"Als das Buch geliefert wird, fragt A, der kein Geld hat, ob er das Buch bezahlen muss."
Nein du musst das nicht bezahlen.
Die schenken es dir weil du ja erst 16 bist
Taschengeldparagraph! (110er)
Da brauchst du keine Zustimmung der Eltern und darfst auch in Raten zahlen.
Allerdings: Solltest du wirklich keinen Cent von deinen Eltern bekommen können deine Eltern den Kauf verweigern bzw. das Geld zurück fordern.
Du könntest auch einfach das Buch zurückgeben mit Berufung auf dein Rückgabe bzw. Widerufsrecht.
So würde ich es mal vermuten
Achso, ich glaube nicht, dass du Eigentümer am Buch bist sondern lediglich Besitzer.
BGB 9xx irgendwas.
Eigentum wird übertragen durch die Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache.
Ergo; falls da steht "bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum"
bist du Besitzer. (Eigentumsvorbehalt BGB §449)
Kann mich irren - bin seit 2,5 Jahren raus aus dem Fach