit die alte Regelung um 1,5 Jahre verpasst habe. :thumbdown:

Werde meinen Führerschein jetzt bei der Dienstelle vorlegen müssen. www.google.de macht mir etwas Angst was die Bestrafung angeht.

Von Freiheitsstrafe :rolleyes: über Führerscheinentzug von 6 :!: :!: :!: Monaten ist hier so ziemlich Alles an Horrormeldungen drin was geht.

Ich weiss, dass Dummheit bestraft gehört aber ich wollte ja keinem was. Was habe ich wohl zu erwarten ?

Danke für ein Feedback.
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

3

04.07.2011, 14:24

Danke Dir. Den § kenne ich, aber ich hoffe mir Chancen dass ich den Vorsatz irgendwie wegargumentieren kann.
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

4

04.07.2011, 15:10

naja wird dann im besten fall wohl als fahrlässigkeit von dir ausgelegt, also abs. 2

5

04.07.2011, 16:45

Ich würde wohl mit einer mittleren Geldstrafe nach Abs. 2 rechnen. Freiheitsstrafe droht dir mit Sicherheit nicht, wenn du dir ansonsten nichts hast zu Schulden kommen lassen.

6

04.07.2011, 16:49

Ich hatte den Führerschein in meinen 11 Jahren schon leider zweimal weg. Einmal wegen

zu nahem auffahren und einmal wegen zu schnellen Fahrens ! *schäm Wird das aufgerechnet ?
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

7

04.07.2011, 17:40

Sich vllt. überlegen, ob Auto fahren das richtige für einen ist oder man doch lieber Bus fährt :>

8

04.07.2011, 17:44

das hilft mal gar nicht ! :)
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

9

04.07.2011, 17:54

er wollte damit nur sagen es ist nicht so schlimm wenn dein führerschein jetzt ein paar monate weg ist, weil du ja ohnehin einfährst

10

04.07.2011, 21:18

Das ein Verstoß nach § 21 StVG vorliegt ist klar. So wie du die Sache schilderst, wird man vermutlich eine Fahrlässigkeitstat annehmen und ist damit bei § 21 Abs. 2 Nr.1 StVG.

Laut meiner Liste von der StA gibts im Regelfall bei Ersttätern, welche aber mehrmals ohne Fahrerlaubnis gefahren sind

eine Geldstrafe von 30 TS sowie eine Sperre (Führerscheinentzug) von 6 Monaten

Bei Fahrlässigkeit könnte der Strafrahmen gesenkt werden.

Das hier allerdings:



Ich hatte den Führerschein in meinen 11 Jahren schon leider zweimal weg. Einmal wegen

zu nahem auffahren und einmal wegen zu schnellen Fahrens ! *schäm Wird das aufgerechnet ?


kann ganz krass strafschärfend sein. Wie lange ist der letzte Führerscheinentzug her? Nach ein paar Jahren fallen diese Sachen nicht mehr so ins Gewicht. Kann man aber alles pauschal nicht sagen. Das ganze ist dann ne Abwägung des gerichtes. Aber so in der obigen Größenordnung wird es ausfallen. Um das Fahrverbot kommste aber wohl nicht rum. Erst recht nciht, nachdem du schon 2x den Führerschein weg hattest^^.

---

Du musst mal abwarten was die Staatsanwaltschaft beantragt. Daraufhin kannst du dann immernoch Einspruch einlegen. Wenn die StA eine Fahrlässigkeitstat annimmt, würd ich versuchen Einspruch einzulegen, um die Sache nach § 153 a StPO gegen Geldauflage einstellen zu lassen. Das kann bei einer derartigen Fahrlässigkeitstat unter Umständen möglich sein.

11

05.07.2011, 00:01

Ich hatte den Führerschein in meinen 11 Jahren schon leider zweimal weg. Einmal wegen

zu nahem auffahren und einmal wegen zu schnellen Fahrens ! *schäm Wird das aufgerechnet ?
Nein, das gibt Mengenrabatt :thumbsup:
"Leidet ein Mensch an einer Wahnvorstellung, so nennt man es Geisteskrankheit. Leiden viele Menschen an einer Wahnvorstellung, dann nennt man es Religion." [Robert M. Pirsig: Zen und die Kunst, ein Motorrad zu warten]

Wenn man ein Unternehmen wieder auflöst, ist man doch mit diesem Unternehmen nicht gescheitert. Das ist man nur bei einer Insolvenz.

nC_Bogo

Meister

Beiträge: 2 223

Wohnort: Schleswig-Holstein

Beruf: GER

  • Nachricht senden

12

05.07.2011, 00:14

das gibt bestimmt n jahr age verbot.

13

05.07.2011, 08:39

Danke Lizzard

Der letzte Führerscheinentzug ist jetzt cirka 2,5 Jahre her der erste war hmmm vor cirka 8 Jahren würde ich sagen, vielleicht auch 9 Jahre.

Der letzte war auch super DÄMLICH ! es war die ganze Zeit 100 kmh und ich habe einfach gepennt. Wegen 2 Bauernhäuser ist auf 70 dann auf 50 reduziert worden.

Danach wieder 100 kmh. ich bin natürlich 110 durchgeballert und habe schön gesungen im Auto ! :(

Eine Mischung aus Pech und absoluter Dummheit aber kein Roudie würde ich sagen.

6 Monate Führerschein weg wäre der KILL !!!!!!! :(
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

14

05.07.2011, 13:04

Schaden nur bei mir, keine Zeugen, kein Fremdschaden. Trotzdem habe ich natürlich die Polizei gerufen.
Naja immerhin dadurch dass du von dir aus die Polizei (nichtsahnend) gerufen hast dürfte es etwas leichter sein sie zu überzeugen dass es nur fahrlässig war^^

15

05.07.2011, 13:06

Als Richter würde ich sagen: Sie dachten Sie kommen so damit durch da sie keinen Führerschein dabei hatten

und in der Hofnnung die Polizei verfolgt das nicht nach --- gibt so Richter denke ich .. :)

Aber Recht hast das ist ein kleines Argument für mich ...
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

]DEAD[ seppL

Fortgeschrittener

Beiträge: 397

Wohnort: Bayern

Beruf: GER

  • Nachricht senden

16

05.07.2011, 13:29

Als Richter würde ich sagen: Sie dachten Sie kommen so damit durch da sie keinen Führerschein dabei hatten
Das würde ich ihm als böswillige Unterstellung zurückfeuern. Gerade der Richter darf sowas net sagen ^^

17

05.07.2011, 14:08

Wieso ruft man eigentlich die Polizei, wenn es weder Zeugen noch Fremdschäden, d.h. keine Streitereien gibt?

18

05.07.2011, 14:33

hört sich jetzt doof an aus meinem Mund aber ist Gesetz. :)
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

19

06.07.2011, 10:32

also denke auch, die Tatsache, dass Du die Bullen gerufen hast sollte dir auf jeden Fall deine Fahrlässigkeit unter streichen und Vorsatz absolut ausschließen.

Denke auch, dass vorallem aufgrund deiner Vorbelastungen definitiv der Lappen länger weg is.

wie kann man eigentlich so hohl sein ?( Du musstest doch selber wissen, dass du deinen führerschein erst so spät gemacht hast. tust mir echt leid. kann mir vorstellen wie du dich geärgert hast...:-(

20

06.07.2011, 10:34

Nun ja ich irre mich um EIN verdammtes Jahr. Dachte ich habe Ihn mit 23 gemacht habe ihn aber gott weiss warum erst mit 24 gemacht.
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

21

06.07.2011, 22:00

ja mist. alles falsch gemacht.jetzt musst ja eh erstmal abwarten. anwalt kann dann ja immernoch helfen zur not. hast verkehrsrechtschutz?

22

07.07.2011, 08:38

ja kann jetzt eh nur warten bis der Anhörungsbogen kommt , Anwalt habe ich schon, Rechtsschutz auch ...mal sehen ! :)
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

23

07.07.2011, 16:06

kann man nur good luck wünschen. aus meinen bisherigen erfahrungen mit dem lieben gericht kann ich nur sagen ich drück dir die daumen. was im gesetz steht interessiert die zum teil nen scheiß. wenn einem richter ein furz quer sitzt bist du dran.
ich hoffe das beste für dich :)

und merke: nie die bullen rufen, immer alles selbst regeln ^^ außer der andere is schuld :D

24

07.07.2011, 18:23

einige richter sind geil, mein vater wurde mal in seinem auto angefahren an einem parkplatz und der richter hatte ihn gefragt ob er "stand".

Er sagte ja, aber der richter meinte verkehrsrechtliches stehen und nicht physikalisches und dann wollten sie ihn fast noch bestrafen dafür wegen falschaussage :D

25

08.07.2011, 07:07

einige richter sind geil, mein vater wurde mal in seinem auto angefahren an einem parkplatz und der richter hatte ihn gefragt ob er "stand".

Er sagte ja, aber der richter meinte verkehrsrechtliches stehen und nicht physikalisches und dann wollten sie ihn fast noch bestrafen dafür wegen falschaussage :D
wenn er wirklich stand, steht ähm liegt die Beweislast beim Richter :D

26

08.07.2011, 07:57

War ja schon mal vor Gericht wegen zu schnellem Fahren.

Und der Richter wollte mir auch was einreden von wegen man würde auf dem Foto sehen dass ich versucht hätte den Blitzer zu umfahren !

Totler Bullshit aber sag das mal vor Gericht.

Also von wegen Mutmassungen sind nicht erlaubt. Die Richter machen zum Teil was Sie wollen. Das kann gut oder schlecht ausgehen.
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

27

08.07.2011, 14:10

da du kein sexualstraftäter/kinderschänder mit anschl. sicherheitsverwahrung bist gehts wohl eher schlecht für dich aus :/

28

08.07.2011, 14:15

ne das war ja ein anderer Mastersspieler , der kriegt ja noch nen Blumenstrauss udn darf wieder gehen ! :( :)

Naja sehe das locker, wird ne Geldstrafe werden und wenn der Führerschein halt weg ist, kann Fahrrad fragen echt gut vertragen ..
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

29

08.07.2011, 15:49

Naja sehe das locker, wird ne Geldstrafe werden und wenn der Führerschein halt weg ist, kann Fahrrad fragen echt gut vertragen ..
Irgendwie kann ich das jetzt nicht so ganz glauben........ :D

30

08.07.2011, 15:50

BEI EINER STUNDE AUSGANG AM TAG REICHT DAS FAHRRAD SCHON!!!

Ähnliche Themen