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Im Zuge dieses Urteils rät die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke allen Geschäftsleuten, ihre E-Mail Postfächer täglich zu prüfen. Aus reiner Vorsicht heraus auch den Inhalt des Spam-Ordners.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (06.02.2010, 18:42)