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15.09.2006, 13:23

Steuerfrage!

Hiho.

Hoffe hier sind ein paar Steuerfachmänner/Innen :P die mir weiterhelfen können..und zwar:

Könnte in der Schweiz arbeiten, aber das ginge nur, wenn ich Rechnungen schreiben würde.

Kann ich ohne Gewerbeschein, also als Nicht-Selbstständiger, bis zu einem bestimmten Betrag Rechnungen schreiben? Wenn ja bis zu wie viel? Muss das dann auf die LSK drauf?
Hab dieses Jahr noch nichts verdient...falls das relevant ist ;)

ausm google bin ich leider nicht schlau geworden

Danke für jede hilfreiche Antwort ;)

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15.09.2006, 14:11

Falls hier keiner Antwortet such im Telefonbuch mal nach Steuerberater. So teuer ist ein kurzes Gespräch da vielleicht garnicht. Vielleicht beantworten die so grundsätzliche Fragen ja sogar kurz kostenlos ;)

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15.09.2006, 14:13

ich glaub mich erinnern zu können, dass es hier tatsächlich so nen steuerheini gibt unter uns ^^ wart heut noch ab vllt, wenn morgen nix da steht dann siehe borgg

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15.09.2006, 14:16

Rechnungen kannst Du nur schreiben bzw. Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer) ausweisen, wenn Du ein Unternehmer i.S.d. Steuerrechts bist. Soll bedeuten, ohne Gewerbe (Gewerbeschein) kannst Du auch keine Rechnungen schreiben bzw. wenn Du doch Rechnungen schreibst mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, dann musst Du die Steuern selbst zahlen (§§13a Abs. 1 Nr. 4, 14c Abs. 2 UStG) und kannst sie Dir nicht vom Finanzamt wiederholen.

Im übrigen hat das auch nichts mit der Lohnsteuerkarte zu tun. Da zahlst Du Lohnsteuer/bzw. dann Einkommensteuer auf Dein zu versteuerndes Einkommen (Einkommensteuererklärung). Bei Lieferungen und Leistungen, wo Rechnungen ausgestellt werden, geht es um Umsatzsteuer(Umsatzsteuererklärung)!

Alles weitere die Steuerberater unter uns...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (15.09.2006, 14:37)


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15.09.2006, 14:52

Also so wie du das schreibst begreift das keine Sau ^^

1. Bist du Angestellter oder Schüler/Student ?
2. Wo wird die Tätigkeit ausgeführt? (Land)
3. Was genau ist die Tätigkeit ?
4. Wie hoch wird der Jahresumsatz sein? über 17.500€
5. Lebst du dann in D oder CH ?

Es besteht bei dem was du evtl machst die Chance auf Kleinunternehmertum und dann musst du nur eine Jahreserklärung abgeben aber keine Umsatzsteuervoranmeldungen bzw Jahresmeldung.
§19 UStG.
Du kannst dann aber auch keine Ausgaben umsatzsteuerlich geltend machen. Ist eben eine Frage was du genau machst bzw ob es eine Dienstleistung ist und du kaum Ausgaben hast dann lohnt es sich schon evtl.


Normalerweise ist das Gewerbe anmelden (30€) und auch Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben kein großer Akt und könnte ich dir erklären bzw eine Excel schicken wie das geht.

Aber eine genaue und umfassende Beratung ohne genaue Angaben ist nahezu unmöglich da es auf zu viele Punkte ankommt.

EDIT:

wenn du willst kannst mich ja mal in ICQ anquatschen dann versuch ich dir zu helfen. Nr hab ich hier leider nicht aber such ich heute abend raus ^^
Ah seh grad steht im Profil :D

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (15.09.2006, 14:56)


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15.09.2006, 17:29

hab dich geaddet :) danke schonmal