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unregistriert

1

22.09.2003, 22:54

Deutsches Recht und die Musikindustrie

http://www.mp3-streit.de/

von der Seite:

Zitat

Das Landgericht München I hat dann gegen mich eine einstweilige Verfügung erlassen, die alleine auf Indizien beruht. Dieses Urteil könnt ihr euch HIER durchlesen. Dem Gericht genügt das offenbar. Einer der Richter meinte:
Es reiche aus, wenn das Gericht überzeugt wurde, dass es so sein könnte. EMI müsse keinen Beweis führen.


Passend ausm CCCB:

Zitat

Eigentlich dachte ich, der Kläger müsse die Schuld des Angeklagten beweisen und nicht der Angeklagte seine Unschuld.
Hat sich in unserem Rechtswesen was geändert?

2

22.09.2003, 22:58

Ist das jetzt politisch oder nicht? ALso ich denke schon ein bisschen. ?(

3

22.09.2003, 23:05

Aber es wird wohl kaum in einen Streit ausarten.
Und mich interessiert auch, wie das jetzt mit mp3 download usw. gehandhabt wird.

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unregistriert

4

22.09.2003, 23:24

@Stefan:
Es geht ja nicht um MP3 downloads, es geht darum, dass der richter keinen beweis wollte...
Also statt Im Zweifel für den Angeklagten machen sies wie die amis und sagen im Zweifel für den Kläger....
Und das KANN nicht sein.

@Bismarck: Bitte keine weiteren kommentare...

5

23.09.2003, 00:01

Ach so dann interessiert es mich doch nicht so :D, denn ich kenn aus eigenen Erfahrungen sehr merkwürdige Richterentscheidungen.
Aber andererseits gibt´s halt auch Indizienprozesse.

6

23.09.2003, 07:42

Armes D'land. ?(

Ich bin mal gespannt, das war bestimmt nicht der letzte.

7

23.09.2003, 09:26

Naja, wenn er 4 der Unterlassungserklärungen unterschreibt, selbst mit Nichtanerkennung der Schuld, ists schon ein halbes Schuldeingeständnis seinerseits. Da hatte er nen sehr schlechten Anwalt gehabt.

Dank der hervorragenden Lobbyarbeit der Musikindustrie wird es mehrere Urteil dieser oder ähnlicher Art geben.