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Wie in der Sendung ‚Fakt‘ im Ersten Fernsehen berichtet wurde, lässt die neue Konkursordnung zu – beschlossen von unseren heissgeliebten Politkern - , dass der Konkursverwalter bzw. Insolvenzverwalter die in der letzten Zeit vor der Pleite des Unternehmens gezahlten Löhne von den Mitarbeitern zurückfordern kann. Dies gilt dann, wenn die Arbeitnehmer Anzeichen dafür hatten, die Firma könnte dicht machen.
In einem von insgesamt vier Fällen wurden die Löhne von mehreren Mitarbeitern (wahrscheinlich aber von allen) zurückgefordert und es gibt bereits ein Gerichtsurteil, das tatsächlich den Arbeiter Uwe Trautmann verurteilt, etwa 3 700 Euro an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen. Der zuständige Richter argumentierte, Trautmann habe ja bereits Verspätungen in der Lohnauszahlung bemerkt, also habe er Anzeichen gehabt, die Firma stehe vor dem Ende. Wenn er dort weiterhin arbeite und Geld in Form von Lohn für diese Arbeit aus der Firma abziehe, so sei er nach dem Wortlaut der neuen Insolvenzordnung verpflichtet , dies Geld zurückzuerstatten, damit es den Gläubigern der Firma zur Verfügung gestellt werden kann.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Yezariael« (03.04.2008, 22:38)
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Original von KG_Iobates
ja klar! Richtig so. Schlecht gearbeitet => Unternehmen pleite. Da sollen doch auch mal die Verursacher grade stehen.
Gewinn und Risikobeteiligung in guten wie in schlechten Zeiten!
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so, der Anwalt hat sich zurückgemeldet. Es ist so, dass die Insolvenzverwalter das wohl versuchen können, so nach dem Motte: Wer zahlt, ist selber schuld! Das ist ja wohl eine Frechheit! Mein Freund hat mehrere Kollegen, die nicht Rechtschutzversichert sind, die hätten das Geld ja vor lauter Angst bald bezahlt, obwohl sie garnichts haben.
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Wenn ein Gläubiger weiß, dass sein Schuldner zahlungsunfähig ist, darf er kein Geld mehr von ihm annehmen.
Premse den müssen wir kalt stellen, der weiß zuviel.
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Original von Antares
Hatte genau diese Situation bei meinem ersten Arbeitgeber:
Lohn wurde erst nach Arbeitsgerichtsbesuch bezahlt, Sozialleistungen wurden gestundet, die Insolvenz war praktisch nicht mehr aufzuhalten.
Tipp: Kündigen, Selbständig machen, 6 Monate Überbrückungsgeld einsacken (= vorheriger Netto Lohn), danach Arbeitslos melden, sofort Arbeitslosengeld kassieren. -> Keine 3 Monate ohne Geld!
Antares, der überrascht war, was alles möglich ist in unserem netten Land
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Original von Erotix_Devil__
ich kann aus zur zeit eigenen erfahrungen (firma am 18.12.2007 insolvenz angemeldet) nur sagen, dass das der grösste bullshit aller zeiten ist!!!!
das insolvenzgesetzt besagt, dass betroffene 3 Monate Insolvenzausfallgeld bekommen (wird vom arbeitsamt gezahlt, in unserem falle gab es für 2 monate und entsprechende abtrittserklärungen eine vorfinanzierung über eine bank, anbgewickelt über den vorläufigen insolvenzverwalter).
es muss also einen anderen grund für die geforderte rückzahlung von 3.700 euro geben!