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Das tote Kind und ein "traumatisierter" Mörder
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Gibt es einen "übergesetzlichen Notstand"?
In solchen Augenblicken fällt es auch dem ruhigsten Zuhörer schwer, nicht die Contenance zu verlieren. Es kommt öfter vor, dass sich ein Täter zum Opfer stilisiert. Dass aber ein Kindsmörder Schadensersatz verlangt, weil er dauerhaft traumatisiert wurde, nachdem ihm bei der Vernehmung ein Ermittler „bedrohlich nahe“ gekommen sein und ihn geschubst haben soll, führt in ein Labyrinth der Gefühle, aus dem es kein Entkommen gibt. Ja, jeder Verdächtige hat das Recht, eine Aussage zu verweigern, niemand muss sich selbst belasten.
Aber macht es nicht einen Unterschied aus, ob ein Auto geklaut oder ein Kind entführt wurde? Gibt es nicht so etwas wie die „Gefahr im Verzuge“ und einen „übergesetzlichen Notstand“, der Mittel rechtfertigt, die sonst unzulässig sind?
Diese Frage hat das Frankfurter Landgericht am 20. Dezember 2004 auf zwiespältige Weise beantwortet, indem es den damaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner und einen weiteren Polizeibeamten wegen „Nötigung“ verurteilte, aber von einer Bestrafung absah.
Bin eben bei welt.de auf folgenden Artikel gestoßen, der mich doch sehr schockiert hat.
Ich finde das Thema sehr heikel, da ich nicht möchte, das Folter legitimiert wird in einem Rechtsstaat - andererseits kann ich es auch nachvollziehen, dass man als Täter in so einem Fall mal etwas härter angegangen wird.
Das man nun auf Schmerzensgeld klagt, finde ich hingegen eine Frechheit. Dieser Mann sollte erstmal die Schuld abarbeiten, die er zugefügt hat - also selber Schmerzensgeld zahlen. Statt dessen will er vom Staat Geld. Einfach lächerlich. Aber man kann halt von denen, die nix haben, auch nix holen.![]()
Zitat von »'Olaf Schubert«
"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."
Ich glaube das jeder der nicht davon betroffen ist anders darüber denkt als der Vater oder die Mutter die Sorge um Ihr Kind hat,
denjenigen will ich sehen der diese Maßnahme nicht gut heißen würde wenn sein Kind gerade das entführte ist.
Zitat von »'Olaf Schubert«
"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."
Ehrlich gesagt finde ich es nicht richtig, dass das Gericht von einer Bestrafung absah.
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wikipedia
Das Gericht stellte neben dem Schuldspruch fest, dass eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Euro (insgesamt 10.800 Euro) gegen Daschner und von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro (insgesamt 3.600 Euro) gegen Ennigkeit tat- und schuldangemessen seien, verwarnte beide und behielt im Sinne einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB die Verurteilung zu den genannten Geldstrafen vor, wobei eine Bewährungszeit von einem Jahr festgesetzt wurde. Damit bewegte sich das Gericht nach einhelliger Meinung an der absolut untersten Grenze einer strafrechtlichen Reaktion, da das Gesetz in derartigen Fällen grundsätzlich Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht. Allerdings sah das Gericht in diesem Fall trotz Vorliegens des Regelbeispiels des § 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB „massiv mildernde Umstände, die der Anwendung des erhöhten Strafrahmens [...] entgegenstehen und ihn als unangemessen erscheinen lassen“.
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist ein Reaktionsmittel eigener Art. Sie setzt einen Schuldspruch voraus, stellt aber zunächst (und bei Bewährung endgültig) nicht die Verhängung der vorbehaltenen Strafe dar. Aufgrund Fristablaufs wurde der Vorbehalt gegenstandslos. Daschner ist daher nicht vorbestraft.
Es stellt sich hier doch eine Frage.
Was machen diese Menschen?
In dem oben genannten Fall war er als Täter überführt und es ging dem BEamten nur noch um den Auffenthaltsort um das Kind vielleicht noch zu retten.
Aus meiner Sicht ist das Kind ein Teil der Gesellschaft und der Täter greift mit menschenunwürdigem Verhalten das Kind und somit die komplette Gesellschaft an.
Jetzt stellt sich für mich die Frage wie man als Gesellschaft auf solche Menschen reagiert?
Hier geht es auch nicht um Folter oder sonstwas sondern um eine Art der Selbsverteiligung der Gesellschaft gegenüber solchen asozialen Subjekten.
Ich für meinen Teil finde es pervers wenn jemand Kinder und Frauen vergewaltigen und/oder töten kann und nach 5-15 Jahren wieder aus dem Knast kommt und die Gesellschaft auch noch für ihr aufkommt dh während und meistens nach dem Knast. Reiner Irrsinn.
Wer hat den denn festgelegt was menschlich ist bzw gerechtfertigt??
Ist es menschlich bzw gerecht wenn ein Vergewaltiger nach 4-6 Jahren wieder auf freiem Fuß ist und mit diesem Wissen auch seine Opfer leben müssen?
Um aoszialen Abschaum dingfest zu machen, der sich ausserhalb des Systems bewegt, ist es für mich in Ordnung wenn man auch mal das Gesetz ein wenig umgeht.
Das ist mir zehnmal lieber als Gewaltverbrecher nach der Haft mit 20 Polizisten zu überwachen.
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Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.
@Worf: Du hättest dir also eine Bestrafung zu Abschreckungszwecken gewünscht? Rechtlich wurde der Fall doch in deinem Sinne gewürdigt.
Ich finde das Urteil unter Beachtung aller Umstände angemessen.
Die Folter wurde nicht primär angedroht, um ein Geständnis zu erlangen, sondern um den Jungen zu retten. Es war aus Daschners Sicht die einzige Möglichkeit, das Leben zu retten.
Dann muss man halt das Gesetz dahingehend aendern, dass in bestimmten Faellen Folter erlaubt ist.
... und wenn Du mir das noch sagst nachdem dein Kind das entführte ist geb ich Dir recht, klar ist es leicht als aussenstehender entrüstet zu tun und nach "Gerechtigkeit" zu rufen aber ich finde der Richter hat absolut richtig entschieden... Schuldig, Ja aber bestrafen stur dem Gesetz nach, das haben diese Männer nicht verdient.Wenn im Einzelfall die Begrenzung der exekutiven Macht nicht mehr gilt oder nicht mehr ernst genommen wird, dann finde ich dies für die Gesellschaft als ganzes schlimmer als Einzelschicksale.