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10.01.2011, 20:38

Rechtsfrage Existenzgründung / Rechtsform / Umsatzsteuer

Weiß hier jemand Bescheid? Mit Ars Regendi bin ich mit einem Partner in einer GbR, mit Politicaltest ebenfalls aber mit einem anderen Partner. Als Bewerbungs- und Rätselautor arbeite ich freiberuflich. Jetzt möchte ich einen Spieleverlag gründen und würde dabei gerne aus Wettbewerbsgründen auf die Umsatzsteuerpflicht verzichten. Mit Ars und als freiberuflicher Autor bin ich aber bereits umsatzsteuerpflichtig. Also kurzum, als Kleinunternehmer kann man ja bei weniger als ca. 17.000 Euro Umsatz im Jahr auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten. Zähle ich da als Person als Kleinunternehmer, und damit alle Unternehmungen zusammen, oder ist jedes Unternehmen einzeln zu betrachten?

2

10.01.2011, 20:44

ich kann dir nicht helfen, aber wünsche dir viel glück und erfolg

3

10.01.2011, 21:05

Wieviel Umsatz erwartest du aus den 3 Teilbereichen?

4

10.01.2011, 22:15

Sowas kann dir doch bei einem Anruf die IHK, das Finanzamt oder das Gewerbeamt sofort sagen oder?

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

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5

10.01.2011, 22:25

jo, Finanzamt kann dir das gleich sagen. :)
soweit ich weiß (halbwissen, also nachfragen!!!) kannst du nebenberuflich selbstständig sein, bzw nebenberuflich kleinunternehmer.
schätze also mit dem verlag könntest evtl di ekleinunternehmerregelung in anspruch nehmen!

6

10.01.2011, 22:27

Wo ist Eise, wenn man ihn mal gebrauchen kann?

7

10.01.2011, 23:12

Umsatzsteuerlich kannst du als Einzelner nur ein Unternehmen haben, zb. wenn du ne Bäckerei hast und damit umsatzsteuerpflichtig bist (freiwillig oder wegen der 17500€ Umsatzgrenze) kannst du nicht nebenher als Kleinunternehmer noch irgendwas machen. Da das ganze umsatzsteuerrechtlich als ein Unternehmen zählt.

Eine GbR (oder sonstige Gesellschaft/Zusammenschluss) zählt wieder als eigenständiger Unternehmer i.S.d. UStG.

Du kannst also theoretisch mit beliebig vielen Personen je eine 2er GbR gründen und diese als Kleinunternehmer laufen lassen (§19 UStG jeweils vorausgesetzt) und selbst als Einzelperson auch noch machen was du willst.