Ich hab schon mal nen Bekannten in so ner Downloadsache vertreten. Dabei gings auch um eine Top 100 - Container Datei.
Aus rechtlicher Sicht, muss der Downloader für jede der 100 Songs (die er auch tatsächlich gezogen hat) Schadensersatz zu leisten. Wie die meisten hier wissen, aber nicht primär wegen dem Down-, sonder wegen dem Upload. Der Downloadschaden beträgt i.d.R. nur den Wert des Songs + Auslagen. Für den Upload können sie aber eine Lizenzgebühr verlangen! Das ist gerichtlich bereits so entschieden worden. Daher bewegt sich das schnell auf 400 € + pro Song.
Deshalb sollte man in den Fällen ja auch eine modifizierte Unterlassungserklärung wegschicken. Sonst können die sogar noch durch ne einstweilige Verfügung gegen einen vorgehen (-> da verdoppeln sich die Kosten dann gleich nochmal). Zahlen sollte man nicht! Selbst, wenn man schuldig ist, kann man hier das Vergleichsangebot der Gegenseite noch drücken.
Denn: denen geht es nur ums schnelle Geld. Diese Abmahner haben keine Lust, lange Prozesse zu führen. Dann lohnt sich für die das Geld-/Leistungs- Verhältnis nicht mehr. Sobald von Seiten des Downloaders gut argumentiert wird und die Chance auf ein Obsiegen im Prozess leicht fällt oder nicht mehr eindeutig ist, wird oft von den Vorwürfen abgesehen.
Meist wird man auch nciht von allen Rechtsinhabern der 100 Dateien angeschrieben. Nur von denen, für die die Firma gearbeitet hat, die online die ips sammelt. Gerade bei unbekannten Songs (Platz 80+), die ohnehin nur nebenbei gezogen werden, ohne dass man sie jemals anhört oder überhaupt wollte, versuchen die Urherberrechtsinhaber häufig über diesen Weg noch ordentlich abzukassieren - und ich muss leider sagen: mit Erfolg!
Die Anwaltsgebühren betragen jedoch nicht 500 €. Das ist der Streitwert pro Song. Aus diesem errechnen sich dann die Gebühren. Bei 500 € betragen die regulären gebühren 45 €. (x die Anzahl der Lieder, dessen illegalem Download dein bekannter bezichtigt wird^^)
Falls ich jetzt was vergessen hab: einfach fragen!