Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

03.04.2008, 22:29

Insolvenz Lohnzurückzahlung...

Also das wurde am 31.03 rein gestellt. Ein verfrühter Aprilscherz oder gibts das wirklich?

http://www.berlinerumschau.com/index.php…irtschaftWeiss1

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

  • Nachricht senden

2

03.04.2008, 22:36

lol

muss ein aprilscherz sein....

Zitat

Wie in der Sendung ‚Fakt‘ im Ersten Fernsehen berichtet wurde, lässt die neue Konkursordnung zu – beschlossen von unseren heissgeliebten Politkern - , dass der Konkursverwalter bzw. Insolvenzverwalter die in der letzten Zeit vor der Pleite des Unternehmens gezahlten Löhne von den Mitarbeitern zurückfordern kann. Dies gilt dann, wenn die Arbeitnehmer Anzeichen dafür hatten, die Firma könnte dicht machen.

In einem von insgesamt vier Fällen wurden die Löhne von mehreren Mitarbeitern (wahrscheinlich aber von allen) zurückgefordert und es gibt bereits ein Gerichtsurteil, das tatsächlich den Arbeiter Uwe Trautmann verurteilt, etwa 3 700 Euro an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen. Der zuständige Richter argumentierte, Trautmann habe ja bereits Verspätungen in der Lohnauszahlung bemerkt, also habe er Anzeichen gehabt, die Firma stehe vor dem Ende. Wenn er dort weiterhin arbeite und Geld in Form von Lohn für diese Arbeit aus der Firma abziehe, so sei er nach dem Wortlaut der neuen Insolvenzordnung verpflichtet , dies Geld zurückzuerstatten, damit es den Gläubigern der Firma zur Verfügung gestellt werden kann.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Yezariael« (03.04.2008, 22:38)


3

03.04.2008, 22:37

Ohne weitere Quellen halte ich das erstmal für blanken Unsinn. Wüsste gar nicht nach welchen Gesetzen das so sein sollte. Ein Mitarbeiter haftet auf keinen Fall mit seinem Privatvermögen für die Firma und solange die Löhne ordnungsgemäß gezahlt wurden, kann da auch keiner mehr nachträglich ran.

4

04.04.2008, 00:19

ja klar! Richtig so. Schlecht gearbeitet => Unternehmen pleite. Da sollen doch auch mal die Verursacher grade stehen.

Gewinn und Risikobeteiligung in guten wie in schlechten Zeiten!

5

04.04.2008, 00:29

Zitat

Original von KG_Iobates
ja klar! Richtig so. Schlecht gearbeitet => Unternehmen pleite. Da sollen doch auch mal die Verursacher grade stehen.

Gewinn und Risikobeteiligung in guten wie in schlechten Zeiten!


ich sehe da irgendwie keine Zeichen, die eine Ironie vermuten lassen. Wenns dennoch so ist, verzeihe ich Dir, ansonsten wünsche ich Dir, dass die Firma in der Du arbeitest Pleite geht und DIR genau DAS passiert.

Zum Thema: glaube nicht, dass es mit irgendeinem Gesetzt zu belegen wäre

6

04.04.2008, 10:30

das ist leider definitiv kein Scherz! Den Fall der Firma Holz-Nützel gibt es auf jeden Fall wirklich, auch mit der idiotischen Lohnrückforderung...

7

04.04.2008, 10:43

Naja, Fordern können die ja viel, aber ob sie es auch bekommen ?

Lohn ist Gehalt für eine erbrachte Leistung. Es steht dem Mitarbeiter zu und fertig. Sobald es auf seinem Konto eingegangen ist, gehört es alleine dem Mitarbeiter und niemand kann es zurückfordern. Mit welche Begründung denn ? Keine Private Person haftet für seine Firma, es sei denn es liegt eine derartige Vereinbarung vor, z.B. Mitarbeiter auf selbständiger Basis.

8

04.04.2008, 10:45

auf 123recht hab ich folgendes gelesen:

Zitat

so, der Anwalt hat sich zurückgemeldet. Es ist so, dass die Insolvenzverwalter das wohl versuchen können, so nach dem Motte: Wer zahlt, ist selber schuld! Das ist ja wohl eine Frechheit! Mein Freund hat mehrere Kollegen, die nicht Rechtschutzversichert sind, die hätten das Geld ja vor lauter Angst bald bezahlt, obwohl sie garnichts haben.

9

04.04.2008, 10:53

So, kurze Recherche hat ergeben:

Grundlage ist folgende Passage aus dem Insolvenzgesetz:

Zitat

Wenn ein Gläubiger weiß, dass sein Schuldner zahlungsunfähig ist, darf er kein Geld mehr von ihm annehmen.


Allerdings frage ich mich dann, ob man nicht dann auch fristlos kündigen kann, da zu erwarten ist, dass man Leistung erbinrgen muss, die nicht entlohnt wird.


So wie es aussieht, kann es nur zu einer Rückforderung kommen, wenn der MA weiss oder hätte wissen können, dass die Firma pleite ist. Aber was soll man dann machen ? wenn man nicht mal 5 Euro Netto die Stunde verdient und eine Familie ernähren muss, was soll man dann machen ? Das Geld nicht annehmen und Hungern ?

DIeser Dreckshurenscheisskapitalistenstaat geht mir ehrlich gesagt langsam zu weit. Mittlerweile isses ja offiziell dass recht viele Ranghohe Wirtschafts- und Verbandsvertreter an Gesetzen und Bestimmungen mitarbeiten.

Der normale Bürger steht da einfach machtlos im Walde. Gewinne wandern zu den wenigen reichen und Verluste werden sozialisiert und auf alle verteilt (z.B. müssen die Firmen dann keine Steuern zahlen, obwohl sie am Ende eines Geschäftsjahres mehr in der Kasse haben, wer aber geschickt abschreibt zahlt kaum Steuern.)

Boah alter, da könnt ich mich echt aufregen...

10

04.04.2008, 11:19

LOL das ist max Unsinn!

Bei einer Insolvent stehen die Löhne der Mitarbeiter ja eh an oberster stelle. Quasi "Gläubiger mit vorfahrtsrecht"

Ich kann mir nicht vorstellen das ein Arbeiter der seinen Ihm zustehenden Lohn rechtmässig erhalten hat diesen wieder abgeben muß.
(anders wenn da was getrickst wurde)

Ich hab selbst schon Jahre lang in mal einer Firma gearbeitet die nahe an der Insolvenz war( immer noch ist) und oft nur sehr spät den Lohn bezahlt hat.
Das ging (geht immer noch) Jahre lang so.
Das ist doch wohl mehr als unsinnig wenn es ein Gesetzt gibt das Dir die Kündigung aufzwingt.
Der Arbeitgeber verliert jede Handlungsfähigkeit und kann dann erst recht zusperren.
Der Arbeiter steht auf der Straße und wenn Er nicht sofort einen Arbeitsplatz findet liegt er dem Stadt auf der Tasche.

11

04.04.2008, 11:25

Tja, leider scheint das Gesetz aber so zu sein, die Frankenpost bezeichnet es als moralische Lücke


Und das geilste ist: bleibst du bei der Firma, musst du unter Umständne Lohn zurückzahlen und Heuschreckenanwälte bezahlen sowie mahngebühren

Kündigst du, bekommst du 3 monate kein arbeitslosengeld

12

04.04.2008, 12:04

Hatte genau diese Situation bei meinem ersten Arbeitgeber:
Lohn wurde erst nach Arbeitsgerichtsbesuch bezahlt, Sozialleistungen wurden gestundet, die Insolvenz war praktisch nicht mehr aufzuhalten.
Tipp: Kündigen, Selbständig machen, 6 Monate Überbrückungsgeld einsacken (= vorheriger Netto Lohn), danach Arbeitslos melden, sofort Arbeitslosengeld kassieren. -> Keine 3 Monate ohne Geld!

Antares, der überrascht war, was alles möglich ist in unserem netten Land

14

04.04.2008, 12:36

Hmm also wenn ich sowas höre.. da möcht man doch echt den Knüppel aus dem Sack holen und mal kräftig rein dreschen in den Haufen. :baaa:

Ist das eigentlich mal wieder ein spezieller deutsche Fall? Oder ist das genereller Zustand überall?

15

04.04.2008, 12:38

Scheint speziell deutsch und noch speziell an dem glaub 1999 verabschiedenten Gesetzt zu liegen. Intention war, Firmen zu schützen (damit Gläubiger nicht durch schnelles Handeln das Geld abziehen und die anderen Gläubiger dumm aus der Wäsche schauen)

Aber wie immer waren unsere Politiker nicht in der Lage alle Folgen abzusehen und Heuschrecken-Anwälte lassen es sich natürlich nicht nehmen, jedes Gesetzt auszureizen...

16

04.04.2008, 14:35

[URL=http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/laenderspiegel/art2388,799083]Firma gewinnt Prozess[/URL]

17

04.04.2008, 15:19

ich kann aus zur zeit eigenen erfahrungen (firma am 18.12.2007 insolvenz angemeldet) nur sagen, dass das der grösste bullshit aller zeiten ist!!!!

das insolvenzgesetzt besagt, dass betroffene 3 Monate Insolvenzausfallgeld bekommen (wird vom arbeitsamt gezahlt, in unserem falle gab es für 2 monate und entsprechende abtrittserklärungen eine vorfinanzierung über eine bank, anbgewickelt über den vorläufigen insolvenzverwalter).

es muss also einen anderen grund für die geforderte rückzahlung von 3.700 euro geben!

18

04.04.2008, 15:27

Zitat

Original von Antares
Hatte genau diese Situation bei meinem ersten Arbeitgeber:
Lohn wurde erst nach Arbeitsgerichtsbesuch bezahlt, Sozialleistungen wurden gestundet, die Insolvenz war praktisch nicht mehr aufzuhalten.
Tipp: Kündigen, Selbständig machen, 6 Monate Überbrückungsgeld einsacken (= vorheriger Netto Lohn), danach Arbeitslos melden, sofort Arbeitslosengeld kassieren. -> Keine 3 Monate ohne Geld!

Antares, der überrascht war, was alles möglich ist in unserem netten Land
Premse den müssen wir kalt stellen, der weiß zuviel. :D :D :D

19

04.04.2008, 15:30

Zitat

Original von Erotix_Devil__
ich kann aus zur zeit eigenen erfahrungen (firma am 18.12.2007 insolvenz angemeldet) nur sagen, dass das der grösste bullshit aller zeiten ist!!!!

das insolvenzgesetzt besagt, dass betroffene 3 Monate Insolvenzausfallgeld bekommen (wird vom arbeitsamt gezahlt, in unserem falle gab es für 2 monate und entsprechende abtrittserklärungen eine vorfinanzierung über eine bank, anbgewickelt über den vorläufigen insolvenzverwalter).

es muss also einen anderen grund für die geforderte rückzahlung von 3.700 euro geben!


schau dir das Gesetz nochmal an. Es ist durchaus mögich was da steht (und ein Gericht hat das ja bestätigt)


Wenn man nach deiner Erfahrung geht, dann könnt ich auch sehen, dass ich heute einen roten Pulli an habe und daher alle einen roten Pulli an haben.