Hier laufen ja einige Experten in solchen Themen rum ;-)
Folgende Situation:
Ich bin im September 06 in eine Studenten WG (2 Personen - Mitbewohner + ich) eingezogen. Von Anfang an gab es kein warmes Wasser, von meinem Mitbewohner wurde mir beim Einzug erzählt es könne sich um maximal 2 Wochen handeln. Also habe ich den Mietvertrag und unter Absprache mit meinem Mitbewohner erstmal die Miete nicht gezahlt, bis wir endlich warmes Wasser hatten.
Den Kontakt zu unserem Vermieter hat er gehalten, ich hatte nichtmal ne Nummer, Bankdaten etc. unseres Vermieters, die habe ich erst später von meinem Mitbewohner bekommen.
Das Problem hat sich über einige Zeit hingezogen und wir haben erst Ende November (!) einen neuen Boiler etc. bekommen, nach mindestens wöchentlichen Nachfragen direkt beim Vermieter. Im Dezember habe ich dann meine Miete nachgezahlt, mit einem Abzug von 50 % für die Monate 09/10/11. Die Dezembermiete habe ich dann voll überwiesen, genau wie die Januarmiete.
Jetzt habe ich einen Brief vom Vermieter bekommen, dass ich bitte den Betrag nachzahlen soll. Nach einem Telefonat mit ihm beharrt er darauf, dass ich nachzahlen soll und dass er mich eigentlich nach 3 Monaten ohne Zahlung hätte rauswerfen können und ich durch die Nichtzahlung meinen Pflichten nicht nachgekommen bin. Demzufolge sei er seinen Pflichten auch nicht nachgekommen und 50 % dürfe ich eh nich abziehen, max. 10-20 %.
Er droht jetzt mit Kündigung. Wir sind jetzt so verblieben dass ich ihn bald wieder anrufe, nach Bedenkzeit usw.
Wie ist hier die Rechtslage? Ich möchte natürlich nicht nachzahlen - kein Warmwasser im Winter ist schon übel.
Brauche wenn möglich irgendwelche Richterentscheidungen, Gesetzestexte etc.
Danke schonmal