eigentlich ein Landespolitiker, der in den Bundestag gewählt wird? Ich meine z.b. ein Herr Stoiber. Der kriegt ja im Moment Geld vom Land Bayern für seine Arbeit als Ministerpräsident (+ Abgeordnerter des Landesparlamentes oder?). Jetzt ist er gleichzeitig Bundestagsabgeordneter. Kriegt er für beide Ämter das volle gehalt? Weiß das jemand?
Will jetzt nicht auf Stoiber rum hacken, das gilt für alle andern Bundestagsabgeordneten die neu sind und gleichzeitig in Landesparlamenten rum lungern. Müssen die sich auf absehbare Zeit für eines entscheiden?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (20.10.2005, 15:27)
werden die nich über beamtengehälter abgerechnet?? also höchstes beamtengehalt ist staatssekretär meiner meinung nach und davor sind leute die beim land arbeiten aber kann auch gut sein dass ich mich irre hab das mal vor gut 2 jahren im focus gelesen.