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22.11.2006, 10:45

Kilometergeld

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, was ich beim Lohnsteuerjahresausgleich an Geld zurückbekomme bei 50km Fahrstrecke zum Arbeitsplatz (eine Strecke)?

Ich habe was im Ohr von 0,30 Euro pro km ab dem 21.km , aber das wären ja bei 220 Arbeitstagen (kann man das pauschal sagen?) 1.914 Euro, das erscheint mir doch sehr hoch....

Danke vorab

2

22.11.2006, 11:03

Also ich würde sagen (ohne Gewähr) 50km x 220 Tage (wenn du 3 monate krank warst natürlich nich^^) x 0,3 = 3300€

Auf jedenfall kannst du nur die Distanz geltend machen, nicht Hin und Zurück. Und das mit 21km kommt afaik erst ab 2007.
Aber wie gesagt, ohne Gewähr :P

3

22.11.2006, 11:33

50 km x 230 Tage x 0,30 € = 3.450 €

Wie viel du zurück bekommst hängt davon ab wie viel du verdienst, wie viel du gezahlt hast (obs Lohnbüro vom Arbeitgeber evtl zu viel abgezogen hat ^^) und was du sonst noch so ansetzt bzw wie du ann in der Tabelle fällst.

Mit den 21 km hat Landwirt recht.

btw ist das nicht viel bei 50km einfacher Fahrt. Ist ja ne ganz schöne Strecke.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (22.11.2006, 11:35)


4

22.11.2006, 11:35

kommt noch aus dm-zeiten wenn ich mich recht erinnere, damals waren es 70 pfennig für die ersten 10, danach 80 pfennig, müsste heute glaub ich 36 cent für die ersten 10 km, ab dem 11. bekommst 40 cent, wie aber schon richtig bemerkt, nur für die einfache distanz. das maximum an tagen ist nicht festgelegt, pauschal kann man 220 tage sagen, aber bei nachweis kann man ruhig auch mehr angeben (z.b. wenn man 6 - tage - woche hat o.ä. kommt man ja drüber).

für dich wär das also

10 x 0,36 = 3,60 € zzgl. 40 x 0,40 = 4,00 € = 7,6 € / Tag x 220 Tage = 1.672,- €

edit

und ja ein denkfehler haste noch: du bekommst das geld nicht direkt zurück, sondern dein einkommen wird quasi "nochmal" versteuert, so als wenn du die 1.672,- € "steuerfrei" bekommen würdest, du hast quasi zuviele steuern gezahlt. müsste bei der summe und steuerkl. I oder IV ca. 150 € sein (rein für die kilometer, evtl. noch absetzbare werbungskosten etc. nicht mitgerechnet)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_EA_BlacK_SharK« (22.11.2006, 11:37)


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22.11.2006, 11:40

@_EA_BlacK_SharK

Kannst das bitte löschen ??
Nicht das den Quatschnoch jemand glaubt.

Mit deinem Edit hast ja nicht unrecht und man bekommt nicht alles zurück da das nicht direkt zurück erstattet wird aber dein Rechenbeispiel gilt nur noch für Steuererklärungen 2003 !!

6

22.11.2006, 12:11

Nur damit ich das mal kapier wegen der 'Auszahlung'^^

Beispielrechnung:
Brutto 1000, 40% ab für Lohnsteuer etc = 600 Netto

Jetzt 1200 Kilometergeld, macht 100/monat

Brutto 1000 -100 km-Geld, = 900, davon 38% Steuern (günstigere Klasse reingerutscht), = 558 netto plus die 100 fürs KM-Geld = 658

heisst bleiben von 100 km-Geld netto 58

kann man das so sagen?

7

22.11.2006, 12:23

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
@_EA_BlacK_SharK

Kannst das bitte löschen ??
Nicht das den Quatschnoch jemand glaubt.

Mit deinem Edit hast ja nicht unrecht und man bekommt nicht alles zurück da das nicht direkt zurück erstattet wird aber dein Rechenbeispiel gilt nur noch für Steuererklärungen 2003 !!


wie gesagt, bin net mehr auf dem laufenden, dann sinds halt jetzt 0,30 cent oder ka pro km, meine arbeit liegt bei mir vor der tür seit 2005 und für 2004 hab ichs noch wie oben beschrieben bekommen :D

@hausschaf: nein!

stell dir das so vor, du verdienst 1000,- € pro Monat, macht 12.000€ im Jahr. Nun kannst du meinetwegen 1.200,- Werbungskosten aufgrund von Fahrten zur Arbeitsstätte geltend machen. Dein steuerpflichtiges Einkommen beträgt nun nicht mehr 12.000,- €, sondern 12.000,- - 1.200,- = 10.800,- €. Du hast quasi für 12.000,- € Steuern bezahlt, hättest aber nur für 10.800,- € zahlen müssen. Dein Einkommen wird als "nochmal" versteuert, und die Differenz dir ausgezahlt.

Wie hoch das ist kann dir keiner sagen, pauschal bei 1.200,- € Werbungskosten kannste einfach auf den Lohnschein draufgucken (wenn du 1.000,- € hast) und ablesen was du an Lst/SoliZuschalg/Kst zahlst, das + 20 % (1000 -> 1200) wirst du wieder bekommen. Berechnen kann man das nicht, da die Steuer ja kein fester Betrag oder Prozentsatz ist (Soli u.U., Kst schon, aber die Lst halt nicht, die steigt progressiv mit dem Einkommen)

Hoffe du hast es jetzt verstanden und wenns wirklich 1200,- sind und du nicht mehr geltend machst, dann wirst du nicht mehr als ka 120-150 € bekommen.

edit

jo seh grad sind 0,30 cent für jeden km ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »_EA_BlacK_SharK« (22.11.2006, 12:26)


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8

22.11.2006, 13:39

is richtig, wird vom zu versteuerndem einkommen abgezogen. danach guckst du einfach in die passende lohnsteuertabelle und dann kannst dir die differenz ausrechnen.

9

22.11.2006, 14:36

Au mann jetzt wirds ja immer schlimmer.

Hab grade nicht die Zeit das EXAKT zu erklären aber das zu versteuernde Einkommen ist das was du in der Lohnsteuertabelle nachschlagen musst davon wird NICHTS mehr abgezogen !!!!!

Ach egal:

Nehmen wir an du hast Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dh du bist Angestellter und hast sonst nichts dh keine Zinseinkünfte usw mit Zinsabschlag oder vermietest nichts.

Sagen wir 40.000 € brutto --> das was oben auf der Lohnsteuerbescheinigung steht
darunter siehst du was die schon abgezogen wurde SoliZuschlag, Kirchensteuer und natrülich Lohnsteuer. Die Summe gesamt ist das MAXIMUM was du zurück bekommen kannst und evtl. hat sich da das Lohnbüro deines Arbeitgebers verrechnet. Kommt nicht mal so selten vor.

Also du hast 40k Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
davon ziehst du die 50km x 230 Tage x 0,30 € = 3450 € ab + 16 Euro Kontoführungsgebühren (Pauschal) und evtl Arbeitskleidung 100 € (pauschal falls du was machst wo du Arbeitskleidung brauchst zB Blaumann Anzug geht nicht).
dh 3450 € + 16 € + 100 € + Gewerkschaftsbeitrag = Werbungskosten

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
MINUS Werbungskosten
= Gesamtbetrag der Einkünfte
Davon werden abgezogen
die Vorsorgepauschale (max 2.001) (beinhaltet die Zahlen in Zeile 22-25 der Lohnsteuerberscheinigung und der Versicherungen dh Haft-, Unfall- und Lebensversicherungen evtl auch zusätzliche Krankenversicherungen)
die Sonderausgaben dh
die gezahlte Kirchensteuer siehe Lohnsteuerkarte
Spenden zB Sportverein, Greenpeace usw
und die außergewöhnlichen Belastungen (die wirst aber nicht erreicht höchstens du hast die mega Zahnarztrechnungen
= Das zu versteuernde Einkommen

Das Ergebenis vergleichst du dann in der Einkommensteuertabelle mit dem was du gezahlt hast (die 3 zahlen unter dem Einkommen auf der Lohnsteuerbescheinigung) die Differenz musste entweder nachzahlen oder bekommst erstattet. Je nach dem was höher ist ^^

Ich hoffe das war verständlich.

10

22.11.2006, 15:25

hm, so ganz blick ich das nicht, aber mir brummt auch der schädel weils hier noch um betriebliche Altersvorsoge etc. geht ^^

kurz zum hintergrund:
mein chef hat mir angeboten das komplette kilometergeld zu zahlen, das kann er mir netto ausschütten und muss es selbst nur pauschal mit 20% (oder warens 15?) versteuern. Das wären rund 300 Euro im Monat, nur wenn ich den Großteil sowieso vom Staat wiederbekäme, macht das ja irgendwie keinen Sinn, oder?

11

22.11.2006, 15:47

Nimm das Geld von Arbeitgeber !!
Du kannst ja nur 3.450 € als Werbunskosten ansetzen und davon bekommst du nicht alles zurück.

Aber du darfst ab dann keine Werbungskosten dh die Kilometer in deiner Steuererklärung mehr ansetzen. Ist aber wurscht da ab 2007 eh der sch... mit den 21 km kommt und du nicht mehr so viel bekommst.

Das Geld musst auch nicht versteuern da das dein Arbeitgeber ja pauschal versteuert hat.
Also keine Frage nimm die Kohle wenn es ca 300 €/Monat sind machst du nen guten Schnitt !!
Im Endeffekt sollten es 3.450 /12 = 287,50 € pro Monat sein denn alles zusätzliche wäre Mehrlohn was du versteuern müsstest.
2007 wird das dann dein Arbeitgeber anpassen müssen da er sich ans Lohnsteuergesetz halten muss.

Falls du selber mal nachlesen willst § 8 und 40 Lohnsteuergesetz.

12

22.11.2006, 15:58

Vielen Dank soweit :)

das mit den ersten 20km gilt leider auch für Zahlungen vom Arbeitgeber wie mir jetzt mitgeteilt wurde, also werdens nur rd. 180 Euro, aber dafür gibts jetzt noch ne Versicherung ;)

13

22.11.2006, 16:14

Ja hab ich doch geschrieben, dass er das ab 2007 so oder so anpassen muss.


Das ganze Model funktioniert aber nur wenn du nicht im 60-100.000 Euro Gehaltsgefüge bist und sonst keine Werbungskosten hast (abgesehen von den Pauschalen).

Hast du nicht oder ?
Weil dann evtl. Besonderheiten auftreten aber wie bei meinem 40 km Model bist du durch die Erstattung klar im Vorteil.

Tritt das ab 2007 in Kraft ?
Dann kannst ja das andere Zeug bis zu Steuererklärung 2006 angeben und hast keine Probleme.

14

22.11.2006, 19:51

steuerrecht fu
flat-tax ftw
:D