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Tahrok

Meister

  • »Tahrok« ist der Autor dieses Themas

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1

08.12.2005, 20:59

noob braucht hilfe für WRT

hi leuts, sry das ich euch wegen sowas nerven muss, aber bei dem leichten fall steh ich im mom voll aufn schlauch...

Der 16 jährige Schüler A bestellt schriftlich ohne wissen seiner Eltern bei der Firma "xxxx" einen Bildband über spanien zum preis von 100euro. Als das Buch geliefert wird, fragt A, der kein Geld hat, ob er das Buch bezahlen muss.

Also prinzipiell würd ich sagen er muss es nach 106 /107 nich zahlen, da er sowieso die zustimmung seiner eltern braucht für eine gültige WE.
Stimmt das?

Aber da die nix wissen gilt 108.1 also schwebend unwirksame WE.
Er ist doch auch eigentümer von buch da nur einigung und übergabe erforderlich ist. 145,147,929,854.
So muss er aber nun zahlen? ich hab keine ahnung, ich würd sagen, nein weil das kein jediglich rechtlicher vorteil ist, sodass ein beschränkt geschäftsfähiger (außér in ausnahmefällen) das nicht zahlen muss. richtig? nach welchem paragraphen wenn richtig?

Und die firma könnte doch dann nach 812 (bereicherung) das buch zurückfordern ?
passt das so oder hab ich da alles falsch^^

ich weiß das die frage eigentlich nich soviel beinhaltet, aber es geht mir auch eher ums verständniss.
Wär cool wenn sich jemand damit auskennt und mir helfen könnte.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tahrok« (08.12.2005, 21:01)


Yen Si

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2

08.12.2005, 23:24

"Als das Buch geliefert wird, fragt A, der kein Geld hat, ob er das Buch bezahlen muss."


Nein du musst das nicht bezahlen.
Die schenken es dir weil du ja erst 16 bist ;)


Taschengeldparagraph! (110er)
Da brauchst du keine Zustimmung der Eltern und darfst auch in Raten zahlen.

Allerdings: Solltest du wirklich keinen Cent von deinen Eltern bekommen können deine Eltern den Kauf verweigern bzw. das Geld zurück fordern.

Du könntest auch einfach das Buch zurückgeben mit Berufung auf dein Rückgabe bzw. Widerufsrecht.

So würde ich es mal vermuten ;)

Achso, ich glaube nicht, dass du Eigentümer am Buch bist sondern lediglich Besitzer.

BGB 9xx irgendwas.
Eigentum wird übertragen durch die Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache.

Ergo; falls da steht "bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum"
bist du Besitzer. (Eigentumsvorbehalt BGB §449)

Kann mich irren - bin seit 2,5 Jahren raus aus dem Fach ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (09.12.2005, 12:14)


3

09.12.2005, 11:58

Hat X. Cite (Name von der Redaktion geändert11) das Buch über Internet bestellt? Dann kann er es doch einfach innerhalb der gängigen Frist zurückschicken.
Was heißt eigentlich WE?

Yen Si

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4

09.12.2005, 12:07

WE = Willenserklärung (?) = Vorraussetzung damit ein Rechtsgeschäft gültig wird