Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (06.09.2006, 15:43)
Zitat
Hinweis: Scharfe Gegenstände im aufgegebenen Gepäck sollten sicher umwickelt sein, um Verletzungen des Sicherheits- oder Abfertigungspersonals zu vermeiden.
Zitat
Munition, Gewehre, Schuss- und sonstige Waffen sowie deren Nachbildungen, Farben, Knallbonbons, Gegenstände mit Verbrennungsmotoren (z. B. Kettensägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher usw.) dürfen nicht im Gepäck transportiert werden (weder im aufgegebenen Gepäck noch im nicht aufgegebenen Gepäck).
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Original von CF_Ragnarok
hast du ne ahnung, was ein selbstmordattentäter mit nem küchenmesser anrichten kann...![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (06.09.2006, 16:14)